EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

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09.11.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 9 'Finanzinstrumente' entscheidungsnützliche Informationen bietet, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

In dem Stellungnahmeentwurf weist EFRAG auf eine Reihe von Themen hin, die als in Europa vorherrschend angesehen werden und für die eine Standardsetzung in Betracht kommen könnte. EFRAG ist der Ansicht, dass die folgenden Themen höchste Priorität haben sollten:

  • die Anwendung des SPPI-Tests auf nachhaltige Finanzprodukte,
  • das fehlende Recycling für Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden,
  • die Behandlung von eigenkapitalähnlichen Instrumenten und
  • die Berichterstattung über Reverse Factoring.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 14. Januar 2022 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Direkten Zugang zum Stellungnahmeentwurf haben Sie hier.

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