Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen Standard für preisregulierte Geschäftsvorfälle

  • EFRAG Image

12.09.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB ihre endgültige Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2021/1 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' eingereicht.

Der vorgeschlagene neue Standard soll IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten ersetzen.

In der Stellungnahme

  • unterstützt EFRAG das übergeordnete Ziel des IASB, ein Rechnungslegungsmodell für regulatorische Vermögenswerte und Schulden zu entwickeln, und ist der Meinung, dass der Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Standards für den Versorgungssektor klar ist, glaubt aber, dass es für andere Sektoren, die möglicherweise unwissentlich in den vorgeschlagenen Anwendungsbereich fallen, weniger Klarheit geben könnte;
  • unterstützt EFRAG im generell die vorgeschlagenen Definitionen von regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden und ist der Meinung, dass diese den Definitionen von Vermögenswerten und Schulden im Rahmenkonzept entsprechen;
  • unterstützt EFRAG die drei vorgeschlagenen Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung, mit Ausnahme der Behandlung von unfertigen Bauleistungen;
  • stimmt EFRAG zu, dass ein Unternehmen alle seine regulatorischen Vermögenswerte und Schulden erfassen sollte, und unterstützt generell die vorgeschlagenen Ansatzkriterien;
  • ist EFRAG nicht einverstanden mit der vorgeschlagenen Anwendung eines angemessenen Mindestzinssatzes als Abzinsungssatz für regulatorische Vermögenswerte, wenn der angegebene regulatorische Zinssatz ungenügend ist;
  • empfiehlt EFRAG empfiehlt dem IASB, sich stärker auf die Entscheidungsnützlichkeit der bereitgestellten Informationen zu konzentrieren und einen ausgewogeneren Ansatz für die Angaben zu wählen;
  • empfiehlt die EFRAG eine modifizierte rückwirkende Anwendung mit Ausnahmeregelungen oder praktischen Erleichterungen für Vermögenswerte mit langer Nutzungsdauer;
  • empfiehlt EFRAG, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens 24-36 Monate nach der Veröffentlichung des endgültigen Standards liegen sollte; und
  • unterstützt EFRAG die übrigen Vorschläge und erwartet insgesamt ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Standards.

Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch die eigentliche Stellungnahme zugänglich. In einer Zusammenfassung der Rückmeldungen werden die Anmerkungen der Interssengruppen der endgültigen EFRAG-Stellungnahme gegenübergestellt.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.