September

IASB-Vorsitzender spricht bei der WSS-Sitzung

27.09.2021

Der Vorsitzende des IASB, Prof. Dr. Andreas Barckow, hielt heute seine Antrittsrede bei der Sitzung der Weltstandardsetzer (World Standard Setters, WSS), die derzeit in einem virtuellen Format abgehalten wird. Seine wichtigsten Themen waren seine ersten Eindrücke in seiner neuen Rolle als IASB-Vorsitzender, die Agenda des IASB für die kommenden Jahre und die Beziehungen zwischen dem IASB und den nationalen Standardsetzern.

Professor Barckow, ehemaliger Präsident des DRSC, stellte fest, dass ihn seine frühere Tätigkeit gut auf die neue Aufgabe vorbereitet habe, denn "fachliche Fragen sind fachliche Fragen, egal wo man sitzt". Er merkte jedoch auch an, dass die Arbeit für einen globalen Standardsetzer bedeutet, global einen Konsens zu finden und Standards zu schaffen, die weltweit funktionieren, was angesichts der größeren Vielfalt an wirtschaftlichen Hintergründen und Herausforderungen bei der Berichterstattung schwieriger sei. Abschließend merkte Barckow an, dass er als IASB-Vorsitzender sicherlich "meinen Stempel aufdrücken, meine Ideen darlegen und meine Prioritäten verfolgen" wolle. Angesichts der anhaltenden Pandemie und ihrer Folgen für das Leben aller zähle er es jedoch zu den ersten großen Erfolgen seines Vorsitzes, dass der Wechsel von seinem Vorgänger Hans Hoogervorst effizient, nahtlos und ruhig verlaufen sei.

Barckow wendete sich dann der Agenda des IASB für die kommenden Jahre zu und verwies in diesem Zusammenhang auf die Agendakonsultation des IASB sowie auf Konsultationen und Änderungen im Allgemeinen, die Interaktion mit dem neuen möglichen Schwestergremium ISSB und immaterielle Vermögenswerte. Zur Agendakonsultation merkte er an, dass der Board zwar Rückmeldungen zu Schwerpunktbereichen, zu Kriterien für neue Projekte und zu möglichen neuen Projekten selbst einhole, der IASB jedoch einen laufenden Arbeitsplan auf der Grundlage der Rückmeldungen zur vorherigen Agendakonsultation habe und auch Ressourcen für die Überprüfung nach der Einführung wichtiger Standards bereitstellen müsse. Barckow wies auch darauf hin, dass der IASB darauf achten muss, wie viele Konsultationen und wie viele Änderungen er den Interessengruppen zumutet.

Die Zusammenarbeit mit einem Schwestergremium, dem vorgeschlagenen International Sustainability Standards Board (ISSB), würde ebenfalls Ressourcen erfordern, wie Barckow erklärte. Die notwendige Vernetzung und gemeinsame Standardsetzung würde bedeuten, dass jeder Board Ressourcen einsetzt und gleichzeitig vom Fachwissen und den Ressourcen des anderen Boards profitiert, während gleichzeitig die Unabhängigkeit des anderen Boards anerkannt wird. Barckow betonte, dass die Zusammenarbeit und die Entwicklung von Vorschriften auf der Grundlage gemeinsamer Prinzipien und Konzepte eines der Hauptargumente dafür sei, beide Boards in derselben Organisation zu haben.

Zum Thema immaterielle Vermögenswerte merkte Barckow an, dass IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte mehr als 20 Jahre alt ist und nie überarbeitet wurde, abgesehen von Folgeänderungen, die sich aus anderen Projekten ergaben, während die Bedeutung von immateriellen Vermögenswerten, insbesondere von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten, in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen hat. Deshalb, so erklärte er, würde er es begrüßen, wenn der IASB untersuchen würde, was getan werden kann, um die Transparenz in diesem Bereich zu erhöhen.

