IASB unterstützt eng umrissene Änderung an IFRS 17

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27.05.2021

Bei seiner Sitzung heute nachmittag hat der IASB die Darstellung von Vergleichsinformationen bei der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 erörtert. Versicherer hatten Bedenken hinsichtlich einer Bilanzierungsinkongruenz zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen geäußert, die sich aus der fortgesetzten Anwendung von IAS 39 ergeben könnte. Der Stab schlug vor, dass der Board in Erwägung ziehen könnte, eine spezifische Vorschrift für den Übergang zu IFRS 17 hinzuzufügen, um es den Versicherern zu ermöglichen, Vergleichsinformationen auf einer Grundlage darzustellen, die mit der künftigen Anwendung von IFRS 9 übereinstimmt, ohne die Übergangsvorschriften in IFRS 9 unnötig zu stören.

Die Mehrheit der Boardmitglieder und alle Boardmitglieder, die sich zu Wort meldeten, stimmten zu, dass etwas getan werden sollte. Bei der Erörterung der Analyse des Stabs betonten sie, dass

  • die Kommunikation im Zusammenhang mit dieser möglichen eng umrissene Änderung sehr wichtig ist,
  • sie sich des Problems bewusst gewesen seien, aber nicht über dessen Ausmaß,
  • die Hinweise der Versicherer viel fundierter geworden sind, weil die Umsetzung voranschreitet,
  • die Änderung sehr spezifisch und eng umrissen wäre, es sich also nicht um ein "Wiederaufmachen von IFRS 17" handelt,
  • die stabile Plattform für IFRS 17 sehr wichtig ist, diese mögliche Änderung jedoch die Implementierung erleichtert, anstatt sie zu stören,
  • während die Optionalität der Änderung eine Verringerung der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen bedeuten würde, die Vergleichbarkeit innerhalb des Abschlusses der einzelnen Unternehmen steigen würde.

Der Stab wird detaillierte Vorschläge für die mögliche eng umrissene Änderung in einer zukünftigen Sitzung vorlegen.

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