IDW-Stellungnahmen zu zwei IPSASB-Entwürfen zu Bewertungsaspekten

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25.10.2021

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat im April 2021 vier Entwürfe veröffentlicht, die unter anderem Änderungen bei der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Jahresabschluss und der Bewertung im Allgemeinengelten. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu zwei dieser Entwürfe Stellung genommen.

Das IDW geht insbesondere auf den Entwurf ED 76, mit Vorschlägen zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts in Bezug auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, und den Entwurf ED 77, mit allgemeinen Vorschlägen dazu, welche Bewertungsansätze es in der öffentlichen Rechnungslegung grundsätzlich gibt und wie sie ermittelt werden, des Pakets von Entwürfen ein.

Das IDW stimmt der vorgeschlagenen Hierarchie eines Bewertungssystems zu, fordert den IPSASB jedoch auf, besser zu verdeutlichen, welche Besonderheiten des öffentlichen Sektors Abweichungen von IFRS rechtfertigen. Das IDW befürwortet auch die Aufnahme des beizulegenden Zeitwerts als Bewertungsmaßstab, allerdings in begrenzten Ausnahmefällen.

Zugang zu den beiden Stellungnahmen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

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