November

AcSB und UKEB halten gemeinsame Sitzung ab

23.11.2021

Am 17. November 2021 hielten der kanadische Standardsetzer AcSB und der UK Endorsement Board (UKEB) eine gemeinsame virtuelle Sitzung ab. Die Sitzung war die erste nach der Gründung des UKEB im März 2021.

Die beiden Boards informierten sich gegenseitig über ihre jeweiligen Aktivitäten und tauschten sich über fachliche Themen aus, an denen beide Boards interessiert sind, darunter auch über preisregulierte Geschäftsvorfälle und die dritte Agendakonsultation des IASB. Der UKEB informierte den AcSB auch über seine Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bewertung von IFRS 17 im Hinblick auf die Übernahme zur Anwendung im Vereinigten Königreich. Weiterführende Informationen über die jüngste Sitzung finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des UKEB.

Reaktionen auf die EFRAG-Konsultation zu den Schritten des Konsultationsprozesses für die EU-Nachhaltigkeitsstandardsetzung

23.11.2021

Im Juni 2021 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein Konsultationspapier mit dem Titel 'EFRAG Due Process Procedures on EU Sustainability Reporting Standard-Setting' mit den Verfahrensschritten veröffentlicht, die EFRAG in der Rolle als fachlicher Berater der Europäischen Kommission bei der Erarbeitung der im Entwurf der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgesehenen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards zu befolgen gedenkt. Eine Zusammenfassung der erhaltenen Rückmledungen ist jetzt verfügbar.

In den Stellungnahmen zur Konsultation wurden drei Aspekte insbesondere betont:

  • die Notwendigkeit eines angemessenen Konsultationsprozesses und von Transparenz während der Arbeiten, die bereits vor der Einsetzung des neuen Sustainability Standards Board durchgeführt werden,
  • die Notwendigkeit eines geordneten und transparenten Übergangs zur neuen Governance-Struktur sowie
  • die Notwendigkeit, auf bestehenden Standards und Rahmenkonzepten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Rechnungslegung aufzubauen und mit anderen Standardsetzern in diesem Bereich zusammenzuarbeiten, insbesondere mit dem ISSB der IFRS-Stiftung.

Die Zusammenfassung der Stellungnahmen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

DRSC-Stellungnahme zum Entwurf eines überarbeiteten Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung

22.11.2021

Das DRSC hat seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/6 'Lageberichterstattung' veröffentlicht.

Das DRSC begrüßte den Vorschlag der Überabrietung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung grundsätzlich, kritisiert jedoch die unzureichende konzeptionelle Befassung im Entwurf, da die verschiedenen Themen fast ausschließlich durch zahlreiche Beispiele adressiert werden sollen. Zudem weist das DRSC auf die Notwendigkeit eines mit dem neuen Standardsetzers ISSB abgestimmten Vorgehens hin.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

TEG-Sitzung diese Woche

22.11.2021

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 24. und 25. November per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während der zweitägigen Sitzung sollen fünf Themen erörtert werden, wobei dem Thema Lageberichterstattung die meiste Zeit gewidmet wird.

Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Aktualisierte Übersicht zur Angleichung von IPSAS und IFRS

22.11.2021

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), der für die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zuständig ist, hat eine aktualisierte Übersicht zur Verfügung gestellt, die zeigt, inwieweit einzelne IPSAS im Einklang mit den entsprechenden IFRS stehen.

Zugang zur Übersicht, die für die Dezembersitzung des IPSASB aktualisiert wurde, haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Ausgabe 2021 unseres Leitfadens IPSAS in your pocket, die wir im Februar veröffentlicht haben.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS Interpretations Committee

19.11.2021

Das IFRS Interpretations Committee hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung veröffentlicht, die am 30. November and 1. Dezember 2021 per Videokonferenz stattfinden wird.

Das Committe wird die folgenden Themen erörtern:

  • Einführung und IFRIC Update vom September 2021
  • IFRS 15 — Prinzipal versus Agent: Software-Wiederverkäufer
  • IFRS 16 — Wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung eines Windparks
  • IAS 37 — Negative Kredite für Fahrzeuge mit niedrigem Energieverbrauch oder mit alternativen Energien
  • IFRS 9 und IAS 20 — Drittes gezieltes Programm für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank
  • Laufende Arbeiten

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

Wir nehmen Stellung zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

19.11.2021

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom September 2021 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IFRS 9 und IAS 7.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard und Sachverhalt

Agendaentscheidung unterstützt?

