EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur Agendakonsultation des IASB

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20.05.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung des IASB veröffentlicht, mit der dieser um Stellungnahmen zur strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des IASB, zu den Kriterien für die Identifizierung von Projekten und zu der Frage, welche Rechnungslegungsfragen vorrangig behandelt werden sollten, gebeten hat.

Im Entwurf der Stellungnahme vertritt EFRAG die Auffassung, dass die Prioritäten für den IASB darin bestehen sollten, die Projekte in seinem aktiven Arbeitsprogramm abzuschließen und die geplanten Überprüfungen nach der Einführung wichtiger Standards zeitnah durchzuführen.

EFRAG hat die in der Bitte um Informationsübermittlung beschriebenen 22 Projekte geprüft und darüber hinaus eine Reihe weiterer möglicher Projekte identifiziert. Insgesamt ist EFRAG der Ansicht, dass die folgenden sechs Projekte vom IASB mit der höchsten Priorität behandelt werden sollten:

  • Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, ausgehend von klimabezogenen finanziellen Auswirkungen;
  • Krypto-Vermögenswerte und damit verbundene Transaktionen;
  • aufgegebene Geschäftsbereiche und Veräußerungsgruppen;
  • immaterielle Vermögenswertes;
  • Kapitalflussrechnung und verwandte Themen; und
  • variable und bedingte Gegenleistungen.​

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 17. September 2021 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Das Konsultationsdokument, das EFRAG veröffentlicht hat, beinhaltet auch eine Konsultation zur eigenen proaktiven Forschungsagenda von EFRAG. Ein am 27. Juli 2021 veröffentlichter Podcast gibt zusätzliche Einblicke in die kombinierte Konsultation von EFRAG zur zukünftigen Agenda des IASB und die proaktive Forschungsagenda von EFRAG.

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