Stellungnahme des DRSC zur CSRD beim BMJV eingereicht

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27.05.2021

Das DRSC hat beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Stellungnahme zum Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht.

Die Stellungnahme umfasst die Kernbotschaften des DRSC-Verwaltungsrats, die auch bereits an die Europäischen Kommission übermittelt wurden, sowie als Anhang eine detaillierte Zusammenfassung Ergebnisse der fachlichen Meinungsbildung im Gemeinsamen Fachausschuss, die zu folgenden Kernforderungen des DRSC geführt haben:

  • eine stärkere Gewichtung des Erfordernisses internationaler Standards und deren konkretere Einbindung in den europäischen Berichtsrahmen;
  • eine weitere Ausformulierung des Wesentlichkeitsgrundsatzes und eine stärkere Betonung von Proportionalität und Praktikabilität der Berichtspflichten;
  • zumindest eine temporäre Beibehaltung des Wahlrechts, Nachhaltigkeitsinformationen auch außerhalb des Lageberichts der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können;
  • Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen einer elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • Hinterfragung des ambitionierten Zeitplans der Kommission und dem daraus resultierenden Erfordernis nach Priorisierungen und Forderung nach – soweit möglich – einer Anpassung des Zeitplans.

Die Stellungnahme gegenüber dem BMJV finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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