November

Mitschriften von der IASB-Sitzung im November 2021

30.11.2021

Der IASB hat am 15., 16. und 19. November 2021 in seinen Räumen in London getagt und acht Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Die folgenden Themen standen auf der Tagesordnung:

Agendakonsultation: Der Board hat seine Bitte um Informationsübermittlung zur dritten Agendakonsultation im März 2021 veröffentlicht. Der Stab gab dem Board eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung. Die meisten Stellungnehmenden äußerten sich zur strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards und unterstützten die aktuelle strategische Ausrichtung des Boards. In Bezug auf spezifische Projekte stuften die meisten Stellungnehmenden klimabezogene Risiken, Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen sowie immaterielle Vermögenswerte als hohe Priorität ein. Viele stuften die Unternehmensfortführung, Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen sowie die Kapitalflussrechnung und damit zusammenhängende Sachverhalte als hohe Priorität ein. Der Board gab erste Reaktionen auf die Rückmeldungen, traf aber keine Entscheidungen.

Wertminderung von Geschäfts- oder FirmenwertenIm September 2021 beschloss der Board, vorläufige Entscheidungen über Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen zu treffen und eine weitere Analyse der Rückmeldungen zur späteren Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts vorzunehmen. In dieser Sitzung hat der Board weitere vorläufige Entscheidungen über das Paket der Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen getroffen. Der Board entschied, vorzuschreiben, quantitative Informationen über erwartete Synergien aus einem Unternehmenszusammenschluss anzugeben, aber den Begriff "Synergien" nicht zu definieren. Der Board entschied, dass anstelle der Vorschrift, dass ein Unternehmen zu erläutern hat, wann die erwarteten Synergien aus einem Unternehmenszusammenschluss realisiert werden, Angaben darüber zu machen sind, wann der Nutzen aus den Synergien voraussichtlich einsetzt und wie lange dieser Nutzen voraussichtlich anhält.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board entschied, "Einblick in die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt geben" als Ziel der Vorschriften für von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen und "die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt" in der Definition von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen beizubehalten. Der Board stimmte außerdem dafür, eine widerlegbare Vermutung einzuführen, dass eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen, die in öffentlichen Mitteilungen außerhalb des Abschlusses enthalten ist, die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt darstellt, einem Unternehmen zu gestatten, die Vermutung zu widerlegen, wenn angemessene und stützbare Informationen vorliegen, die zeigen, dass eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen nicht die Sichtweise der Unternehmensleitung auf einen Leistungsaspekt darstellt, und Anwendungsleitlinien zur Verfügung zu stellen, wie zu beurteilen ist, ob angemessene und stützbare Informationen vorliegen, um die Widerlegung zu unterstützen. Der Board entschied des Weiteren, den Umfang der öffentlichen Mitteilungen, die bei der Anwendung der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen berücksichtigt werden, einzuschränken, um mündliche Mitteilungen, Transkripte und Beiträge in sozialen Medien auszuschließen. Schließlich stimmte der Board dafür, Anwendungsleitlinien hinzuzufügen, die klarstellen, wie ein Unternehmen die Vorschrift, eine von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl in einer klaren und verständlichen Weise zu beschreiben, die Adressaten nicht in die Irre führt, anwendet.

Arbeitsprogramm des Boards — Zeitplan für Überprüfungen nach der Einführung: Der Board entschied, in der zweiten Jahreshälfte 2022 mit der Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 und von IFRS 15 zu beginnen und in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu überlegen, wann die Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen von IFRS 9 und von IFRS 16 beginnen soll.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12: In dieser Sitzung sollte der Board entscheiden, ob und welche Themen er weiter behandeln kann. Der Stab hatte folgende Themen als mittlere Prioritäten identifiziert: das Verhältnis zwischen materiellen Rechten und Schutzrechten; eine Änderung der relevanten Aktivitäten während des Lebenszyklus eines Beteiligungsunternehmens; die Bewertung von außervertraglichen Vertretungsverhältnissen und die Berücksichtigung eines unverhältnismäßigen Anteils an der Produktion im Vergleich zum Anteil am Eigentum. Der Board stimmte nicht über die Themen ab und forderte stattdessen den Stab auf, ein weiteres Papier zu erstellen, in dem die vorgeschlagene Strategie für Überprüfungen nach der Einführung einschließlich der Beziehung zwischen Überprüfungen nach der Einführung und Agendakonsultationen dargelegt wird. Danach wird der Board entscheiden, welche Themen aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 fortgeführt werden sollen.