Zum Abschluss seiner Rede ging Barckow auf die Beziehungen zwischen dem IASB und den nationalen Standardsetzern ein. Er merkte an, dass er aufgrund seiner früheren Rolle als nationaler Standardsetzer einen Schritt zurücktreten und die Arbeit des IASB aus der Perspektive eines nationalen Standardsetzers betrachten könne, um festzustellen, was gut funktioniere und wo der IASB besser werden könne. Und er habe in den letzten Jahren gelernt, was nationale Standardsetzer alles leisten können. Barckow erwähnte die vielen Beispiele hervorragender Forschung und Einbindungsarbeiten der nationalen Standardsetzer, die er gesehen habe, und er wolle gerne eruieren, ob der IASB diese Fähigkeiten noch stärker nutzen könne. Er merkte an:

Die nationalen Standardsetzer sind im Wesentlichen die Augen und Ohren des IASB. Sie verfügen auch über wertvolles Fachwissen. Sie werden den lokalen Interessengruppen, insbesondere den Anlegern, immer näher sein als der IASB, ganz gleich, wie sehr wir uns bemühen. Außerdem ist es wahrscheinlicher, dass Sie Probleme, die in Ihrem Rechtskreis auftreten, viel früher erkennen und uns helfen, sie zu lösen, bevor sie auch in anderen Rechtskreisen aufkochen. Sie stellen eine sehr hilfreiche Schnittstelle dar, wenn es darum geht, dass der IASB mit Interessengruppen aus Ihrem Rechtskreis in Kontakt tritt - sei es bei der Durchführung von Einbindungsaktivitäten, beim Einordnen von Einreichungen, die an das IFRS Interpretations Committee adressiert werden, oder bei der Entwicklung von Lehrmaterial, um nur einige zu nennen.

Und dies sei der Grund, so Barckow abschließend, warum die Beziehung zu den nationalen Standardsetzern immer ein wichtiger Eckpfeiler in der Arbeit des IASB sein werde.

Das englischsprachige Manuskript der Rede von Professor Barckow finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (September 2021)

27.09.2021

Im Nachgang der IASB-Sitzung im September 2021 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen in den letzten zwei Monaten ergeben haben. Unter anderem ist dem aktualisierten Arbeitsprogramm zu entnehmen, dass die Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung diese Woche veröffentlicht werden soll.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 24. Juli 2021.

Standardsetzung

  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind ein Entwurf wurde am 26. Juli 2021 mit einer Stellungnahmefrist bis zum 31. Januar 2022 veröffentlicht; die erhaltenen Rückmeldungen sollen im ersten Halbjahr 2022 erörtert werden; außerdem hat der IASB sein Projekt umbenannt in Disclosure initiative — Subsidiaries without public accountability: Disclosures
  • Angabeninitiative — Überprüfung bestehender Angabevorschriften  die erhaltenen Rückmeldungen sollen nun im ersten Quartal 2022 erörtert werden (zuvor: erstes Halbjahr 2022)
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle die erhaltenen Rückmeldungen sollen nun im Oktober 2021 erörtert werden (zuvor: viertes Quartal 2021)

Standardpflege

  • Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurzfristig oder langfristig — ein Entwurf wird jetzt November 2021 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2021)
  • Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 — Vergleichsinformationen — ein Entwurf wurde am 28. Juli 2021 mit einer Stellungnahmefrist bis zum 27. September 2021 veröffentlicht; die erhaltenen Rückmeldungen sollen im Oktober 2021 erörtert werden
  • IAS 21 — Mangel an Umtauschbarkeit — die erhaltenen Rückmeldungen sollen nun im ersten Quartal 2022 erörtert werden (zuvor: viertes Quartal 2021)
  • Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette — ein Entwurf wird jetzt November 2021 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2021)

Forschungsprojekte

  • Rohstoffindustrien — eine Entscheidung zu zukünftigen Projektausrichtung wird nun im ersten Halbjahr 2022 erwartet (zuvor: September 2021)
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — eine Entscheidung zu zukünftigen Projektausrichtung wird nun im ersten Halbjahr 2022 erwartet (zuvor: September 2021)
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen — die Forschungsergebnisse sollen nun im Oktober 2021 überprüft werden (zuvor: viertes Quartal 2021)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 eine Zusammenfassung der Rückmeldungen wird jetzt im ersten Quartal 2021 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2022)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 eine Bitte um Informationsübermittlung wird weiterhin im "September 2021" erwartet, was "diese Woche" bedeuten würde

