IDW-Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle
03.09.2021
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat beim IASB eine Stellungnahme zum Diskussionspapier 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' eingereicht.
Das IDW begrüßt in seinem Schreiben ausdrücklich, dass der IASB mit seinem Diskussionspapier nunmehr die Arbeiten an dem längst überfälligen Projekt vorantreibt, um die bestehende Regelungslücke in den IFRS zu schließen. Dabei stimmt das IDW der vorläufigen Auffassung des Boards zu, dass weder allein die Erwerbsmethode noch allein eine Buchwertfortführungsmethode auf alle Varianten von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung angewendet werden sollte.
Allerdings hat das IDW Zweifel, dass - wie vorgeschlagen - das Vorhandensein von nicht beherrschenden Gesellschaftern ein geeignetes Unterscheidungskriterium für die Anwendung entweder der Erwerbsmethode oder der Buchwertfortführungsmethode ist. Nach Meinung des DRSC sollte vor allem der wirtschaftliche Gehalt der jeweiligen Transaktion (z.B. die Gründe für eine konzerninterne Umstrukturierung) maßgeblich für deren bilanzielle Abbildung sein.
Zur englischsprachigen Stellungahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.