Dynamisches Risikomanagement: Der Board entschied, die Definition des Zielprofils auf "die Bandbreite (Risikogrenzen), innerhalb derer die aktuelle offene Nettorisikoposition schwanken kann, während sie noch mit der Risikomanagementstrategie des Unternehmens übereinstimmt" zu ändern. Er beschloss außerdem die Einführung einer Risikominderungsabsicht, die als "das Ausmaß, in dem ein Unternehmen beabsichtigt, die aktuelle offene Nettorisikoposition durch den Einsatz von Derivaten zu mindern" beschrieben wird. Der Board kam zu dem Schluss, dass keine weiteren Verfeinerungen des Modells des dynamischen Risikomanagements in Bezug auf die Designierung eines Teils der vorzeitig rückzahlbaren Vermögenswerte erforderlich sind.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Board hat weiter über bestimmte Abschnitte des IFRS für KMU beraten, die an die Vorschriften der vollen IFRS angeglichen werden könnten. Der Board entschied, Abschnitt 20 zu diesem Zeitpunkt nicht an IFRS 16 anzugleichen. Er beschloss aber auch, die Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen. Dahingegen entschied der Board, die Vorschrift zur Erfassung von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Änderungen von IAS 19 aus dem Jahr 2011 anzugleichen. Er entschied außerdem das Wahlrecht zur Bilanzierung in Textziffer 28.24 des IFRS für KMU beizubehalten, nach dem versicherungsmathematische Gewinne und Verluste entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen werden können.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Die meisten Stellungnehmenden stimmten dem Vorschlag zu, alle regulatorischen Erträge abzüglich aller regulatorischen Aufwendungen, einschließlich regulatorischer Zinserträge und regulatorischer Zinsaufwendungen, als separaten Posten unmittelbar unter den Umsatzerlösen auszuweisen. Die meisten Stellungnehmenden waren damit einverstanden, dass der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Gesamtangaben auf Informationen über die regulatorischen Erträge, den regulatorischen Aufwand, die regulatorischen Vermögenswerte und regulatorischen Schulden eines Unternehmens gelegt wird. Einige schlugen dem Board vor, ein breiteres Gesamtziel zu entwickeln, das darin besteht, den Adressaten des Abschlusses Informationen über die Art der regulatorischen Vereinbarung, die damit verbundenen Risiken und ihre Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu liefern. Die meisten Stellungnehmenden sprachen sich gegen die vorgeschlagene Vorschrift aus, den Standard bei der erstmaligen Anwendung rückwirkend anzuwenden. Die meisten Stellungnehmenden forderten eine längere Übergangsfrist. Der Board gab erste Kommentare zu den diskutierten Themen ab, traf aber keine Entscheidungen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

30.11.2021

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird am 2. und 3. Dezember 2021 ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 2. Dezember 2021 (11:30h-15:00h)

  • Begrüßung
  • Anagbeninitiative — Tochterunternehmen, die KMU sind
    • Überblick über den Entwurf und Diskussion mit den EEG-Mitgliedern über die Vorschläge
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
    • Aktuelles zum Umfang, zum Ansatz und zu den Überlegungen des IASB zu diesem Projekt
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
    • Aktuelles zum International Sustainability Standards Board (ISSB)

Freitag, 3. Dezember 2021 (11:30h-14:15h)

  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
    • Überblick über die Bitte um Informationsübermittlung
  • Aktueller Stand sonstiger laufender Projekte des IASB

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Berufungen in den IFRS-Beirat der IFRS-Stiftung

30.11.2021

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Berufung bzw. Wiederberufung von 14 Mitgliedern des IFRS-Beirats sowie von dessen Vorsitzenden zum 1. Januar 2022 bekanntgegeben.

