Wir nehmen Stellung zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

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10.05.2021

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' entscheidungsnützliche Informationen bieten, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung der Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung der Standards entstanden sind.

Insgesamt sind wir der Ansicht, dass diese Standards solide Prinzipien und relevante Leitlinien zur Unterstützung der erforderlichen Ermessensentscheidungen für die getreue Darstellung der Anteile eines Unternehmens an Tochterunternehmen und gemeinsamen Vereinbarungen bieten. Abgesehen von einigen in der Antwort auf die Bitte um Informationsübermittlung genannten Punkten sind wir der Ansicht, dass keine wesentlichen Änderungen an den relevanten Standards erforderlich sind. Wir haben in unseren Antworten auf die verschiedenen Fragen in der Überprüfung nach der Einführung Bereiche angegeben, die von Klarstellungen und/oder zusätzlichen illustrativen Beispielen profitieren könnten.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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