Prototyp allgemeiner Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen

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03.11.2021

Die IFRS-Stiftung hat einen Prototyp für allgemeine Vorschriften veröffentlicht, der den Vorschlag der Technical Readiness Working Group (TRWG) für einen allgemeinen Darstellungsstandard des ISSB darstellt.

Die TRWG wurde im März 2021 gegründet, um den Start des ISSB zu erleichtern. Sie sollte die Arbeit der einschlägigen Initiativen, die sich auf die Erfüllung des Informationsbedarfs der Anleger konzentrieren, integrieren und darauf aufbauen, um dem ISSB fachliche Empfehlungen zur Prüfung vorzulegen. Der heute veröffentlichte Prototyp allgemeiner Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen orientiert sich an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und legt die allgemeinen Vorschriften für nachhaltigkeitsbezogene Angaben für Investoren fest:

  • Zielsetzung und Anwendungsbereich: Die empfohlene Zielsetzung nachhaltigkeitsbezogener Finanzangaben wird als Bereitstellung von Informationen über die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, denen das berichtende Unternehmen ausgesetzt ist, beschrieben, die den primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung bei der Entscheidung über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen nützlich sind. Der empfohlene Standard wäre anzuwenden, wenn ein Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen in Übereinstimmung mit den IFRS Sustainability Disclosure Standards erstellt und angibt.
  • Wesentlichkeit: Ein Unternehmen würde alle Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten angeben, die für Investoren und andere Kapitalgeber in Bezug auf ein berichtendes Unternehmen wesentlich sind. Nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen werden als wesentlich bezeichnet, wenn davon auszugehen ist, dass das Weglassen, die falsche Darstellung oder die Verschleierung dieser Informationen die Entscheidungen beeinflussen könnte, die die primären Adressaten von Mehrzweckabschlüssen auf der Grundlage dieser Berichte treffen.
  • Abgrenzung der Berichtseinheit und Konnektivität: Es wird empfohlen, dass die Abgrenzung der Berichtseinheit für die allgemeine Finanzberichterstattung die gleiche ist für den Abschluss und die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben. Die Angaben müssen die Adressaten in die Lage versetzen, die Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Zielkonflikte zwischen den nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben und anderen Informationen der allgemeinen Finanzberichterstattung zu verstehen.
  • Allgemeine Merkmale: Bei Anwendung des Prototyps für allgemeine Vorschriften würde ein Unternehmen Informationen angeben, die sich auf Sachverhalte konzentrieren, die für die Art und Weise, wie ein Unternehmen arbeitet, entscheidend sind, und die den vier Säulen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Messgrößen und Ziele entsprechen. Der Prototyp legt Zielsetzungen für jede dieser Säulen und Angabenvorschriften zur Erreichung dieser Ziele fest.
  • Vergleichsinformationen und Häufigkeit der Berichterstattung: Nach dem Prototyp würde ein Unternehmen für alle Beträge, einschließlich der in der aktuellen Periode berichteten Kennzahlen und Leistungsindikatoren, Vergleichsinformationen für die vorherige Periode vorlegen. Ein Unternehmen würde mindestens alle 12 Monate und zur gleichen Zeit wie seinen Abschluss berichten.
  • Berichtsweg: Nachhaltigkeitsbezogene Angaben für Investoren würden im Rahmen der allgemeinen Finanzberichterstattung der Berichtseinheit angegeben werden, die sich an Investoren und andere Kapitalgeber richtet und Abschlüsse und nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen umfasst.
  • Identifizierung des zugehörigen Abschlusses: Nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben würden die Abschlüsse identifizieren, auf die sie sich beziehen. Wenn die zugehörigen Abschlüsse nicht nach IFRS erstellt werden, würden die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben die Grundlage angeben, auf der die Abschlüsse erstellt wurden.
  • Verwendung von Finanzdaten und Annahmen: Wenn nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben Finanzdaten und Annahmen enthalten, müssen diese Finanzdaten und Annahmen mit den entsprechenden Finanzdaten und Annahmen im Abschluss des Unternehmens übereinstimmen.
  • Getreue Darstellung: Ein vollständiger Satz nachhaltigkeitsbezogener Finanzangaben würde die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, getreu darstellen. Eine getreue Darstellung erfordert, dass ein Unternehmen Informationen angibt, die relevant, verlässlich, vergleichbar und verständlich sind, und würde zusätzliche Angaben umfassen, wenn die bereitgestellten Informationen nicht ausreichen, um die Adressaten in die Lage zu versetzen, die Auswirkungen oder potenziellen Auswirkungen wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen auf den Unternehmenswert des Unternehmens zu verstehen.
  • Schätzungsunsicherheiten: Wenn nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben nicht direkt quantifiziert werden können, sondern nur geschätzt werden können, ist die Verwendung vernünftiger Schätzungen ein wesentlicher Bestandteil der Erstellung nachhaltigkeitsbezogener Finanzangaben und untergräbt nicht den Nutzen der Informationen, wenn die Schätzungen klar und genau beschrieben und erläutert werden.
  • Fehler: Der Prototyp der allgemeinen Vorschriften beschreibt Fehler aus früheren Perioden als Auslassungen und falsche Angaben in den nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben des Unternehmens für eine oder mehrere frühere Perioden. Sofern dies nicht undurchführbar ist, korrigiert ein Unternehmen wesentliche Fehler aus früheren Perioden rückwirkend im ersten zur Veröffentlichung freigegebenen Mehrzweckabschluss nach deren Entdeckung.
  • Erklärung der Übereinstimmung: Ein Unternehmen, dessen nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben alle einschlägigen Vorschriften der IFRS Sustainability Disclosure Standards erfüllen, würde eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung über die Einhaltung der Vorschriften abgeben.

Es gibt vier Anhänge zum Prototyp der allgemeinen Vorschriften. Anhang A erklärt die definierten Begriffe, die im Prototyp der allgemeinen Vorschriften verwendet werden; Anhang B stellt einen Mehrzweckfinanzbericht dar, der nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen und Jahresabschlussinformationen enthält; Anhang C bietet Anwendungsleitlinien zu Wesentlichkeit; und Anhang D beschreibt qualitative Merkmale entscheidungsnützlicher nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen.

Der Prototyp der allgemeinen Vorschriften kann in englischer Sprache auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

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