Standardsetzer erörtern immaterielle Vermögenswerte

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30.09.2021

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) hält gegenwärtig virtuell seine Herbstsitzung ab. Der ganze heutige Nachmittag war der Erörterung von immateriellen Vermögenswerten gewidmet.

Wie der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow in seiner Eröffnungsrede auf der WSS-Sitzung am Montag betonte, ist IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte mehr als 20 Jahre alt und wurde nie überarbeitet, abgesehen von Folgeänderungen, die sich aus anderen Projekten ergeben haben. Er deutete auch an, dass er es begrüßen würde, wenn sich der IASB mit der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten befassen würde. Die Reaktionen auf die Agendakonsultation des IASB haben gezeigt, dass die Stellungnehmenden auch an "immateriellen Vermögenswerten" als potenziellem Projekt des IASB interessiert sind (auch wenn es unterschiedliche Ansichten über den Umfang und das Ziel dieses potenziellen Projekts gibt). Auch andere Entwicklungen wie das IVSC-Perspektivenpapier Time to get Tangible about Intangible Assets zeigen, dass es ein großes Interesse daran gibt, das Thema anzugehen.

Die IFASS-Sitzung zu immateriellen Vermögenswerten begann mit der Vorstellung des Diskussionspapiers Better information on intangibles – which is the best way to go? von EFRAG. In dem Diskussionspapier wird festgestellt, dass die Wertrelevanz von Abschlüssen abnimmt, was darauf zurückzuführen sein könnte, dass Abschlüsse Informationen über immaterielle Vermögenswerte nicht widerspiegeln, die für mehr Unternehmen als früher an Bedeutung gewonnen haben. In dem Diskussionspapier werden drei Ansätze für bessere Informationen über immaterielle Werte erwogen:

  • Ansatz und Bewertung in den primären Abschlussbestandteilen;
  • Angaben zu spezifischen immateriellen Vermögenswerten im Anhang oder im Lagebericht;
  • Informationen über zukunftsorientierte Aufwendungen und Risiko-/Chancenfaktoren, die sich auf die künftige Leistung auswirken können, im Anhang zum Abschluss oder im Lagebericht.

Der Umfang der Überlegungen der EFRAG geht über die bestehende Definition von Vermögenswerten in der Rechnungslegung hinaus und umfasst auch Quellen eines möglichen wirtschaftlichen Nutzens, die nicht von einem Unternehmen kontrolliert werden.

Im Anschluss an die EFRAG-Präsentation stellte der australische Standardsetzer AASB seine Forschung zu immateriellen Vermögenswerten vor. Die Forschung ist noch nicht abgeschlossen, so dass die Mitarbeiter vorerst nur erste Einblicke in das Forschungspapier präsentierten, das voraussichtlich im vierten Quartal 2021 oder ersten Quartal 2022 veröffentlicht wird. Sie gehen von von der Prämisse aus, dass IAS 38 sehr alt ist und Lücken in den berichteten Informationen hinterlässt. Um die bestehenden Informationslücken schnell zu schließen, scheint es, dass der dritte der drei möglichen Ansätze (nichts tun, Ansatz und Bewertung verbessern, Angaben verbessern) der beste Weg ist. Die durchgeführten Einbindungsaktivitäten ergaben eine große Unterstützung für diesen Ansatz, wobei die Ansichten zu vorgeschlagenen zusätzlichen Informationen zu nicht erfassten selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten unterschiedlich sind (finanziell, nicht finanziell, beizulegender Zeitwert). Das in Kürze erscheinende AASB-Papier wird ein empfohlenes Prinzip, ein empfohlenes Angabeziel und (Beispiele für) empfohlene Umsetzungsleitlinien enthalten.

Die Untersuchungen des AASB sind noch nicht abgeschlossen. Weitere Informationen über das Projekt und Zugang zu einer dazugehörigen Umfrage finden Sie auf der Internetseite des AASB.

Im Anschluss an die Präsentationen diskutierten die Teilnehmer die Ergebnisse, die Bedürfnisse der Anleger und die Aspekte, die der IASB bei einem möglichen Projekt berücksichtigen sollte. Zu den Fragen, Kommentaren und Beobachtungen gehörten:

  • IAS 38 ist nicht mehr zeitgemäß, insbesondere digitale Vermögenswerte müssen berücksichtigt werden (es gibt derzeit einige Softwareanbieter, deren wichtigster Vermögenswert nicht in ihrer Bilanz steht).
  • Das Ungleichgewicht zwischen selbsterstellten und erworbenen immateriellen Vermögenswerten muss überdacht werden.
  • Die Definition von immateriellen Vermögenswerten muss nicht überdacht werden, vielmehr ist eine Definition des Begriffs "immateriell" erforderlich.
  • IAS 38 spiegelt derzeit nicht den wirtschaftlichen Wert eines Unternehmens wider.
  • Die Bedürfnisse der Adressaten sollten der wichtigste zu berücksichtigende Aspekt sein.
  • Es gibt Probleme bei der Bewertung einiger immaterieller Vermögenswerte, vielleicht sollte ein hybrider Ansatz in Betracht gezogen werden, bei dem nur diejenigen erfasst werden, die zuverlässig gemessen werden können.
  • Die meisten immateriellen Vermögenswerte sind einzigartig, aber ihre Aufnahme in die Bilanz könnte dem Markt die Möglichkeit geben, sie zu bewerten.
  • Wenn immaterielle Vermögenswerte angesetzt werden, wird es dann auch entsprechende Verbindlichkeiten geben?
  • Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen immateriellen Vermögenswerten und Nachhaltigkeit - welcher Board sollte sich ihrer annehmen?
  • Sind Kryptovermögenswerte und Kryptowährungen immaterielle Vermögenswerte?
  • Wo würden die Informationen zur Verfügung gestellt werden?
  • Würden sie geprüft werden?

Der IASB-Vorsitzende wies darauf hin, dass der IASB in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte derzeit hinter einigen Standardsetzern zurückliegt. Er wird die Untersuchungen und Ergebnisse berücksichtigen, sobald er die Rückmeldungen aus der Agendakonsultation "verdaut" hat. Er räumte auch ein, dass die Meinungen über den Umfang eines potenziellen IASB-Projekts zu immateriellen Vermögenswerten weit auseinander gingen - ebenso wie die Tatsache, dass allgemein Einigkeit darüber herrschte, dass die Chancen auf eine zeitnahe Lösung umso geringer sind, je größer der Umfang des Projekts ist. Allgemein wurde auch die Meinung vertreten, dass der IASB das Problem schrittweise angehen sollte, beginnend mit den Angaben.

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