EBA-Bericht zur IFRS 9-Umsetzung

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25.11.2021

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die Ergebnisse der Überwachung der Umsetzung von IFRS 9 durch die EU-Institute zusammengefasst sind. Die EBA stellt fest, dass die EU-Institute erhebliche Anstrengungen bei der Umsetzung von IFRS 9 unternommen haben, mahnt jedoch einige der beobachteten Rechnungslegungspraktiken an, insbesondere im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

Im Bericht wird festgestellt, dass die EU-Institute seit der Erstanwendung von IFRS 9 erhebliche Anstrengungen zur Umsetzung und Anpassung ihrer Systeme an die Vorschriften von IFRS 9 unternommen haben. Der im Standard enthaltene Ermessensspielraum lässt jedoch die Möglichkeit offen, eine Vielzahl von Praktiken anzuwenden. Darüber hinaus trug die COVID-19-Pandemie zur Divergenz bei. Der Bericht enthält folgende Schlussfolgerungen:

  • Die Divergenz bei einigen Rechnungslegungspraktiken ist auf die inhärente Flexibilität von IFRS 9 und die bisher begrenzten Erfahrungen zurückzuführen.
  • Die Coronavirus-Pandemie führte dazu, dass die IFRS 9-Modelle über ihre Grenzen hinaus getrieben wurden, so dass vermehrt manuelle Anpassungen oder Überlagerungen vorgenommen wurden, die zu abweichenden Ergebnissen bei der endgültigen Höhe der erwarteten Kreditverluste führten.
  • Einige der beobachteten Praktiken, insbesondere im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, sollten von den Aufsichtsbehörden genauer unter die Lupe genommen werden, um eine rechtzeitige Beurteilung eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos zu gewährleisten.

Zugang zum englischsprachigen Bricht haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite der EBA.

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