IASB veröffentlicht Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

  • IASB-Verlautbarung Image

30.09.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 9 'Finanzinstrumente' entscheidungsnützliche Informationen bietet, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

Der Prozess für die Überprüfung der Umsetzung von IFRS 9 wurde im Oktober 2020 offiziell auf die Agenda des IASB genommen. Während der IASB IFRS 9 in Gänze überprüfen will, hat er beschlossen, die Überprüfung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften (einschließlich der Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit der Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden) von der Überprüfung des Rests von IFRS 9 zu trennen, um mit der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften so bald wie möglich zu beginnen. Der Board beabsichtigt, die Überprüfung nach der Einführung der anderen Abschnitte (Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen) aufzunehmen, sobald mehr Informationen darüber vorliegen, wie die Vorschriften in diesen Abschnitten in der Praxis funktionieren.

Nach der Erörterung von Rückmeldungen aus Einbindungsaktivitäten beschloss der Board im Juli 2021, bestimmte Aspekte der folgenden Themen im Rahmen des Projekts weiter zu prüfen:

  • Geschäftsmodellbeurteilung für finanzielle Vermögenswerte
  • Beurteilung der vertraglichen Cashflow-Eigenschaften von finanziellen Vermögenswerten
  • Option für Eigenkapitalinstrumente, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Gesamtergebnis darzustellen
  • Finanzielle Verbindlichkeiten, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung designiert wurden
  • Modifizierungen der vertraglichen Cashflows
  • Übergang auf IFRS 9

Darüber hinaus erhielt das IFRS Interpretations Committee eine Frage zu fortgeführten Anschaffungskosten und der Effektivzinsmethode, deren Aufnahme in die Überprüfung nach der Einführung das Committee vorschlug, da die Frage in einem breiteren Kontext relevant ist.

Entsprechend ist die Bitte um Informationsübermittlung in neun Abschnitte aufgeteilt:

Klassifizierung und Bewertung — allgemein Fragt nach einer allgemeinen Einschätzung, ob die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IFRS 9 so funktionieren wie vom Board beabsichtigt und ob sie zu entscheidungsnützlichen Informationen für Adressaten führen. Der besondere Schwerpunkt dieses Abschnitts liegt auf den Auswirkungen der durch IFRS 9 eingeführten Änderungen bei der Klassifizierung und Bewertung, einschließlich der laufenden Kosten und Vorteile bei der Erstellung, Prüfung, Durchsetzung oder Verwendung von Informationen über Finanzinstrumente.
Geschäftsmodell für das Management von finanziellen Vermögenswerten Fragt, ob die Beurteilung des Geschäftsmodells wie vom Board beabsichtigt funktioniert, ob sie einheitlich angewendet werden kann und ob unerwartete Auswirkungen aufgetreten sind. Der besondere Schwerpunkt dieses Abschnitts liegt auf der Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und den damit verbundenen Angabevorschriften.
Vertragliche Cashflow-Eigenschaften
Fragt, ob die Beurteilung der Cashflow-Eigenschaften wie vom Board beabsichtigt funktioniert, ob sie einheitlich angewendet werden kann und ob unerwartete Auswirkungen aufgetreten sind. Der besondere Schwerpunkt dieses Abschnitts liegt auf finanziellen Vermögenswerten mit nachhaltigkeitsbezogenen Merkmalen und vertraglich gebundenen Instrumenten.
Eigenkapitalinstrumente und sonstiges Gesamtergebnis Fragt, ob die Option, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen wie vom Board beabsichtigt funktioniert, für welche Eigenkapitalinstrumente die Unternehmen die Option nutzen und ob unerwartete Auswirkungen aufgetreten sind. Der besondere Schwerpunkt dieses Abschnitts liegt auf dem Recycling von Gewinnen und Verlusten.
Finanzielle Verbindlichkeiten und eigenes Kreditrisiko Fragt, ob die Vorschriften in IFRS 9 zur Darstellung der Auswirkungen des eigenen Kreditrisikos im sonstigen Gesamtergebnis so funktionieren wie vom Board beabsichtigt und ob es andere Fragen in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten gibt, die der Board erwägen sollte.
Modifizierungen der vertraglichen Cashflows Fragt, ob die Vorschriften für Änderungen der vertraglichen Cashflows so funktionieren wie vom Board beabsichtigt und ob sie einheitlich angewendet werden können.
Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode Fragt, ob die Effektivzinsmethode so funktioniert wie vom Board beabsichtigt und ob sie einheitlich angewendet werden kann. Besondere Schwerpunkte dieses Abschnitts sind an Bedingungen geknüpfte Zinssätze und die Schätzung künftiger Cashflows.
Übergang Fragt, ob die Übergangsvorschriften wie vom Board beabsichtigt funktioniert haben, ob es unerwartete Auswirkungen oder Herausforderungen bei der Anwendung der Übergangsvorschriften gab und wie etwaige Herausforderungen bewältigt wurden.
Sonstige Themen
Fragt, ob es noch andere Fragen gibt, die der Board im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 untersuchen sollte, und ob aus dem Ansatz des Boards bei der Entwicklung von IFRS 9 Lehren gezogen werden können.

    Stellungnahmen werden bis zum 28. Januar 2022 erbeten. Die Bitte um Informationsübermittlung und eine zugehörige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB. Deloitte hat einen IFRS fokussiert-Newsletter (deutschsprachig) und einen IFRS in Focus-Newsletter (englischsprachig) veröffentlicht, in dem die einzelnen Abschnitte der Bitte um Informationsübermittlung näher erläutert werden.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.