IASB schlägt Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen vor

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19.11.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf 'Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)' veröffentlicht, um klarzustellen, wie Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum erfüllen muss, die Klassifizierung einer Schuld beeinflussen. Die Stellungnahmefrist endet am 21. März 2022.

 

Hintergrund

Im Januar 2020 veröffentlichte der Board Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, wodurch IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert wurde. Die Änderungen stellen klar, wie ein Unternehmen Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert. Die Änderungen sind, nach Aufschub des Anwendungszeitpunkts, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.

Im Dezember 2020 veröffentlichte das IFRS Interpretations Committee eine vorläufige Agendaentscheidung als Reaktion auf informelle Rückmeldungen und Nachfragen dazu, wie ein Unternehmen die Änderungen auf bestimmte Tatsachenmuster anwendet. Nach Erwägung der Rückmeldungen zu seiner vorläufigen Agendaentscheidung übergab das Committee die Angelegenheit an den IASB, da diese Rückmeldungen Informationen über Situationen lieferten, die der Board bei der Ausarbeitung der Änderungen für 2020 nicht speziell berücksichtigt hatte.

Als Reaktion auf diese neuen Informationen hat der Board vorläufig beschlossen, IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung (als kurzfristig oder langfristig), den Ausweis und die Angaben von Verbindlichkeiten zu ändern, bei denen das Recht eines Unternehmens, die Erfüllung um mindestens zwölf Monate zu verschieben, davon abhängt, dass das Unternehmen nach dem Berichtszeitraum bestimmte Bedingungen erfüllt.

 

Kernvorschläge

Die Kernvorschläge im Entwurf ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) betreffen zwei Aspekte: 

  • Änderung der Vorschriften, die durch die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig eingeführt wurden, in Bezug auf die Art und Weise, wie ein Unternehmen Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert: Der Board schlägt vor, dass Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erfüllen muss, keinen Einfluss darauf haben, ob ein Unternehmen das Recht hat, die Erfüllung einer Verbindlichkeit um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben, d. h. solche Bedingungen haben keinen Einfluss auf die Einstufung einer Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig. Wenn ein Unternehmen eine solche Verbindlichkeit als langfristig einstuft, wäre es jedoch verpflichtet, Informationen anzugeben, die es den Adressaten des Abschlusses ermöglichen, das Risiko zu beurteilen, dass die Verbindlichkeit innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnte. Ein Unternehmen würde in seiner Darstellung der Finanzlage auch die als langfristig eingestuften Verbindlichkeiten gesondert ausweisen, bei denen das Recht des Unternehmens, die Erfüllung um mindestens zwölf Monate nach dem Berichtszeitraum zu verschieben, von der Erfüllung bestimmter Bedingungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum abhängt.
  • Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen von 2020 auf frühestens 1. Januar 2024.

Die Stellungnahmefrist für die vorgeschlagenen Änderungen endet am 21. März 2022.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Board beabsichtigt, über den Zeitpunkt des Inkrafttretens nach Ende der Stellungnahmefrist zu entscheiden, aber der verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens würde nicht vor dem 1. Januar 2024 liegen. Die Änderungen wären rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden. Eine frühere Anwendung wäre zulässig.

 

Alternative Sichtweisen

Der Entwurf enthält alternative Sichtweisen von zwei Boardmitgliedern. Beide Mitglieder stimmten nicht mit dem Vorschlag des Boards überein, wonach ein Unternehmen in seiner Bilanz die langfristigen Schulden, die Nebenbedingungen unterliegen, gesondert ausweisen muss. Sie hätten es vorgezogen, diese Bedingungen im Anhang des Abschlusses darzustellen.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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