September

Neue Ausgabe der 'Investor Perspectives' zu Angaben im Abschluss

21.09.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert IASB-Mitglied Nick Anderson den neuen Ansatz zur Entwicklung und Formulierung von Angabenvorschriften in den IFRS.

In dieser Ausgabe wird ein Einblick in den vorgeschlagenen Ansatz gegeben und es werden einige der Änderungen erörtert, die die Anleger in den Jahresabschlüssen sehen würden, da die Anleger schon lange bessere Angaben in den Jahresabschlüssen gefordert haben.

Disclosures in financial statements to better reflect investor needs steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

DRSC-Stellungnahmen zur Agendakonsultation des IASB und zur daran geknüpften Konsultation zum EFRAG-Arbeitsprogramm

20.09.2021

Der IASB hat im März eine öffentliche Konsultation angestoßen, mit der Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollen. EFRAG hat Mai einen Stellungnahmeentwurf zur Konsultation veröffentlicht und daran eine Konsultation zum eigenen Arbeitsprogramm geknüpft. Das DRSC hat zu beiden Konsultation jetzt Stellung genommen.

In der Stellungnahme an den IASB stimmt das DRSC der strategischen Ausrichtung des IASB und dessen Kriterien zur Bestimmung der Priorität eines Projekts grundsätzlich zu. Allerdings sieht man wenig Spielraum für neue Projekte – insb. aufgrund der begrenzten Kapazitäten beim Standardsetzer und bei den Interessengruppen. Das DRSC hält nur einzelne Projekte für so dringlich, dass sie – neben den fortlaufenden Projekten – Teil des neuen Arbeitsprogramms werden sollen. Schließlich regt das DRSC an, einige noch nicht erledigte laufende Projekte ohne absehbare Ergebnisse zur Disposition zu stellen – somit würde zusätzlich Raum für neue Themen/Projekte geschaffen.

In der Stellungnahme gegenüber EFRAG äußert sich das DRSC skeptisch zum grundsätzlichen Ansinnen der EFRAG, eigene Projekte zu starten, sofern der IASB diese nicht in sein Arbeitsprogramm aufnimmt. Wenn ein Projekt ausreichend bedeutend sei, sollte es in das Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen werden. Das DRSC steht dann gerne bereit, EFRAG bei einem begleitenden Projekt zu unterstützen. Wenn aber der IASB zu dem Schluss komme, dass ein Projekt nicht ausreichend bedeutend sei, um trotz der begrenzten Ressourcen beim Standardsetzer und bei den Interessengruppen in das Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen zu werden, sollte EFRAG nicht versuchen, ein Konkurrenzarbeitsprogramm zu betreiben.

Die beiden Stellungnahmen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

17.09.2021

Der IASB wird am 20., 21., 23. und 24. September 2021 erstmals wieder physisch in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB: Der Stab wird in dieser Sitzung einen Überblick über die fachlichen Projekte des Boards geben, um Entscheidungen über die Hinzufügung oder Streichung von Projekten und die Bewertung des Gesamtfortschritts des Arbeitsprogramms, einschließlich der Festlegung von Projektprioritäten und des Zeitplans, zu ermöglichen.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Auf der Julisitzung erklärte der Board, dass er zusätzliche Informationen über die vorzuschlagenden Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen und eine weitere Analyse der Rückmeldungen zur Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts wünscht, um seine Entscheidungen treffen zu können. Der Stab hat daraufhin den Projektplan aktualisiert, um dem Board diese Informationen zur Verfügung zu stellen, und wird den Boardmitgliedern nun den aktualisierten Projektplan zur Kommentierung vorlegen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9: In dieser Sitzung wird der Stab den Board bitten, die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung zu genehmigen, die, wenn sie genehmigt wird, in der letzten Septemberwoche 2021 veröffentlicht werden soll. Der Stab wird den Board auch fragen, ob er mit einer 120-tägigen Stellungnahmefrist für die Bitte um Informationsübermittlung einverstanden ist.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board wird bei seiner Sitzung seine Überlegungen zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf ED/2019/7 fortsetzen, insbesondere zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen, den Grundsätzen der Aggregierung und Disaggregierung, der Analyse der betrieblichen Aufwendungen sowie zu assoziierten Unternehmen und Joint Ventures. Der Board wird gebeten werden, Entscheidungen zu all diesen Themen zu treffen.

