IASB schlägt Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 in Bezug auf Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen vor

  • IASB-Verlautbarung Image

26.11.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf 'Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)' veröffentlicht, um Angabevorschriften und ''Wegweiser'' innerhalb der bestehenden Angabevorschriften hinzuzufügen, mit denen die Unternehmen verpflichtet würden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Die Stellungnahmefrist endet am 28. März 2022.

 

Hintergrund

Das IFRS Interpretations Committee erhielt im Januar 2020 eine Einreichung zu Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette. In dieser Einreichung wurde gefragt:

  • Wie ein Unternehmen Verbindlichkeiten zur Bezahlung von erhaltenen Gütern oder Dienstleistungen darstellt, wenn die zugehörigen Rechnungen Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung (oder Reverse-Factoring) sind, und
  • welche Informationen über Reverse-Factoring-Vereinbarungen ein Unternehmen in seinem Abschluss angeben muss.

Im Dezember 2020 veröffentlichte das IFRS Interpretations Committee eine Agendaentscheidung als Reaktion die Einreichung. Rückmeldungen und Eingaben — insbesondere von Anlegern und Analysten — deuten jedoch darauf hin, dass die Informationen, die Unternehmen unter Anwendung der bestehenden IFRS-Vorschriften über Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen zur Verfügung stellen, nicht alle Informationsbedürfnisse der Anleger erfüllen.

Als Reaktion auf diese Rückmeldungen hat der Board vorläufig entschieden, IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben zu ändern, um Angabenvorschriften und "Wegweiser" innerhalb der bestehenden Angabevorschriften hinzuzufügen, mit denen von Unternehmen verlangt würde, qualitative und quantitative Informationen über Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen bereitzustellen.

 

Kernvorschläge

Die Kernvorschläge im Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) zielen auf folgende Änderungen ab:  

  • Keine Definition von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen. Stattdessen werden in den vorgeschlagenen Änderungen die Merkmale einer Vereinbarung beschrieben, für die ein Unternehmen die vorgeschlagenen Angaben machen müsste. Außerdem enthalten die vorgeschlagenen Änderungen auch Beispiele für die verschiedenen Formen solcher Vereinbarungen, die in den Anwendungsbereich der Vorschläge des Boards fallen würden.
  • Hinzufügung eines Angabeziels. Die Unternehmen müssten im Anhang Informationen angeben, die es den Adressaten des Abschlusses ermöglichen, die Auswirkungen ihrer Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf ihre Schulden und Cashflows zu beurteilen.
  • Ergänzung der derzeitigen Vorschriften in den IFRS durch zusätzliche Angabevorschriften über:
    • die Bedingungen der einzelnen Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen;
    • für jede Vereinbarung zu Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums:
      • a) den Buchwert der finanziellen Verbindlichkeiten, die Teil der Vereinbarung sind, und den/die Posten, unter dem/denen diese finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden;
      • b) den Buchwert der unter a) ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, für die die Lieferanten bereits Zahlungen von den Finanzgebern erhalten haben;
      • c) die Spanne der Fälligkeitstermine (z. B. 30 bis 40 Tage nach Rechnungsdatum) der unter a) ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten; und
    • zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums die Spanne der Fälligkeitstermine von Schulden aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung sind.
    Einem Unternehmen wäre es nur dann gestattet, diese Informationen für verschiedene Vereinbarungen zusammenzufassen, wenn die Bedingungen der Vereinbarungen ähnlich sind.
  • Aufnahme von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen als Beispiel in die Angabevorschriften zum Liquiditätsrisiko in IFRS 7 und in die Angabevorschriften zu Änderungen von Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten in IAS 7.

Die Stellungnahmefrist für die vorgeschlagenen Änderungen endet am 28. März 2022.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Board beabsichtigt, über den Zeitpunkt des Inkrafttretens nach Ende der Stellungnahmefrist zu entscheiden. Die Änderungen wären rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden. Eine frühere Anwendung wäre zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.