DRSC-Stellungnahmen zur Agendakonsultation des IASB und zur daran geknüpften Konsultation zum EFRAG-Arbeitsprogramm

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20.09.2021

Der IASB hat im März eine öffentliche Konsultation angestoßen, mit der Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollen. EFRAG hat Mai einen Stellungnahmeentwurf zur Konsultation veröffentlicht und daran eine Konsultation zum eigenen Arbeitsprogramm geknüpft. Das DRSC hat zu beiden Konsultation jetzt Stellung genommen.

In der Stellungnahme an den IASB stimmt das DRSC der strategischen Ausrichtung des IASB und dessen Kriterien zur Bestimmung der Priorität eines Projekts grundsätzlich zu. Allerdings sieht man wenig Spielraum für neue Projekte – insb. aufgrund der begrenzten Kapazitäten beim Standardsetzer und bei den Interessengruppen. Das DRSC hält nur einzelne Projekte für so dringlich, dass sie – neben den fortlaufenden Projekten – Teil des neuen Arbeitsprogramms werden sollen. Schließlich regt das DRSC an, einige noch nicht erledigte laufende Projekte ohne absehbare Ergebnisse zur Disposition zu stellen – somit würde zusätzlich Raum für neue Themen/Projekte geschaffen.

In der Stellungnahme gegenüber EFRAG äußert sich das DRSC skeptisch zum grundsätzlichen Ansinnen der EFRAG, eigene Projekte zu starten, sofern der IASB diese nicht in sein Arbeitsprogramm aufnimmt. Wenn ein Projekt ausreichend bedeutend sei, sollte es in das Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen werden. Das DRSC steht dann gerne bereit, EFRAG bei einem begleitenden Projekt zu unterstützen. Wenn aber der IASB zu dem Schluss komme, dass ein Projekt nicht ausreichend bedeutend sei, um trotz der begrenzten Ressourcen beim Standardsetzer und bei den Interessengruppen in das Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen zu werden, sollte EFRAG nicht versuchen, ein Konkurrenzarbeitsprogramm zu betreiben.

Die beiden Stellungnahmen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

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