Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

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24.05.2021

Der IASB wird am 24., 26. und 27. Mai 2021 per Videokonferenz tagen und acht Themen erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Erstmalige Anwendung von IFRS 17 - finanzielle Vermögenswerte, die in der Vergleichsperiode ausgebucht wurden: Der Board wird eine Bilanzierungsinkongruenz zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen erörtern, die zu Beginn der Vergleichsperiode beim Übergang auf IFRS 17 entstehen könnte, wenn finanzielle Vermögenswerte während der Vergleichsperiode ausgebucht wurden. Der Stab empfiehlt, eine eng umrissene Änderung an IFRS 17 vorzuschlagen. Die Änderung würde es einem Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 zum Zweck der Darstellung von Vergleichsinformationen erlauben, finanzielle Vermögenswerte, die zwischen dem Übergangszeitpunkt und dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 ausgebucht wurden, wahlweise zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten. Es würde einige Einschränkungen geben, wann die Wahlmöglichkeit ausgeübt werden kann.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board wird seine Erörterung der Rückmeldungen zu bestimmten Aspekten des Diskussionspapiers fortsetzen Rückmeldungen von Abschlussadressaten und Rückmeldungen zur Angabe von Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse, die Wirksamkeit der Werthaltigkeitsprüfung und die Frage, ob die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder eingeführt werden soll. Der Stab schlägt vor, dass der Board zunächst das Ziel und den Umfang des Projekts überdenkt, um festzustellen, ob alle im Diskussionspapier behandelten Themen als ein Projekt beibehalten werden sollten. Er empfiehlt dem Board, den Überlegungen zur Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten Priorität einzuräumen, da dies Auswirkungen auf andere Entscheidungen haben kann.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Stab empfiehlt, dass den Unternehmen vorgeschrieben wird, ihre Forderungen, bei denen es sich um Finanzinstrumente handelt, in einer Weise zu kategorisieren, die die Unterschiede in ihrer Art und Priorität widerspiegelt, und zumindest zwischen besicherten und unbesicherten Finanzinstrumenten, vertraglich nachgeordneten und nicht nachgeordneten Finanzinstrumenten und solchen, die vom Mutterunternehmen und solchen, die von Tochterunternehmen ausgegeben/vergeben wurden, zu unterscheiden. Darüber hinaus sollen Informationen über die Risiken und Renditen bestimmter Instrumente im Falle der Liquidation des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Stab empfiehlt dem Board, den Vorschlag zur Einführung getrennter Investitions- und Finanzierungskategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung beizubehalten. Der Stab empfiehlt, dass alle Erträge und Aufwendungen aus Verbindlichkeiten, die aus Transaktionen resultieren, die lediglich die Aufnahme von Finanzmitteln beinhalten, sowie Zinserträge und -aufwendungen aus anderen Verbindlichkeiten in die Kategorie "Finanzierung" der Gewinn- und Verlustrechnung einzustufen sind. Er empfiehlt dem Board auch, weder die vorgeschlagene Ergänzung der Definition von Finanzierungstätigkeiten in IAS 7 noch die vorgeschlagene Definition von Verbindlichkeiten (im neuen Standard) vorzunehmen.

Dynamisches Risikomanagement: Der Stab wird dem Board einen Überblick über die Herausforderungen geben, die während der Einbindungsaktivitäten identifiziert und während der Sitzung im April 2021 erörtert wurden und die für die Durchführbarkeit und Funktionsfähigkeit des Modells der dynamischen Unternehmensleitung entscheidend sind, sowie einen Vorschlag für die nächsten Schritte und den vorläufigen Zeitplan zur Bewältigung jeder der identifizierten Herausforderungen. Es wird vorgeschlagen, dass der Board im 1. Halbjahr 2022 über die Projektrichtung entscheidet. Der Stab erwartet keine Entscheidungen auf Grundlage des für die Sitzung vorbereiteten Papiers. Stattdessen bittet er nur um Anmerkungen in Bezug auf die vorgeschlagenen nächsten Schritte und den vorläufigen Zeitplan.

Standardpflege und einheitliche Anwendung:

Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

Der Board wird gefragt werden, ob er Einwände gegen die Veröffentlichung zweier Agendaentscheidungen hat: IAS 19 — Zuordnung von Leistungen zu Dienstleistungsperioden und IFRS 9 — Absicherung von Schwankungen der Cashflows aufgrund von Realzinssätzen.

IFRS 16 — Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion

Der Board wird sich mit den Rückmeldungen zum Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion befassen, in dem eine Änderung von IFRS 16 vorgeschlagen wird. Der Board hat 87 Stellungnahmen erhalten. Während einige wenige Stellungnehmende der vorgeschlagenen Änderung zustimmten, waren die meisten Stellungnehmenden nicht mit den Vorschlägen einverstanden oder äußerten Bedenken zu bestimmten Aspekten. Dennoch stimmten die meisten Stellungnehmenden darin überein, dass es notwendig ist, IFRS 16 zu ändern und die Vorschriften für die Bewertung von Sale-and-Leaseback-Transaktionen zu verbessern. Viele Stellungnehmende schlugen mögliche Lösungsansätze vor, einschließlich alternativer Lösungen für die Bilanzierung von Sale-and-leaseback-Transaktionen. Der Stab plant, in einer der nächsten Sitzungen des Boards ein Papier vorzulegen, in dem die Rückmeldungen analysiert und Empfehlungen zur Ausrichtung des Projekts gegeben werden. Zu den Papieren dieses Monats werden keine Entscheidungen gefordert.

IFRIC Update vom April 2021

Der Stab wird dem Board das IFRIC Update vom April 2021 vorstellen und fragen, ob Boardmitglieder Fragen oder Anmerkungen haben. 

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der Stab erarbeitete derzeit die endgültigen Formulierungen und schlägt vor, dass die Änderungen, die sich auf die Angabevorschriften in IAS 1 auswirken, wonach ein Unternehmen seine wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anstatt seiner bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben hat, in den Entwurf aufgenommen werden sollten. Ebenso sollte eine Beschreibung der aus der IBOR-Reform resultierenden Änderungen der Risikomanagementstrategie des Unternehmens in den Entwurf aufgenommen werden.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Stab empfiehlt, den Status von Abschnitt 2 des IFRS für KMU unverändert zu lassen, ihn jedoch an das Rahmenkonzept 2018 anzupassen. Der Board wird prüfen, ob es potenzielle Inkonsistenzen zwischen einem überarbeiteten Abschnitt 2 und einem anderen Abschnitt des IFRS für KMU gibt. Der Stab empfiehlt auch die Beibehaltung des Konzepts der "unangemessenen Kosten oder Mühen". In Bezug auf IFRS 9 empfiehlt der Stab dem Board, eine Änderung des IFRS für KMU vorzuschlagen, um die Liste der Beispiele in Abschnitt 11 um ein Prinzip zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten auf der Grundlage ihrer vertraglichen Cashflow-Eigenschaften zu ergänzen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Zugehörige Themen

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