Stellungnahme des DRSC zur CSRD beim BMJV eingereicht
27.05.2021
Das DRSC hat beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Stellungnahme zum Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht.
Die Stellungnahme umfasst die Kernbotschaften des DRSC-Verwaltungsrats, die auch bereits an die Europäischen Kommission übermittelt wurden, sowie als Anhang eine detaillierte Zusammenfassung Ergebnisse der fachlichen Meinungsbildung im Gemeinsamen Fachausschuss, die zu folgenden Kernforderungen des DRSC geführt haben:
- eine stärkere Gewichtung des Erfordernisses internationaler Standards und deren konkretere Einbindung in den europäischen Berichtsrahmen;
- eine weitere Ausformulierung des Wesentlichkeitsgrundsatzes und eine stärkere Betonung von Proportionalität und Praktikabilität der Berichtspflichten;
- zumindest eine temporäre Beibehaltung des Wahlrechts, Nachhaltigkeitsinformationen auch außerhalb des Lageberichts der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können;
- Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen einer elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung;
- Hinterfragung des ambitionierten Zeitplans der Kommission und dem daraus resultierenden Erfordernis nach Priorisierungen und Forderung nach – soweit möglich – einer Anpassung des Zeitplans.
Die Stellungnahme gegenüber dem BMJV finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.