Konferenz der Europäischen Kommission über die vorgeschlagene Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und das weitere Vorgehen

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07.05.2021

In ihrem Bestreben, die EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung zu überarbeiten, hat die Europäische Kommission im April einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) veröffentlicht. Auf einer hochrangigen Konferenz am 6. Mai 2021 "Proposal for a Corporate Sustainability Reporting Directive - The Way Forward" diskutierten die Teilnehmer auch den engen Zeitrahmen der Vorschläge der Kommission.

Die Kommission schlug eine Umsetzung der CSRD in nationales Recht durch die Mitgliedsstaaten bis zum 1. Dezember 2022 vor, so dass die Änderungen erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden wären. Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, betonte in ihrer Grundsatzrede, dass der Zeitplan ambitioniert sei. Der Entwurf der CSRD sieht vor, dass für die Berichterstattung unter der neuen Richtlinie die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die noch von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu entwickeln sind, angewendet werden müssen.

McGuinness erklärte "wir haben nicht viel Zeit", fügte aber auch hinzu "aber wir werden dafür sorgen, dass wir diese Standards haben werden". Sie erläuterte, dass die Europäische Kommission EFRAG damit beauftragen werde, zwei Dinge parallel zu tun, um die neue Struktur innerhalb von EFRAG einzurichten und um die Standards rechtzeitig zur Verfügung zu haben: den neue Board und die entsprechenden fachlichen Strukturen einzurichten und gleichzeitig mit der Entwicklung der neuen EU-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu beginnen, die auf der Arbeit der Projektarbeitsgruppe für die vorbereitenden Arbeiten zur Ausarbeitung möglicher EU-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung des European Corporate Reporting Lab basieren sollen, die unter dem Dach von EFRAG arbeitet, aber nicht Teil deren Governance-Struktur ist. Diese Standards würden später von den neuen fachlichen Gremien innerhalb von EFRAG übernommen.

Eine Aufzeichnung der Konferenz ist auf der Internetseite der Kommission verfügbar. Die Grundsatzrede von McGuinness und ihre Antworten auf Fragen aus dem Publikum beginnen um ca. 14:15 Uhr.

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