EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zur Überprüfung von Angabevorschriften

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11.05.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/3 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' veröffentlicht.

Der Entwurf enthältvorgeschlagene Leitlinien für den IASB selbst für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS sowie vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, die sich aus der Anwendung der vorgeschlagenen Leitlinien auf diese Standards ergeben.

Im Stellungnahmeentwurf

  • unterstützt EFRAG das Ziel des Projekts, die Relevanz von Angaben zu verbessern und eine strengere Methodik für den IASB zu entwickeln, um objektivierte Angabevorschriften zu definieren;
  • stimmt EFRAG insbesondere dem Vorschlag zu, in einem frühen Stadium des Standardsetzungsprozesses enger mit den Adressaten der Abschlüsse und anderen Interessengruppen zusammenzuarbeiten;
  • stellt EFRAG fest, dass der vorgeschlagene Ansatz eine radikale Änderung gegenüber den bestehenden Leitlinien darstellt, indem er die Mindestanforderungen zu einer Ausnahme macht, und ist EFRAG besorgt, dass er die Ersteller dem Risiko eines "second guessing" aussetzt, die Prüfung solcher Angaben und die Durchsetzung der Vorschriften für Abschlussprüfer und Regulierungsbehörden erschwert und letztlich nicht zu den beabsichtigten Änderungen und Verbesserungen der Informationsrelevanz führt;
  • ermutigt EFRAG den IASB, die Wechselwirkungen zwischen seinem vorgeschlagenen Ansatz und mehreren anderen Aspekten weiter zu prüfen.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 15. Oktober 2021 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

In der Pressemitteilung wird auch darauf hingewiesen, dass EFRAG einen Feldtest der Vorschläge des IASB durchführen wird und in Kürze eine Einladung für Unternehmen zur Teilnahme an den Feldtests veröffentlichen wird. Der IASB hat ebenfalls vor kurzem bekanntgegeben, dass er einen Feldtest zu seinem Entwurf durchführen wird.

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