Sonstige Projekte

  • Agendakonsultation 2020 die Erörterung der Rückmeldungen soll jetzt im November 2021 beginnen (zuvor: viertes Quartal 2021)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 24. Juli 2021 und 27. September 2021 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

TEG-Sitzung diese Woche

27.09.2021

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 28. September 2021 per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Es befinden sich nur zwei Themen auf der Tagesordnung, die allerdings ausführlich erörtert werden sollen: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 — Vergleichsinformationen (15:15h-17:00h) und Agendakonsultation 2020 (17:10h-19:10h). Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

DRSC gründet Arbeitsgruppe zur Klimaberichterstattung

27.09.2021

Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC die Gründung einer Arbeitsgruppe zur Klimaberichterstattung unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Kerstin Lopatta von der Universtät Hamburg beschlossen.

Die Arbeitsgruppe soll die Standardsetzungsinitiativen (insbesondere die Entwürfe der Kommission/von EFRAG und des ISSB) zur Klimaberichterstattung sichten und vorbereitend für die Befassung durch den künftigen DRSC-Fachausschuss „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ fachlich bewerten und kommentieren.

Eine entprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Stellungnahme von Deloitte zur dritten Agendakonsultation des IASB

24.09.2021

Das IFRS Global Office von Deloitte hat auf die Bitte um Informationsübermittlung geantwortet, die der IASB im März 2021 veröffentlicht hat, um öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms einzuholen.

Insgesamt sind wir der Meinung, dass die Zeit des Boards angemessen auf die verschiedenen Aktivitäten verteilt ist und dass diese Verteilung in den nächsten Jahren weitgehend angemessen bleiben wird. Wir sind jedoch der Ansicht, dass zwei Schlüsselbereiche der genaueren direkten Aufmerksamkeit des Boards bedürfen:

  • Sachverhalte mit Bezug zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wie bereits früher erwähnt, unterstützen wir die IFRS-Stiftung in ihren Bemühungen, einen Nachhaltigkeitsstandardsetzer in ihrem institutionellen Rahmen zu etablieren. Wir haben auch festgestellt, dass es von entscheidender Bedeutung sein wird, dass die beiden Boards bei grundlegenden Elementen zusammenarbeiten, die beiden Boards gemeinsam sind, um die Verbindung zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten. Dies würde unter anderem die Arbeit am Rahmenkonzept und an der Lageberichterstattung umfassen (über das Projekt hinaus, das derzeit auf dem Arbeitsprogramm des IASB steht). Wir glauben, dass die vorgeschlagenen Projekte zu Angaben zu immateriellen Vermögenswerten und zu Angaben zu Klima- und anderen Nachhaltigkeitsrisiken, die in der Bitte um Informationsübermittlung diskutiert werden, ebenfalls von der Zusammenarbeit zwischen dem Board und einem zukünftigen neuen Board, der an internationalen Nachhaltigkeitsberichtsstandards arbeitet, profitieren würden.
  • Digitale Berichterstattung: Wir stellen fest, dass sich die vom Board in diesem Bereich aufgewendete Zeit derzeit weitgehend auf die Taxonomie konzentriert. Wir sind der Meinung, dass der Board untersuchen sollte, wie die digitale Berichterstattung die Art und Weise verändert, wie Investoren Informationen konsumieren, um zu bestimmen, wie dies bei der Ausarbeitung der IFRS berücksichtigt werden sollte. Dies scheint ein entscheidender Faktor zu sein, der im Rahmen des Angabenverbesserungsprojekts des Boards zu berücksichtigen ist.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme, die auch eine Liste der wichtigsten Projekte enthält, die unserer Meinung nach in das Arbeitsprogramm des Boards aufgenommen werden sollten, hier herunterladen.

Ergebnisse der jüngsten Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

23.09.2021

Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC hat am 2. September 2021 per Videokonferenz getagt, der IFRS-Fachausschuss am 2. und 3. September 2021. Ein Ergebnisbericht zu den Sitzungen steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 23. Sitzung hat der Gemeinsame Fachausschuss den IASB-Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung diskutiert.

