September

Aufruf zur Einreichung von Beiträgen – 3. Forschungsforum des IPSASB

02.09.2021

In Vorbereitung seines 3. Forschungsforums, das gemeinsam mit dem Comparative International Governmental Accounting Research Network (CIGAR) auf dessen Konferenz im Juni 2022 veranstaltet wird, ruft der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) zur Einreichung von wissenschaftlichen Beiträgen auf.

Forschungsbereiche von Interesse sind:

  • Forschung zu praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung der IPSAS
    • Gestufte Berichterstattung
    • Abzinsungssätze
  • Forschung zur Übernahme und Umsetzung bestimmter IPSAS
    • IPSAS 31 Immaterielle Vermögenswerte
    • IPSAS 33 Erstmalige Anwendung der auf periodengerechter Abgrenzung basierenden IPSAS
  • Breit angelegte zukunftsorientierte Forschung
    • Klimawandel und Finanzberichterstattung des öffentlichen Sektors in Bezug auf Nachhaltigkeit
    • Auswirkungen der Digitalisierung auf die Finanzberichterstattung im öffentlichen Sektor

Weiterführende Informationen und den Aufruf zur Einreichung von Beiträgen finden Sie auf der Internetseite des IPSASB.

Neue Hintergrundseite zur Nachhaltigkeitsberichtserstattungsinitiative der Treuhänder

01.09.2021

Wir haben eine neue Ressourcenseite auf IAS Plus eingerichtet, die Informationen zum Hintergrund, einen Überblick über die Entwicklungen und Nachrichten zum Projekt der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammenfasst.

Im Rahmen ihrer regelmäßigen Strategieüberprüfung haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung im September 2020 ein Konsultationspapier veröffentlicht, um zu ermitteln:

  • ob es einen Bedarf an globalen Nachhaltigkeitsstandards gibt;
  • ob die IFRS-Stiftung eine Rolle bei der Entwicklung solcher Standards spielen sollte; und
  • wie diese Rolle ausgestaltet sein soll.

Die Rückmeldungen zur Konsultation haben bestätigtt, dass ein dringender Bedarf an globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht und dass die Stiftung eine Rolle bei deren Entwicklung übernehmen sollte. Entsprechend arbeiten die Treuhänder seit Anfang 2021 auf die mögliche Schaffung eines neuen Standardsetzers innerhalb der bestehenden Governance-Struktur der IFRS-Stiftung hin.

Unsere neue Hintergrundseite bietet Informationen zum Hintergrund, zu wichtigen Entwicklungen und zu aktuellen Nachrichten.

DRSC-Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle

01.09.2021

Das DRSC hat beim IASB eine Stellungnahme zum Diskussionspapier 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' eingereicht.

Das DRSC begrüßt die Bemühungen des IASB, mögliche Berichtsanforderungen für Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung zu untersuchen, die die bestehenden Unterschiede in der Praxis verringern, die Transparenz bei der Berichterstattung über diese Zusammenschlüsse verbessern und den Nutzern von Abschlüssen bessere Informationen liefern würden.

Nach Ansicht des DRSC solle der Anwendungsbereich des Projekts jedoch möglichst weit gefasst werden, um grundsätzlich alle betroffenen Themenfelder (im Sinne von Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle) initial zu erörtern. In der Folge könnten einzelne Themenfelder vom IASB dann unterschiedlichen Lösungswegen zugeführt oder ggf. bewusst und begründet aus der weiteren Bearbeitung ausgeklammert werden.

Dem IASB-Vorschlag, dass die Regelungen unberücksichtigt lassen sollten, ob zuvor eine Akquisition von einer externen Partei stattgefunden habe, ein späterer Verkauf an eine externe Partei vorgesehen bzw. angestrebt sei oder der Transfer von einer Veräußerung der sich zusammenschließenden Parteien abhänge (bspw. bei einem Börsengang) wird zugestimmt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass wegen der vorgenommenen Zeitpunktbetrachtung die Konstellation (bspw. hinsichtlich der Beteiligung von nicht beherrschenden Anteilseignern) zum Zeitpunkt des Unternehmenszusammenschlusses relevant sei und deshalb zum Zeitpunkt des Unternehmenszusammenschlusses andere betroffene Gruppen und damit auch andere Informationsbedürfnisse bestehen könnten als bspw. zum Zeitpunkt eines späteren Börsengangs.

Ebenfalls wird dem IASB-Vorschlag zugestimmt, dass grundsätzlich die Erwerbsmethode anzuwenden ist, wenn der Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Beherrschung nicht beherrschende Anteilseigner des übernehmenden Unternehmens betrifft, und dass bei anderen Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung eine Buchwertmethode anzuwenden ist.

Hinsichtlich der Frage, welche Buchwerte bei Anwendung der Buchwertmethode fortgeführt werden sollten, wird festgestellt, dass für jede der drei theoretischen Möglichkeiten, also der Nutzung der Buchwerte des transferierten Unternehmens, des transferierenden Unternehmens oder des (ultimativ) beherrschenden Unternehmens unterstützende Argumente angeführt werden können. Die Vorteilhaftigkeit der jeweiligen Buchwerte hängt jedoch von den konkreten Spezifika der abzubildenden Transaktion ab, bspw. in Bezug auf etwaige historische Erwerbsschritte sowie die Gründe für ggf. bestehende Differenzen zwischen den verschiedenen Buchwerten. Auch Praktikabilitätsaspekte hingen vom jeweiligen konkreten Sachverhalt ab und könnten für jede der möglichen Varianten sprechen.

Daher wird vom DRSC ein transaktionsbezogenes Wahlrecht bei der Festlegung der zu nutzenden Buchwerte für überlegenswert erachtet.

Des Weiteren ist das DRSC der Meinung, dass das Diskussionspapier grundsätzlich einem Spannungsfeld unterliegt, da Unternehemnszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle in der Regel vom beherrschenden Unternehmen initiiert und im Interesse des beherrschenden Unternehmens strukturiert und durchgeführt werden, im Diskussionspapier jedoch nur die Perspektive des empfangenden Unternehmens verfolgt und nur dessen Rechnungslegung adressiert wird. Die vom IASB im Diskussionspapier dargelegte Sichtweise, dass die beherrschende Partei nicht an der Verschmelzung des empfangenden Unternehmens mit dem übertragenen Unternehmen beteiligt ist, wird daher abgelehnt.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im August

01.09.2021

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im August 2021.

Wie bereits berichtet, waren im August die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Im August fanden keine Sitzungen des EFRAG-Boards oder von TEG statt.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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