Der IFRS-Beirat ist das offizielle Beratungsgremium der Treuhänder, des IASB und des ISSB. Er berät die IFRS-Stiftung in Bezug auf die strategische Ausrichtung, das fachliche Arbeitsprogramm und die Prioritätensetzung.

Die neuen und wiederberufenen Mitglieder sind:

  • Michiel van der Lof - EY
  • Melissa Taylor - KPMG
  • Fergun Condon - Grant Thornton
  • Emmanuelle Revolon - International Co-Operative Alliance
  • Kevin Dancey - IFAC
  • Cliff Nyandoro Magara - Institute of Certified Public Accountants of Kenya
  • Garth Jones - AIA Group
  • Maria Ángeles Peláez Morón - BBVA
  • James Andrus - Council of Institutional Investors
  • Trevor Derwin - Deloitte
  • Ellen Gaston - Internatonal Monetary Fund
  • Sergey Epifanov - PJSC LUKOIL
  • M P Vijay Kumar - South Asian Federation of Accountants (SAFA) 
  • George Iguchi - Securities Analysts Association of Japan

Alle Berufungen erfolgen zum 1. Januar 2022 für eine Amtszeit von drei Jahren.

Auch der Vorsitzende des Beirats, Bill Coen, wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2022 für drei Jahre wiedergewählt.

Darüber hinaus wird in der Presseerklärung bekanntgegeben, dass die Amtszeiten der folgenden Mitglieder des Beirats Ende 2021 enden oder bereits früher in diesem Jahr endeten: Daniel Civit, Aziz Dieye, Isabelle Ferrand, Russell Guthrie, Tessa Kuijl, Andrew Marshall, James Luke und Carolyn Rogers.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine Presseerklärung anlässlich der Berufungen.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (November 2021)

29.11.2021

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Andreas Barckow und der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung am 15., 16. und 19. November 2021 zusammengefasst werden.

In dem sechsundzwanzigminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • Aktueller Stand und Rückmeldungen in den Projekten zu primären Abschlussbestandteilen und zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • Verfeinerungen des Modells des dynamischen Risikomanagements;
  • Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12;
  • Rückmeldungen zur Konsultation zu preisregulierten Geschäftsvorfällen;
  • Angelichung des IFRS für KMU an die vollen IFRS; und
  • Rückmeldungen zur Agendakonsultation des IASB.

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Unsere deutschsprachigen Mitschriften von der Sitzung finden Sie hier.

BaFin-Prüfungsschwerpunkte 2022

29.11.2021

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Schwerpunkte für die Prüfungen der Abschlüsse 2021 im kommenden Jahr 2022 veröffentlicht.

Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2021 sind:

  • sorgfältige Bewertung und Transparenz bei der Bilanzierung der längerfristigen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und der Erholungsphase;
  • Konsistenz zwischen den im IFRS-Abschluss angegebenen Informationen und den nicht-finanziellen Informationen über klimabezogene Sachverhalte, Berücksichtigung von Klimarisiken, Angabe aller wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzung der Unsicherheit in Bezug auf Klimarisiken bei gleichzeitiger eindeutiger Bewertung der Wesentlichkeit; und
  • mehr Transparenz bei der Messung der erwarteten Kreditausfälle (Expected Credit Loss, ECL), insbesondere in Bezug auf so genannte Management-Overlays, wesentliche Änderungen des Kreditrisikos, zukunftsgerichtete Informationen, Änderungen der Wertberichtigungen, Kreditrisiken und Sicherheiten sowie die Auswirkungen des Klimarisikos auf die ECL-Bewertung.

Zusätzlich dazu wird die BaFin in den Konzernabschlüssen 2021 schwerpunktmäßig Lieferkettenfinanzierungen (Reverse Factoring) überprüfen, weil diese Art der Unternehmensfinanzierung immer häufiger eingesetzt wird. Als unmittelbare Konsequenz aus dem Fall Wirecard plant die BaFin zudem, in begründeten Einzelfällen auch zu prüfen, ob angegebene Zahlungsmittel und Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind.

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite der BaFin entnehmen. Außerdem haben wir einen IFRS fokussiert-Newsletter mit einer näheren Erläuterung der Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht.