Dynamisches Risikomanagement: Der Stab wird in dieser Sitzung seine vorläufigen Sichtweisen zu möglichen Verfeinerungen des Modells des dynmaischen Risikomanagements darlegen, die darauf abzielen, das Modell des dynmaischen Risikomanagements durch die Einbeziehung des Konzepts der Risikolimits in das Zielprofil enger an die Risikomanagementpraxis der Unternehmen anzupassen. Der Board wird nicht gebeten, eine Entscheidung zu treffen. Der Stab bittet vielmehr um Rückmeldungen des Boards zu den möglichen Verbesserungen, die dann in die Ausarbeitung der Verbesserungen einfließen und dem Board in einer künftigen Sitzung vorgelegt werden.

Rohstoffindustrien: Der Board wird seine Diskussionen über Rohstoffaktivitäten fortsetzen. Der Stab wird seine weitere Analyse zu den Themen Explorations- und Evaluierungsausgaben und -aktivitäten, zu den Themen, die sich hauptsächlich auf Entwicklungs- und Produktionstätigkeiten beziehen, sowie zu den Informationen über Reserven und Ressourcen vorlegen. Auf der Grundlage dieser Analyse empfiehlt der Stab, dass der Schwerpunkt des Projekts zu Rohstoffaktivitäten auf der Entwicklung von Vorschriften oder Leitlinien zur Verbesserung der Angabeziele und -vorschriften in IFRS 6 über die Ausgaben und Aktivitäten eines Unternehmens im Bereich Exploration und Evaluierung liegen sollte. Der Stab empfiehlt außerdem, die Grundlage für Schlussfolgerungen von IFRS 6 zu ändern, um den temporären Status des Standards aufzuheben.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board wird in dieser Sitzung die Bilanzierung von Finanzinstrumenten, die bedingte Erfüllungsrückstellungen enthalten, und die Auswirkungen von Gesetzen auf Vertragsbedingungen diskutieren. Der Stab hat in dieser Sitzung keine Empfehlungen für den Board und wird stattdessen die Boardmitglieder um ihre Meinung zu diesen beiden Praxisfragen bitten. Der Stab wird dann die Rückmeldungen des Boards aufgreifen, um Vorschläge für klargestellte Prinzipien zu entwickeln und eine weitere Analyse in einer zukünftigen Sitzung vorzulegen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

IFAC fordert die Staats- und Regierungschefs der G-20 auf, einen Schwerpunkt auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu legen

16.09.2021

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat den Aufruf 'Four themes, two actions, one goal: G20 Call to Action 2021' veröffentlicht, in dem die Staats- und Regierungschefs der G-20 aufgefordert werden, ihr Engagement für Nachhaltigkeit, Inklusion, Wohlstand und globale Zusammenarbeit fortzusetzen.

Um das Ziel einer nachhaltigeren, inklusiveren und wohlhabenderen Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen, beschreibt IFAC vier Bereiche, auf die sich die G-20 konzentrieren sollte:

  1. Beschleunigung von Nachhaltigkeit und Inklusivität
  2. Erneute Selbstverpflichtung zur globalen Zusammenarbeit
  3. Verzicht auf regulatorisch Fragmentierung
  4. Fokus auf Transparenz und Integrität im öffentlichen Sektor

IFAC merkt an, dass die Erreichung dieser Ziele eine gemeinsame Anstrengung von politischen Entscheidungsträgern, Unternehmen, anderen Organisationen, Investoren und Einzelpersonen erfordern wird.

IFAC ist der Ansicht, dass diese Prioritäten zwei dringende Maßnahmen erfordern:

Zum ersten Punkt heißt es in der Presseerklärung:

Die Entwicklung einer globalen Grundlage von Nachhaltigkeitsstandards gewinnt an Dynamik, und die IFRS-Stiftung steht bereit, diese zu liefern. IFAC unterstützt diese wichtige Initiative ausdrücklich.

Der Aufruf zum Handeln steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung.

Sonderpublikation zum CSRD-Entwurf

15.09.2021

Das DRSC und das Audit Committee Institute (ACI) haben eine Gemeinschaftspublikation zur vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verfasst.

Die Publikation umfasst Beiträge zu folgenden Bereichen der Vorschläge der CSRD:

  • Erweiterter Anwendungsbereich
  • Erweiterter Informationsgehalt
  • Standardisierung und Berichtsstandards
  • Form und Veröffentlichung der Berichterstattung
  • Verlässlichkeit der Berichterstattung und
  • Corporate Governance-Auswirkungen

Alle Beiträge werden von den Ergebnisse der CSR-Studie des DRSC für das BMJV flankiert.

Die Publikation ist auf der ACI-Internetseite abrufbar.

IVSC-Perspektivenpapier zu immateriellen Vermögenswerten

15.09.2021

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat ein Perspektivenpapier 'Time to get Tangible about Intangible Assets' veröffentlicht, in dem festgestellt wird, dass trotz der Bedeutung immaterieller Vermögenswerte für die Kapitalmärkte nur ein geringer Prozentsatz in den Bilanzen ausgewiesen wird.