Während seiner 105. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • IASB-Entwurf ED 2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)
  • IASB-Bitte um Informationsübermittlung - Dritte Agendakonsultation
  • IASB-Entwurf ED 2021/8 Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Überblick über die neue Struktur DRSC

23.09.2021

Mit einer Satzungsänderung im Juni 2021 hat das DRSC seine seine Organisationsstruktur geändert, um Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichberechtigt nebeneinander zu stellen. Die beiden neuen Fachausschüsse zu Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung werden am 1. Dezember 2021 ihre Arbeit aufnehmen.

Um die Neustrukturierung zu erläutern, hat das DRSC ein kurzes Informationspapier veröffentlicht, das auch ein Organigramm der neuen Struktur bietet. Sie finden es hier auf der Internetseite des DRSC.

Geänderte Tagesordnung für die laufende IASB-Sitzung

22.09.2021

Der IASB hat gestern seine Erörterungen zum Thema primäre Abschlussbestandteile nicht abschließen können und wird diese am Freitag fortsetzen.

Beginn der Diskussion wird um 11:45h britischer Zeit sein. Wir haben unsere Tagesordnung für die Sitzung entsprechend aktualisiert.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im September 2021

21.09.2021

Das IFRS Interpretations Committee hat am 14. und 15. September 2021 per Videokonferenz getagt und fünf Themen erörtert.

Das Committee hat die Analysen der Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen, mögliche Sichtweisen zu einem Projekt des Boards und zwei neue Themen erörtert.

IFRS 16 — Nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer auf Leasingzahlungen: Im März 2021 erörterte das Committee eine Einreichung zu der Frage, ob ein Leasingnehmer die nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer als Teil der Leasingzahlungen ausweist. In der Sitzung stimmten die Mitglieder des Committees im Allgemeinen der Schlussfolgerung in Bezug auf die Rechnungslegung zu, aber einige von ihnen waren nicht davon überzeugt, dass die Angelegenheit nicht wesentlich oder weit verbreitet ist, da der Stab sie nur in begrenztem Umfang untersucht hat. Die Rückmeldungen in den Stellungnahmen spiegelten ähnliche Ansichten wider, und einige Stellungnehmende forderten eine Erläuterung der bilanziellen Behandlung der nicht erstattungsfähigen Umsatzsteuer in der Agendaentscheidung. Das Committee entschied dennoch, die Agendaentscheidung zu finalisieren.

IAS 32 — Bilanzierung von Bezugsscheinen, die zunächst als Schulden klassifiziert werden: Im März 2021 erörterte das Committee eine Einreichung, in der die Frage gestellt wurde, ob der Emittent den Optionsschein (der beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeit eingestuft wird) in Eigenkapital umklassifiziert, wenn der Ausübungspreis später festgelegt wird. Der Stab kam zu dem Schluss, dass die Frage für sich genommen zu eng gefasst ist, um beantwortet zu werden, und empfahl die Veröffentlichung einer vorläufigen Agendaentscheidung, um dies zu erläutern. Andererseits ist er der Meinung, dass die umfassenderen Fragen der Umklassifizierung von Finanzinstrumenten besser im Rahmen des IASB-Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital adressiert werden sollten. In der Sitzung stimmten die Mitglieder des Committee im Allgemeinen mit den Empfehlungen des Stabs überein, ebenso wie die meisten Stellungnehmenden zur vorläufigen Agendaentscheidung. Das Committee entschied, die Agendaentscheidung zu finalisieren.

IFRS 16 — Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion: Im November 2020 veröffentlichte der Board den Entwurf Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion, der eine Änderung von IFRS 16 vorsieht. Die Stellungnahmefrist endete im März 2021, und der Board erörterte die Rückmeldungen zu dem Entwurf bei seiner Sitzung. Der Stab analysierte die Rückmeldungen und gab im Agendenpapier Empfehlungen zur weiteren Ausrichtung des Projekts. Die meisten Mitglieder des Committee befürworteten die "Methode der erwarteten Zahlung" als Zwischenlösung, einige schlugen jedoch vor, die Frage zum jetzigen Zeitpunkt offen zu lassen, da keiner der Ansätze perfekt ist. 

