Oktober

IASB veröffentlicht Reihe von Webcasts zu seinem Entwurf zur Lageberichterstattung

27.10.2021

Eine Reihe von fünf kurzen Webcasts zum Entwurf des IASB zur Lageberichterstattung wurde erarbeitet, um häufig gestellte Fragen zum Projekt des IASB zu beantworten.

Die in den Webcasts behandelten Aspekte des Projekts sind:

  • Warum und warum jetzt?
  • Wertschöpfung
  • Angabeziele
  • Kerninhalte und Wesentlichkeit
  • Terminologie

Jeder der Webcasts ist etwa zehn Minuten lang. Sie können über die Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

26.10.2021

Ein Ergebnisbericht von der Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC am 8. Oktober 2021 steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 106. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED 2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Europäische Union aufgefordert, dem Ansatz einer globalen Grundlinie für die ESG-Berichterstattung zu folgen

26.10.2021

Unterstützt und koordiniert vom European Round Table for Industry, der Value Balancing Alliance, dem World Business Council for Sustainable Development und dem Weltwirtschaftsforum haben 57 Organisationen einen offenen Brief an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union geschickt, in dem sie diese auffordern, die kommenden europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an weltweit konsistente und vergleichbare Leistungskennzahlen und -angaben anzupassen.

Die Unterzeichner des Schreibens weisen darauf hin, dass Ersteller und Konsumenten von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (ESG) weltweit mit einer Fülle von Berichtsrahmen und -standards zu kämpfen haben, die keine konsistenten und vergleichbaren Angaben ermöglichen. Gleichzeitig hat sich die Standardisierung der Finanzberichterstattung als Erfolg erwiesen. Daher, so wird in dem Schreiben argumentiert, sollte die Welt bei der ESG-Berichterstattung demselben Muster folgen und ein unabhängiges Gremium einrichten, das Objektivität und einen sachgerechten Konsultationsprozess gewährleisten kann.

Die Unterzeichner, die ein Vermögen von über 8,5 Billionen Euro repräsentieren und mehr als 5 Millionen Menschen beschäftigen, unterstützen daher nachdrücklich die Initiative der IFRS-Stiftung, einen International Sustainability Standards Board (ISSB) einzurichten, der global anerkannte Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt, die weltweit übernommen werden können.

In dem Schreiben wird auch anerkannt, dass es Rechtskreise gibt, die in ihren Initiativen zur ESG-Berichterstattung bereits weiter fortgeschritten sind und möglicherweise noch weiter gehen oder schneller vorgehen wollen, um bestimmte politische Prioritäten zu erfüllen. Daher unterstützen die 57 Organisationen die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) und die IFRS-Stiftung in ihrer Empfehlung eines "Bausteinansatzes" für die Schaffung einer weltweit einheitlichen Grundlage von Nachhaltigkeitsstandards, auf der nationale und regionale Standardsetzer zusätzliche Standards für ihre Bedürfnisse aufbauen können. Sie weisen auch darauf hin, dass dieser Bausteinansatz vor kurzem von den Finanzministern der G7 und der G20 sowie von den Gouverneuren der Zentralbanken, einschließlich der Europäischen Union, befürwortet worden ist. Im Brief heißt es:

Die weltweite Angleichung der Berichtsstandards ist von entscheidender Bedeutung, um einen umfassenden Überblick über die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens zu erhalten. Wir fordern die Europäische Kommission auf, die Einrichtung des International Sustainability Standards Board zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen EFRAG und dem neuen Board aktiv und dringend zu fördern. Eine verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Angleichung und Harmonisierung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist von wesentlicher Bedeutung, um weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Ein Verzicht auf den Bausteinansatz, so argumentieren die Organisationen, würde das Risiko von Divergenzen, Inkonsistenzen und mangelnder Vergleichbarkeit erhöhen, was wiederum die Gefahr birgt, dass ungleiche Wettbewerbsbedingungen entstehen und sich die Berichtslast in Ländern, in denen unterschiedliche Standards gelten, verdoppeln könnte.

Schließlich wird in dem Schreiben auf den Vorschlag der IOSCO für einen beratenden Multi-Stakeholder-Ausschuss verwiesen, der innerhalb der Struktur der IFRS-Stiftung tätig werden soll, um die Kohärenz und Vergleichbarkeit mit rechtskreisspezifischen Berichtsstandards zu fördern. Die angemessene Präsenz multilateraler Gremien und wichtiger Interessengruppen in einem solchen Gremium, einschließlich der Europäischen Kommission, könnte die notwendige Unterstützung für das Erreichen einer globalen Grundlinie und einen wirksamen Mechanismus für die Zusammenarbeit mit nationalen oder regionalen Standardsetzern bieten.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des Weltwirtschaftsforums.