 

IFRS-Stiftung ernennt zwei neue Treuhänder

29.11.2021

Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass sie zwei neue Treuhänder berufen hat: Jorge Familiar und Keiko Tashiro. Die dreijährige Amtszeiten beginnen ab dem 1. Januar 2022 und laufen bis zum 31. Dezember 2024.

Jorge Familiar ist Vizepräsident für Finanzen und Group Controller bei der Weltbank und wurde kürzlich mit Wirkung vom 1. Januar 2022 zum Vizepräsidenten und Finanzchef ernannt.

Keiko Tashiro ist stellvertretende Präsidentin bei Daiwa Securities und fungiert außerdem als Leiterin des Auslandsgeschäfts der Gruppe sowie als Leiterin der Abteilung für nachhaltige Entwicklungsziele.

Darüber hinaus wurden der derzeitige Vorsitzende der Treuhänder, Erkki Liikanen, und die Treuhänder Sarah J Al Suhaimi und Dr Suresh P Kana für eine zweite dreijährige Amtszeit, ebenfalls ab dem 1. Januar 2022, wiederbestellt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Qualität der COVID-19-Angaben in den Jahresabschlüssen europäischer Banken

29.11.2021

Eine im Rahmen der Arbeitspapierreihe des European Banking Institute (EBI) veröffentlichte Studie untersucht die COVID-19-Angaben in den Halbjahres- und Jahresabschlüssen 2020 europäischer Banken.

ESMA, EBA, IOSCO und IASB haben im zweiten Quartal 2020 ihre Erwartungen an die Angaben zu den Auswirkungen der Pandemie mitgeteilt, um dem Ziel der IFRS gerecht zu werden, den Interessengruppen entscheidungsnützliche Informationen zu liefern. Ziel der Studie war es, zu untersuchen, inwieweit die Banken die von den einschlägigen Fachinstitutionen kommunizierten Erwartungen an die Angaben erfüllen.

Die Papiere der EBI-Arbeitspapierreihe sind auf SSRN verfügbar. Bitte klicken Sie hier, um die COVID-19-Studie abzurufen.

IASB schlägt Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 in Bezug auf Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen vor

26.11.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf 'Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)' veröffentlicht, um Angabevorschriften und ''Wegweiser'' innerhalb der bestehenden Angabevorschriften hinzuzufügen, mit denen die Unternehmen verpflichtet würden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Die Stellungnahmefrist endet am 28. März 2022.

 

Hintergrund

Das IFRS Interpretations Committee erhielt im Januar 2020 eine Einreichung zu Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette. In dieser Einreichung wurde gefragt:

  • Wie ein Unternehmen Verbindlichkeiten zur Bezahlung von erhaltenen Gütern oder Dienstleistungen darstellt, wenn die zugehörigen Rechnungen Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung (oder Reverse-Factoring) sind, und
  • welche Informationen über Reverse-Factoring-Vereinbarungen ein Unternehmen in seinem Abschluss angeben muss.

Im Dezember 2020 veröffentlichte das IFRS Interpretations Committee eine Agendaentscheidung als Reaktion die Einreichung. Rückmeldungen und Eingaben — insbesondere von Anlegern und Analysten — deuten jedoch darauf hin, dass die Informationen, die Unternehmen unter Anwendung der bestehenden IFRS-Vorschriften über Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen zur Verfügung stellen, nicht alle Informationsbedürfnisse der Anleger erfüllen.

Als Reaktion auf diese Rückmeldungen hat der Board vorläufig entschieden, IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben zu ändern, um Angabenvorschriften und "Wegweiser" innerhalb der bestehenden Angabevorschriften hinzuzufügen, mit denen von Unternehmen verlangt würde, qualitative und quantitative Informationen über Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen bereitzustellen.

