EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum vorgeschlagenen neuen IFRS mit reduzierten Angabevorschriften
01.10.2021
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/7 'Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben' veröffentlicht.
In dem Stellungnahmeentwurf bringt EFRAG "vorsichtige Unterstützung" für die Vorschläge im Entwurf zum Ausdruck, aber erhebt auch BEdenken und unterbreitet Verbesserungsvorschläge. EFRAG:
- schlägt vor, dass die vom IASB vorgeschlagenen Kernprinzipien auch Kosten-Nutzen-Erwägungen einschließen sollten;
- weist auf die Risiken hin, die sich aus der Nichtberücksichtigung der bestehenden Angabevorschriften in den vollen IFRS ergeben, wenn es keine Unterschiede bei Ansatz und Bewertung zwischen dem IFRS für KMU und den vollen IFRS gibt;
- schlägt vor, dass die Begründung für die Ausnahmen verbessert wird;
- schlägt vor, die Wechselwirkung zwischen den Angabevorschriften dieses Entwurfs und den Angabevorschriften des Entwurfs Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz zu prüfen;
- ist der Ansicht, dass die Anwendung eines vollständigen Satzes von Angabepflichten für IFRS 17 Versicherungsverträge für in Frage kommende Tochterunternehmen aufwändig und kostspielig sein kann; und
- schlägt eine Reihe zusätzlicher Angaben vor, die nach Ansicht von EFRAG für die Nutzer von Abschlüssen relevant sind.
Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 26. Januar 2022 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Direkten Zugang zum Stellungnahmeentwurf haben Sie hier.