DRSC reicht weitere Anwendungsfragen zur Taxonomie-Verordnung bei der Europäischen Kommission ein

26.10.2021

Das DRSC hat einen zweiten Satz verschiedener Themenstellungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Form einer Anfrage bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Die darin aufgeworfenen Fragen waren zuvor in den DRSC-Anwenderforen zur Taxonomie-Verordnung diskutiert worden.

Zugang zur zweiten Einreichung bei der Kommission haben Sie hier.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

25.10.2021

Der IASB tagt am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag der Woche ab dem 25. Oktober 2021 in London. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen erörtert werden:

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der IASB wird damit beginnen, Entscheidungen in Bezug auf das Paket von Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen zu treffen. Der Stab empfiehlt dem Board zu bestätigen, dass die Informationen über den Nutzen, den die Unternehmensleitung aus einem Unternehmenszusammenschluss erwartet, im Abschluss verlangt werden können. Der Board wird auch die praktischen Bedenken berücksichtigen, die von den Stellungnehmenden in Bezug auf das vorgeschlagene Paket zusätzlicher Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen im Abschluss geäußert wurden, insbesondere die wirtschaftliche Sensibilität der Informationen, die potenziell zukunftsgerichtete Natur der Informationen, die Prüfbarkeit der Informationen und die Integration der Informationen.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Board wird weiterhin über bestimmte Abschnitte des IFRS für KMU beraten, die an die Vorschriften der IFRS angeglichen werden könnten. Der Stab empfiehlt dem Board, die Option zu streichen, die Ansatz- und Bewertungsvorschriften in den vollen IFRS für Finanzinstrumente anzuwenden, die bestehenden Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen unverändert beizubehalten (d. h. nicht an IFRS 9 anzupassen), die Definition des beizulegenden Zeitwerts und die diesbezüglichen Leitlinien an IFRS 13 anzupassen, keine Anpassung an IFRS 14 vorzunehmen, sondern dieses Thema erneut zu behandeln, sobald der Board sein Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen abgeschlossen hat, und die Vorschriften an IFRS 15 anzugleichen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12: Der IASB erörtert derzeit die Rückmeldungen aus seiner Überprüfung nach der Einführung, die nach Ansicht des Stabs den Schluss zulassen, dass IFRS 10, 11 und 12 wie beabsichtigt funktionieren. Er hat jedoch einige Themen identifiziert, die der Board bei der Ausarbeitung seines Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2022-2026 möglicherweise für weitere Maßnahmen in Betracht ziehen möchte: (hohe Priorität) Investmentgesellschaften und Kooperationsvereinbarungen außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 11; (mittlere Priorität) Definition einer Investmentgesellschaft und Unternehmensummantelungen; und (niedrige Priorität) Transaktionen, die die Beziehung zwischen einem Investor und einem Beteiligungsunternehmen ändern. Der Stab befasst sich auch mit der Angabe von Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Unterstützung bei der Anwendung von IFRS 10 und IFRS 11, die er auf einer künftigen Sitzung vorlegen wird. Der Stab wird dann einen abschließenden Bericht und eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung verfassen.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der Stab informiert den IASB über Fragen zur Anwendung der Equity-Methode. Der Stab hatte Schwierigkeiten, die zugrundeliegenden Prinzipien zu identifizieren, wenn die Anwendungsfragen die Anwendung von IAS 28 Textziffer 26 betreffen (d. h. die Interaktion der Prinzipien in IAS 28 mit anderen IFRS, wie IFRS 3 und IFRS 10). Der Stab plant, weitere Untersuchungen vorzunehmen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung:

  • Der IASB wird gefragt werden, ob Boardmitglieder Einwände gegen die Finalisierung von zwei Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee haben: Nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer auf Leasingzahlungen (IFRS 16) und Bilanzierung von Bezugsscheinen, die beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Schulden klassifiziert werden (IAS 32).
  • Der Stab hat einen Entwurf zu Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette vorbereitet, in dem eine Änderung von IAS 7 und IFRS 7 vorgeschlagen wird. Während der Erarbeitung des Entwurfs hat der Stab eine Frage identifiziert, die der IASB berücksichtigen sollte. Der Stab empfiehlt dem Board, eine Vorschrift einzufügen, nach der ein Unternehmen zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums den/die Posten in der Bilanz anzugeben hat, in dem das Unternehmen den Buchwert der finanziellen Verbindlichkeiten, die Teil einer Finanzierungsvereinbarung in der Lieferkette sind, ausweist.
  • Der Stab fragt den Board auch, ob er Anmerkungen oder Fragen zum IFRIC Update vom September 2021 hat.

Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen: Als Ergebnis der Agendakonsultation 2015 hat der Board geprüft, ob er Änderungen an IAS 19 für Pensionsleistungen vorschlagen soll, die von der Rendite eines bestimmten Pools von Vermögenswerten (Referenzvermögen) abhängen. Die an die Arbeitnehmer zu zahlenden Pensionsleistungen spiegeln die den Referenzvermögenswerten innewohnende Variabilität wider, doch IAS 19 schreibt einen Abzinsungssatz vor, der hochwertige Unternehmensanleihen widerspiegelt. Die Anwendung des Abzinsungssatzes nach IAS 19 kann zu einer Überbewertung der Pensionsverpflichtungen führen und Informationen liefern, die für die Adressaten des Abschlusses nicht relevant sind. Der Stab empfiehlt dem Board vorzuschlagen, dass ein Unternehmen die endgültigen Kosten für die Erbringung von Pensionsleistungen, die mit den Renditen der Vermögenswerte schwanken, unter Anwendung des Abzinsungssatzes nach IAS 19 schätzt, allerdings nur dann, wenn der Abzinsungssatz nach IAS 19 niedriger ist als die erwartete Rendite des Referenzvermögens.

Konsultationsprozess in Bezug auf die IFRS-Taxonomie: Der Stab bittet um die Erlaubnis, die Stellungnahmefrist für die vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie für die Änderung Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 — Vergleichsinformationen auf 30 Tage zu verkürzen.

Primäre Abschlussbestandteile: Der IASB wird zwei von der Septembersitzung vorgetragene Papiere erörtern, die sich auf assoziierte Unternehmen und Joint Ventures sowie auf die Analyse der betrieblichen Aufwendungen beziehen. Der Stab empfiehlt, mit dem Vorschlag fortzufahren, Erträge und Aufwendungen aus nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen außerhalb des Betriebsergebnisses auszuweisen, aber nicht vorzuschreiben, dass Erträge und Aufwendungen aus integrierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen getrennt von nicht integrierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen identifiziert und ausgewiesen werden müssen. Er empfiehlt auch die Zurverfügungstellung von Anwendungsleitlinien, die auf der Beschreibung der Funktion des Umsatzkostenverfahrens im Entwurf aufbauen, um die Beziehung zu Aufwendungen gleicher Art, die Eigenschaften der Funktionen und das Zusammenwirken mit der Rolle der primären Abschlussbestandteile und den Prinzipien der Aggregierung und Disaggregierung darzulegen.

Darüber hinaus wird der IASB die folgenden Empfehlungen des Stabs erwägen:

  • keine Definition von "Veräußerungskosten" zu entwickeln;
  • einen Ansatz für die Analyse und den Ausweis der betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu untersuchen, der Folgendes vorsieht
    • Beibehaltung der Vorschrift, dass betriebliche Aufwendungen nach ihrer Art oder Funktion zu analysieren und darzustellen sind;
    • eine Beibehaltung des vorgeschlagenen Verbots einer gemischten Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung und stattdessen Bereitstellung von Anwendungsleitlinien und Vorschriften zur Angabe von Informationen, um die Vergleichbarkeit zu verbessern;
    • Beibehaltung des Vorschlags zur Bereitstellung von Anwendungsleitlinien zur Bestimmung der Darstellungsmethode, die den Adressaten des Abschlusses die entscheidungsnützlichsten Informationen liefern soll;
  • Prüfung der Möglichkeit einer teilweisen Befreiung von der vorgeschlagenen Vorschrift, wonach ein Unternehmen, das in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Analyse der betrieblichen Aufwendungen nach Funktionen vorlegt, auch eine Analyse der gesamten betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art anzugeben hat; undÄnderung der Definition der angegebenen Zwischensumme "Betriebsergebnis vor Abschreibungen", um auch Wertminderungen von Vermögenswerten im Anwendungsbereich von IAS 36 auszuschließen und diese Zwischensumme als "Betriebsergebnis vor Abschreibungen und bestimmten Wertminderungen" zu bezeichnen.

