DRSC-Stellungnahme zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

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11.05.2021

Das DRSC hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, ob IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' wie beabsichtigt funktionieren.

In seiner Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung vertritt das DRSC die Ansicht, dass IFRS 10 insgesamt ein robustes Gerüst an Prinzipien und Grundsätzen für die Beurteilung, ob ein Investor ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, bereitstellt. In Einzelfällen könne die Beurteilung in der Praxis herausfordernd sein; dies sei jedoch oftmals auf die Komplexität einzelvertraglicher Gestaltungen und nicht auf grundsätzliche Mängel in IFRS 10 zurückzuführen.

Weiterhin ist das DRSC der Auffassung, dass, obwohl die Erstanwendung von IFRS 11 in der Praxis mit einigen Herausforderungen verbunden gewesen sei, in der Praxis Lösungen für diese Anwendungsprobleme entwickelt wurden.

Ungeachtet der grundsätzlichen Überzeugung, dass IFRS 10 und IFRS 11 im Allgemeinen gut funktionieren, stellt das DRSC in seiner Stellungnahme jedoch auch fest, dass für einige Anwendungsfragen weiterhin Regelungslücken bestünden. Dies beziehe sich in erster Linie auf die Schnittstelle des Anwendungsbereichs von IFRS 10 und IFRS 11 zu anderen Standards, wie z. B.:

  • die Bilanzierung von Put-/Call-Optionen auf nicht beherrschende Anteile,
  • die Veräußerung oder Einbringung eines Tochterunternehmens (oder einer Gruppe von Vermögenswerten) zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen,
  • ob die rechtliche Ausgestaltung eines Erwerbs über ein Vehikel einer legalen Einheit („corporate wrapper“) einen Einfluss auf die Bilanzierung haben sollte (oder nicht), und
  • die Bilanzierung aus Sicht eines Agenten, d. h. wie interagieren die Anforderungen an “Prinzipale und Agenten” in IFRS 10 mit IAS 28.

Im Hinblick auf diese übergreifenden Fragestellungen bestehe ein Bedarf an Nachschärfungen durch den IASB.

Des Weiteren empfiehlt das DRSC dem IASB, prinzipienbasierte Leitlinien für die Bilanzierung von Transaktionen zu entwickeln, die eine Veränderung der Art der Einbeziehung eines Beteiligungsunternehmens beinhalten. In seiner Stellungnahme weist das DRSC darauf hin, dass die IFRS noch immer nicht sämtliche Statuswechsel regeln; dies gelte insbesondere für gemeinschaftliche Tätigkeiten.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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