IAS 7 — Sichteinlagen mit Nutzungsbeschränkungen: Das Committee erhielt eine Einreichung mit der Frage, ob ein Unternehmen Sichteinlagen mit Verwendungsbeschränkungen als Bestandteil der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrachtet. Die Bedingungen der Sichteinlage hindern das Unternehmen nicht daran, auf die auf der Sichteinlage gehaltenen Beträge zuzugreifen, aber das Unternehmen kann die Barmittel nur für den in der Vereinbarung festgelegten Zweck verwenden. Der Stab hat analysiert, dass solche Sichteinlagen in der Kapitalflussrechnung in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten enthalten sein sollten und in der Bilanz als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen werden könnten, es sei denn, der gesonderte Ausweis in einem zusätzlichen Posten ist für das Verständnis der Finanzlage des Unternehmens relevant. Die Angaben zu den Beschränkungen sind nach verschiedenen IFRSs vorgeschrieben.

Das Committee entschied, diesen Sachverhalt nicht auf die Standardsetzungsagenda aufzunehmen und stattdessen eine vorläufige Agendaentscheidung zu dieser Frage zu veröffentlichen, die einige Formulierungsänderungen enthalten wird, die während der Sitzung erörtert wurden.

IFRS 9 — Durch elektronische Übertragung erhaltene Barmittel als Erfüllung eines finanziellen Vermögenswertes: Das Committee erhielt eine Einreichung mit der Frage nach dem Zeitpunkt der Erfassung von über Bacs, einem formalen automatisierten Abwicklungsverfahren, erhaltenen Barmitteln als Ausgleich für einen finanziellen Vermögenswert. Der Einreicher fragte, ob es für das Unternehmen akzeptabel ist, die Forderung aus Lieferungen und Leistungen auszubuchen und die Barmittel am Tag der Einleitung der Überweisung und nicht am Tag der Erfüllung der Überweisung zu erfassen. Der Stab kam zu dem Schluss, dass die Forderung aus Lieferungen und Leistungen im Allgemeinen am Erfüllungstag ausgebucht wird, d. h. an dem Tag, an dem das vertragliche Recht auf die Cashflows aus der Forderung ausläuft. Außerdem sollten Zahlungsmittel am Erfüllungstag erfasst werden, da das Unternehmen nur dann ein Recht auf den Erhalt von Zahlungsmitteln von der Bank hat, wenn die Zahlungsmittel auf seinem Bankkonto eingezahlt werden.

Das Committee entschied, diesen Sachverhalt nicht auf die Standardsetzungsagenda aufzunehmen und stattdessen eine vorläufige Agendaentscheidung zu dieser Frage zu veröffentlichen, die einige Formulierungsänderungen enthalten wird, die während der Sitzung erörtert wurden.

Laufende Arbeiten: Der Stab ist dabei, drei Sachverhalte zu analysieren:

  • Prinzipal gegenüber Agent — IT-Weiterverkäufer (IFRS 15)
  • Defizite bei Gutschriften für Niedrig-/Neuenergiefahrzeuge (IAS 37)
  • Mietkonzessionen — Leasinggeber und Leasingnehmer (IFRS 16 und IFRS 9)

DRSC reicht Anwendungsfragen zur Taxonomie-Verordnung bei der Europäischen Kommission ein

21.09.2021

Das DRSC hat einen ersten Satz verschiedener Themenstellungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Form einer Anfrage bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Die darin aufgeworfenen Fragen waren zuvor in den DRSC-Anwenderforen zur Taxonomie-Verordnung diskutiert worden.

Das Dokument soll der Europäischen Kommission und der Plattform für nachhaltige Finanzen dabei helfen, weitere Leitlinien herauszugeben; in Ermangelung solcher Leitlinien kann das Dokument als Referenzpunkt für Unternehmen dienen, die die Vorschriften der EU-Taxonomie-Verordnung anwenden. Das Dokument soll regelmäßig aktualisiert und als „lebendes“ Dokument geführt werden, sodass eine Themensammlung entsteht, die zukünftig auf Internetseite des DRSC zur Verfügung stehen wird.

Zugang zuzur Einreichung bei der Kommission haben Sie hier.

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