Änderung an IFRS 17: Im Entwurf ED/2021/8 Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 — Vergleichsinformationen wurde vorgeschlagen, dass ein Unternehmen die Klassifizierungsüberlagerung nicht auf finanzielle Vermögenswerte anwenden darf, die in Bezug auf eine Tätigkeit gehalten werden, die nicht mit Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 17 verbunden ist. Die meisten Stellungnehmenden schlugen dem IASB vor, diese Einschränkung des Anwendungsbereichs aufzuheben, und der Stab stimmt dem zu. Im Entwurf wurde außerdem vorgeschlagen, dass ein Unternehmen, das IFRS 17 und IFRS 9 gleichzeitig anwendet, die Klassifizierungsüberlagerung anwenden darf. Der Stab ist jedoch der Ansicht, dass der Anwendungsbereich der Klassifizierungsüberlagerung auf Unternehmen, die IFRS 9 bereits vor der Erstanwendung von IFRS 17 angewendet haben, ausgeweitet werden sollte, um auch in solchen Fällen anwendbar zu sein. Der Stab empfiehlt, keine wesentlichen Änderungen an der im Entwurf vorgeschlagenen Klassifizierungsüberlagerung in Bezug auf die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten oder Angaben vorzunehmen. Der Stab geht davon aus, dass die Änderung an IFRS 17 vor Ende 2021 veröffentlicht werden kann, wenn der Board den Empfehlungen des Stabs zustimmt.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Im Januar 2021 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden. Die Vorschläge im Entwurf wurden von den Stellungnehmenden im Allgemeinen positiv aufgenommen. Sie stimmten folgenden Punkten zu: den vorgeschlagenen Definitionen für regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden; der Existenzschwelle von "wahrscheinlicher als nicht" für den Ansatz von regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden; der Verwendung eines Cashflow-basierten Bewertungsverfahrens zur Bewertung regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden; und der Verwendung des regulatorischen Zinssatzes für einen regulatorischen Vermögenswert oder eine regulatorische Schuld als Abzinsungssatz für diesen regulatorischen Vermögenswert oder diese regulatorische Schuld. Es wurden jedoch Bedenken geäußert hinsichtlich des Anwendungsbereichs, der Erträge aus noch nicht nutzbaren Vermögenswerten, der regulatorischen Vermögenswerte und regulatorischen Schulden, die sich aus Unterschieden zwischen dem regulatorischen Einbringungszeitraum von Vermögenswerten und ihrer Nutzungsdauer ergeben, des Mindestzinssatzes und der Wechselwirkung mit IFRIC 12.

Der Board soll in dieser Sitzung keine Entscheidungen treffen. Stattdessen werden Entscheidungen getroffen, wenn der Board in den nächsten Monaten die Themen erörtert, die Anlass zu Bedenken gaben.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

IDW-Stellungnahmen zu zwei IPSASB-Entwürfen zu Bewertungsaspekten

25.10.2021

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat im April 2021 vier Entwürfe veröffentlicht, die unter anderem Änderungen bei der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Jahresabschluss und der Bewertung im Allgemeinengelten. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu zwei dieser Entwürfe Stellung genommen.

Das IDW geht insbesondere auf den Entwurf ED 76, mit Vorschlägen zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts in Bezug auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, und den Entwurf ED 77, mit allgemeinen Vorschlägen dazu, welche Bewertungsansätze es in der öffentlichen Rechnungslegung grundsätzlich gibt und wie sie ermittelt werden, des Pakets von Entwürfen ein.

Das IDW stimmt der vorgeschlagenen Hierarchie eines Bewertungssystems zu, fordert den IPSASB jedoch auf, besser zu verdeutlichen, welche Besonderheiten des öffentlichen Sektors Abweichungen von IFRS rechtfertigen. Das IDW befürwortet auch die Aufnahme des beizulegenden Zeitwerts als Bewertungsmaßstab, allerdings in begrenzten Ausnahmefällen.

Zugang zu den beiden Stellungnahmen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Papiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

21.10.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 28. und 29. Oktober 2021 per Videokonferenz tagen.

Während seiner 107. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

AASB-Untersuchungen zu Angaben über die Annahme der Unternehmensfortführung

21.10.2021

Der Stab des australischen Standardsetzers AASB hat ein Papier 'Going Concern Disclosures: A Case for International Standard-Setting' veröffentlicht.

In dem Papier werden die Rückmeldungen analysiert, die von einer Reihe australischer und internationaler Interessengruppen im Zeitraum von Juli 2020 bis März 2021 eingegangen sind, darunter Ersteller von Abschlüssen, Abschlussprüfer, Regulierungsbehörden und Adressaten. Die Frage, die gestellt wurde, war, ob die derzeitigen Vorschriften zur Berichterstattung über die Unternehmensfortführung in IAS 1 Darstellung des Abschlusses in ihrer derzeitigen Form ausreichend sind oder ob dies ein Thema ist, das vom IASB angegangen werden muss.

