Zwei endgültige EFRAG-Stellungnahmen

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11.10.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Agendakonsultation und zum Diskussionspapier DP/2020/2 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' veröffentlicht.

In der Stellungnahme zur Agendakonsultation vertritt EFRAG die Auffassung, dass die Ausgewogenheit der Aktivitäten des IASB im Allgemeinen korrekt ist, wobei er allerdings künftig der Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung mehr Aufmerksamkeit widmen und die Ressourcen für die digitale Berichterstattung erhöhen sollte.

EFRAG hat die in der Bitte um Informationsübermittlung beschriebenen 22 Projekte geprüft und darüber hinaus eine Reihe weiterer möglicher Projekte identifiziert. Insgesamt ist EFRAG der Ansicht, dass die folgenden drei Projekte vom IASB mit der höchsten Priorität behandelt werden sollten:

  • Immaterielle Vermögenswerte;
  • Nachhaltigkeit in der Finanzberichterstattung, ausgehend von klimabezogenen finanziellen Auswirkungen; und
  • Krypto-Vermögenswerte.

Die endgültige Stellungnahme ist über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

Hinweis: Am 27. Juli 2022 hat EFRAG einen Bericht veröffentlicht, dem zu entnehmen ist, wie die Anmerkungen zu EFRAGs Stellungnahmeentwurf in der endgültigen Stellungnahme berücksichtigt wurden.

In der Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle

  • schlägt EFRAG vor, den Umfang des Projekts auszuweiten;
  • schlägt EFRAG vor, dass der IASB weitere Ansätze in Bezug auf die Erfassung des Überschusses des beizulegenden Zeitwerts des identifizierbaren Nettovermögens über die gezahlte Gegenleistung als Beitrag zum Eigenkapital bei Anwendung der Erwerbsmethode untersucht; und
  • schlägt EFRAG zwei Optionen bei der Anwendung der Buchwertmethode vor.

Die endgültige Stellungnahme ist über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich. Außerdem hat EFRAG am 23. November 2021 eine Zusammenfassung der Rückmeldungen erstellt, die zum Stellungnahmeentwurf eingegangen sind, und diese den Aussagen von EFRAG in der endgültigen Stellungnahme gegenübergestellt.

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