Um die öffentliche Diskussion zu diesem Thema zu unterstützen, veröffentlicht der IVSC eine mehrteilige Artikelserie, die sich mit einigen grundsätzlichen Fragen in diesem Bereich beschäftigt. Der erste Teil The Case for Realigning Reporting Standards with Modern Value Creation ist über die Pressemitteilung auf der Internetseite des IVSC abrufbar.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf zu Mangel an Umtauschbarkeit

15.09.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (Europeihreden Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/4 'Mangel an Umtauschbarkeit (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21)' veröffentlicht.

In der Stellungnahme zu den IASB-Vorschlägen vom April 2021 unterstützt die EFRAG die Gesamtzielsetzung des Entwurfs, hat aber Verbesserungsvorschläge zu bestimmten Aspekten der Beurteilung der Umtauschbarkeit zwischen zwei Währungen, der Bestimmung des Devisenkassakurses bei mangelnder Umtauschbarkeit sowie bei den Angaben.

Die englischsprachige Stellungnahme ist auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

Aktualisierung 2. November 2021: EFRAG hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf erstellt, in der die wesentlichen Rückmeldungen, die bei EFRAG zum Stellungnahmeentwurf eingegangen sind, vorgestellt und deren Berücksichtigung in der endgültigen Stellungnahme dargestellt werden. Die Zusammenfassung der Rückmeldungen ist hier verfügbar.

DRSC-Stellungnahme zur vorgeschlagenen eng umrissenen Änderung an IFRS 17

14.09.2021

Das DRSC hat seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/8 'Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 17)' veröffentlicht.

Das DRSC stimmt – abgesehen von einer kurzen Anmerkung zum Anwendungsbereich – dem Änderungsvorschlag vollständig zu.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Tagesordnungen für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

14.09.2021

Die Tagesordnungen für die kommende Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses am 6. Oktober 2021 sowie die Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC am 8. Oktober 2021 stehen jetzt zur Verfügung.

Während seiner 24. Sitzung wird der Gemeinsame Fachausschuss den IASB-Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung diskutieren (einziger Punkt auf der Tagesordnung).

Während seiner 106. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED 2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen Standard für preisregulierte Geschäftsvorfälle

12.09.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB ihre endgültige Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2021/1 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' eingereicht.

Der vorgeschlagene neue Standard soll IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten ersetzen.

In der Stellungnahme

  • unterstützt EFRAG das übergeordnete Ziel des IASB, ein Rechnungslegungsmodell für regulatorische Vermögenswerte und Schulden zu entwickeln, und ist der Meinung, dass der Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Standards für den Versorgungssektor klar ist, glaubt aber, dass es für andere Sektoren, die möglicherweise unwissentlich in den vorgeschlagenen Anwendungsbereich fallen, weniger Klarheit geben könnte;
  • unterstützt EFRAG im generell die vorgeschlagenen Definitionen von regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden und ist der Meinung, dass diese den Definitionen von Vermögenswerten und Schulden im Rahmenkonzept entsprechen;
  • unterstützt EFRAG die drei vorgeschlagenen Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung, mit Ausnahme der Behandlung von unfertigen Bauleistungen;
  • stimmt EFRAG zu, dass ein Unternehmen alle seine regulatorischen Vermögenswerte und Schulden erfassen sollte, und unterstützt generell die vorgeschlagenen Ansatzkriterien;
  • ist EFRAG nicht einverstanden mit der vorgeschlagenen Anwendung eines angemessenen Mindestzinssatzes als Abzinsungssatz für regulatorische Vermögenswerte, wenn der angegebene regulatorische Zinssatz ungenügend ist;
  • empfiehlt EFRAG empfiehlt dem IASB, sich stärker auf die Entscheidungsnützlichkeit der bereitgestellten Informationen zu konzentrieren und einen ausgewogeneren Ansatz für die Angaben zu wählen;
  • empfiehlt die EFRAG eine modifizierte rückwirkende Anwendung mit Ausnahmeregelungen oder praktischen Erleichterungen für Vermögenswerte mit langer Nutzungsdauer;
  • empfiehlt EFRAG, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens 24-36 Monate nach der Veröffentlichung des endgültigen Standards liegen sollte; und
  • unterstützt EFRAG die übrigen Vorschläge und erwartet insgesamt ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Standards.

Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch die eigentliche Stellungnahme zugänglich. In einer Zusammenfassung der Rückmeldungen werden die Anmerkungen der Interssengruppen der endgültigen EFRAG-Stellungnahme gegenübergestellt.

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