In Bezug auf die Angemessenheit der derzeitigen Angaben zur Unternehmensfortführung deuteten die Rückmeldungen darauf hin, dass es Probleme im Zusammenhang mit Unstimmigkeiten und unangemessener Auslegung der derzeitigen Vorschriften gibt. Darüber hinaus wurden Bedenken geäußert hinsichtlich der unterschiedlichen Praxis in Bezug auf die Angaben, die in Fällen gemacht werden, in denen der Abschluss auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt wird, der Unternehmensleitung aber Ereignisse oder Bedingungen bekannt sind, die erhebliche Zweifel an dieser Einschätzung aufkommen lassen könnten. Die Befragten schlugen auch vor, dass die Entwicklung von Leitlinien nützlich wäre, um die Konsistenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu gewährleisten, wenn das Unternehmen nicht mehr unter der Annahme der Unternehmensfortführung steht.

Insgesamt wird in dem Papier auf der Grundlage der vorgelegten Ergebnisse empfohlen, dass der IASB IAS 1 überarbeitet, um spezifische Beispiele und Leitlinien für Ersteller zu entwickeln, wie Angelegenheiten der Unternehmensfortführung zu bewerten und anzugeben sind. Die Autoren empfehlen außerdem, dass der IASB ein Forschungsprojekt initiiert, um das Ausmaß der zugrundeliegenden Überlegungen zur Erstellung von Abschlüssen auf der Grundlage der Nichtfortführung der Unternehmenstätigkeit besser zu verstehen.

Das englischsprachige Papier steht Ihnen auf der Internetseite des AASB zur Verfügung.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

21.10.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen zweiten Satz formaler Korrekturen 2021 herausgegeben.

Die Korrekturen betreffen die Verlautbarung Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2), die im Februar 2021 herausgegeben wurde.

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im September

20.10.2021

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Zusatzsitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 13. September 2021 per Videokonferenz stattfand.

Die Teilnehmer erörterten die folgenden Themen:

  • Aktuelles von den Treuhändern und der IFRS-Stiftung — Die Teilnehmer erhielten einen aktuellen Bericht über die jüngsten Aktivitäten der Treuhänder, darunter die Treffen der G7 und der G20, den Bericht des Finanzstabilitätsrats über die Nachhaltigkeitsberichterstattungsinitiative der IFRS-Stiftung, die Satzung der IFRS-Stiftung und die Arbeit der Technical Readiness Working Group (TRWG) sowie die Finanzierung und Einrichtung des International Sustainability Standards Board (ISSB).
  • Aktuelles vom Board — Die Teilnehmer erhielten einen Bericht über die jüngsten Aktivitäten des Boards, darunter Änderungen in der Zusammensetzung des Boards, die Veröffentlichung von drei Konsultationspapieren, die Aufnahme von drei Projekten in das Arbeitsprogramm und andere wichtige Entwicklungen. Darüber hinaus erörterte der Beirat die Überprüfung des Leitliniendokuments zur Lagebrichterstattung und die Arbeit des ISSB, die Überprüfung von IFRS 9 nach der Einführung, das Projekt zu dynamischem Risikomanagement und die zwischen IASB und FASB laufenden Arbeiten zur Aufrechterhaltung des konvergenten Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- und Firmenwerten.
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung — vertiefte Diskussion bestimmter Aspekte.
    • Konsultation zur Änderung der Satzung der IFRS-Stiftung — Die Teilnehmer erörterten die Zielsetzung der IFRS-Stiftung und die Frage, wie die Satzung das Konzept der Interkonnektivität zwischen dem IASB und dem ISSB zum Ausdruck bringen kann. Darüber hinaus erörterte der Beirat die Namensgebung und das Branding des neuen Boards und seiner Standards.
    • Nachhaltigkeitsbezogene Entwicklungen bei der SEC — Die Teilnehmer wurden über die Fortschritte bei den Vorschlägen der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC zur Veröffentlichung von Informationen über den Klimawandel informiert.
    • Aktueller Stand der Arbeiten der TRWG — Den Teilnehmern wurde ein Überblick über die Struktur der TRWG, die vorgeschlagene Architektur für neue Standards, die Verbindung zwischen dem IASB und dem ISSB und das Einbindungsprogramm gegeben. Der Beirat erörterte die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den relevanten Parteien in jeder Region, um ein breites Spektrum an Rückmeldungen zu sammeln, die Bedeutung branchenspezifischer Kennzahlen, die Frage, wie zu beurteilen ist, was wesentlich für die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben ist, und die Koordinierung zwischen der globalen Grundlinie und den länderspezifischen Initiativen.

Der vollständige Bericht von der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Es gibt auch Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen.

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