 

Kernvorschläge

Die Kernvorschläge im Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) zielen auf folgende Änderungen ab:  

  • Keine Definition von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen. Stattdessen werden in den vorgeschlagenen Änderungen die Merkmale einer Vereinbarung beschrieben, für die ein Unternehmen die vorgeschlagenen Angaben machen müsste. Außerdem enthalten die vorgeschlagenen Änderungen auch Beispiele für die verschiedenen Formen solcher Vereinbarungen, die in den Anwendungsbereich der Vorschläge des Boards fallen würden.
  • Hinzufügung eines Angabeziels. Die Unternehmen müssten im Anhang Informationen angeben, die es den Adressaten des Abschlusses ermöglichen, die Auswirkungen ihrer Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf ihre Schulden und Cashflows zu beurteilen.
  • Ergänzung der derzeitigen Vorschriften in den IFRS durch zusätzliche Angabevorschriften über:
    • die Bedingungen der einzelnen Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen;
    • für jede Vereinbarung zu Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums:
      • a) den Buchwert der finanziellen Verbindlichkeiten, die Teil der Vereinbarung sind, und den/die Posten, unter dem/denen diese finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden;
      • b) den Buchwert der unter a) ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, für die die Lieferanten bereits Zahlungen von den Finanzgebern erhalten haben;
      • c) die Spanne der Fälligkeitstermine (z. B. 30 bis 40 Tage nach Rechnungsdatum) der unter a) ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten; und
    • zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums die Spanne der Fälligkeitstermine von Schulden aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung sind.
    Einem Unternehmen wäre es nur dann gestattet, diese Informationen für verschiedene Vereinbarungen zusammenzufassen, wenn die Bedingungen der Vereinbarungen ähnlich sind.
  • Aufnahme von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen als Beispiel in die Angabevorschriften zum Liquiditätsrisiko in IFRS 7 und in die Angabevorschriften zu Änderungen von Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten in IAS 7.

Die Stellungnahmefrist für die vorgeschlagenen Änderungen endet am 28. März 2022.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Board beabsichtigt, über den Zeitpunkt des Inkrafttretens nach Ende der Stellungnahmefrist zu entscheiden. Die Änderungen wären rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden. Eine frühere Anwendung wäre zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

ICAEW schließt Serie über IPSAS vs. IFRS ab

26.11.2021

In den letzten Monaten hat das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) eine Reihe von Untersuchungen wichtiger Standards veröffentlicht, die sich mit den Unterschieden zwischen den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den International Public Sector Accounting Standards (IPSASB) sowie mit der Eignung beider Standards für die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor befassen. Der vierte und letzte Teil der Reihe wurde nun veröffentlicht.

Bei der Einführung der Reihe wies das ICAEW darauf hin, dass die IFRS international anerkannt und weithin übernommen sind, was zu einheitlichen Abschlüssen führt, die wiederum die grenzüberschreitende Vergleichbarkeit und Verständlichkeit erleichtern. Andererseits sind die IPSAS für Einrichtungen des öffentlichen Sektors bestimmt, deren Hauptziel darin besteht, Güter und Dienstleistungen zum Nutzen der Gesellschaft bereitzustellen und den Wohlstand umzuverteilen. In der ICAEW-Reihe wurde daher der Frage nachgegangen, welche Standards die bessere Wahl sind, wenn eine Regierung jetzt die periodengerechte Rechnungslegung einführen würde.

Die vollständige Reihe der ausführlichen Untersuchungen kann jetzt auf der Internetseite des ICAEW abgerufen werden:

 

Gemeinsames Internetseminar zum Entwurf des IASB zu den Angabenvorschriften

26.11.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), BusinessEurope und der International Accounting Standards Board (IASB) bieten am 10. Dezember 2021 ein Internetseminar an, das den IASB-Entwurf 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' näher beleuchten soll.

Das gemeinsame Internetseminar wird die Teilnehmer über die Ergebnisse der Feldversuche von IASB/EFRAG informieren. Die Referenten und Diskussionsteilnehmer werden die Anwendung der IASB-Vorschläge und ihre Erfahrungen während der Feldversuche erörtern. Auch die Auswirkungen auf die Prüfung werden erörtert, ebenso wie erste Reaktionen der Adressaten. Interessierte Ersteller, die nicht am Feldversuch teilnehmen konnten, werden ebenfalls die Möglichkeit haben, ihre Meinung einzubringen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite von EFRAG. Ein Programm für die Veranstaltung finden Sie hier.

Hinweis: Im Nachgang der Veranstaltung wurde ein zusammenfassender Bericht veröffentlicht.

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