Stellungnahme von Deloitte

IFRS 9 — Durch elektronische Übertragung erhaltene Barmittel als Erfüllung eines finanziellen Vermögenswertes

Ja. Wir sind jedoch der Ansicht, dass diese Frage an den Board verwiesen werden sollte, um die weitergehenden Konsequenzen der Analyse in der vorläufigen Agendaentscheidung zu prüfen und eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, bevor abschließend über den Sachverhalt entschieden wird.

hier

IAS 7 — Sichteinlagen mit Nutzungsbeschränkungen

Ja.

hier

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

19.11.2021

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2021 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge im Update zum Bilanzstichtag 2021 weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung, um für die anstehende Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse eine Hilfestellung zu bieten, mit der relevante Entwicklungen rasch identifiziert werden können.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

IASB schlägt Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen vor

19.11.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf 'Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)' veröffentlicht, um klarzustellen, wie Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum erfüllen muss, die Klassifizierung einer Schuld beeinflussen. Die Stellungnahmefrist endet am 21. März 2022.

 

Hintergrund

Im Januar 2020 veröffentlichte der Board Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, wodurch IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert wurde. Die Änderungen stellen klar, wie ein Unternehmen Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert. Die Änderungen sind, nach Aufschub des Anwendungszeitpunkts, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.

Im Dezember 2020 veröffentlichte das IFRS Interpretations Committee eine vorläufige Agendaentscheidung als Reaktion auf informelle Rückmeldungen und Nachfragen dazu, wie ein Unternehmen die Änderungen auf bestimmte Tatsachenmuster anwendet. Nach Erwägung der Rückmeldungen zu seiner vorläufigen Agendaentscheidung übergab das Committee die Angelegenheit an den IASB, da diese Rückmeldungen Informationen über Situationen lieferten, die der Board bei der Ausarbeitung der Änderungen für 2020 nicht speziell berücksichtigt hatte.

Als Reaktion auf diese neuen Informationen hat der Board vorläufig beschlossen, IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung (als kurzfristig oder langfristig), den Ausweis und die Angaben von Verbindlichkeiten zu ändern, bei denen das Recht eines Unternehmens, die Erfüllung um mindestens zwölf Monate zu verschieben, davon abhängt, dass das Unternehmen nach dem Berichtszeitraum bestimmte Bedingungen erfüllt.

 

Kernvorschläge

Die Kernvorschläge im Entwurf ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) betreffen zwei Aspekte: 

  • Änderung der Vorschriften, die durch die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig eingeführt wurden, in Bezug auf die Art und Weise, wie ein Unternehmen Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert: Der Board schlägt vor, dass Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erfüllen muss, keinen Einfluss darauf haben, ob ein Unternehmen das Recht hat, die Erfüllung einer Verbindlichkeit um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben, d. h. solche Bedingungen haben keinen Einfluss auf die Einstufung einer Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig. Wenn ein Unternehmen eine solche Verbindlichkeit als langfristig einstuft, wäre es jedoch verpflichtet, Informationen anzugeben, die es den Adressaten des Abschlusses ermöglichen, das Risiko zu beurteilen, dass die Verbindlichkeit innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnte. Ein Unternehmen würde in seiner Darstellung der Finanzlage auch die als langfristig eingestuften Verbindlichkeiten gesondert ausweisen, bei denen das Recht des Unternehmens, die Erfüllung um mindestens zwölf Monate nach dem Berichtszeitraum zu verschieben, von der Erfüllung bestimmter Bedingungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum abhängt.
  • Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen von 2020 auf frühestens 1. Januar 2024.

Die Stellungnahmefrist für die vorgeschlagenen Änderungen endet am 21. März 2022.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Board beabsichtigt, über den Zeitpunkt des Inkrafttretens nach Ende der Stellungnahmefrist zu entscheiden, aber der verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens würde nicht vor dem 1. Januar 2024 liegen. Die Änderungen wären rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden. Eine frühere Anwendung wäre zulässig.

 

Alternative Sichtweisen

Der Entwurf enthält alternative Sichtweisen von zwei Boardmitgliedern. Beide Mitglieder stimmten nicht mit dem Vorschlag des Boards überein, wonach ein Unternehmen in seiner Bilanz die langfristigen Schulden, die Nebenbedingungen unterliegen, gesondert ausweisen muss. Sie hätten es vorgezogen, diese Bedingungen im Anhang des Abschlusses darzustellen.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Tagesordnung für die Sitzung von CFSS

19.11.2021

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 24. November 2021 per Videokonferenz tagen.

Am meisten Zeit soll bei den Sitzung den Themen Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Überprüfung von Angaben auf Standardebene sowie Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 gewidmet werden.

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung (9:25h-15:20h) finden Sie hier. Anmeldeinformationen sind hier verfügbar.

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