2021

G20-Finanzminister und -Zentralbankgouverneure unterstützen FSR-Fahrplan und begrüßen Nachhaltigkeitsinitiative der Treuhänder der IFRS-Stiftung

10.07.2021

Am 9. und 10. Juli 2021 trafen sich die G20-Finanzminister und -Zentralbankgouverneure in Venedig. In ihrem Abschlusskommuniqué äußern sie sich auch zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Im Kommuniqué wird festgehalten, dass die Finanzminister und Zentralbankgouverneure den FSR-Bericht zur Förderung weltweit konsistenter, vergleichbarer und verlässlicher klimabezogener Finanzinformationen und dessen Empfehlungen begrüßen. Sie betonen, dass sie daran arbeiten werden, die Umsetzung von Angabevorschriften oder Leitlinien zu fördern, die auf dem Rahmenkonzept der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) des FSR aufbauen und mit den nationalen regulatorischen Rahmenbedingungen in Einklang stehen, um den Weg für künftige globale Koordinierungsbemühungen zu ebnen, die die Gegebenheiten der einzelnen Länder berücksichtigen und darauf abzielen, eine Grundlinie für einen globalen Berichtsstandard zu entwickeln. Im Kommuniqué heißt es dazu:

Zu diesem Zweck begrüßen wir das Arbeitsprogramm der International Financial Reporting Standards Foundation zur Entwicklung einer Grundlinie für einen globalen Berichtsstandard unter robuster Governance und öffentlicher Aufsicht, die auf dem TCFD-Rahmenkonzept und der Arbeit von Nachhaltigkeitsstandardsetzern aufbaut, diese einbezieht und sich mit einer Vielzahl von Interessengruppen berät, um globale beste ausgeübte Praxis zu fördern.

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G20 begrüßen ausdrücklich den Fahrplan des FSR zur Adressierung finanzieller Risiken des Klimawandels, der ihnen am 7. Juli 2021 übermittelt wurde.

Das vollständige Kommuniqué in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der G20.

Die IFRS-Stiftung hat auf das Kommuniqué reagiert und auf ihrer Internetseite eine Erklärung von Erkki Liikanen, dem Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, veröffentlicht.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Juli 2021

10.07.2021

Der IASB wird am 20., 21. und 23. Juli 2021 per Videokonferenz tagen. Der 23. Juli ist einer gemeinsamen Sitzung mit dem FASB gewidmet. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12
  • Taxonomie — Vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie 2021
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
  • Primäre Abschlussbestandteile

Gemeinsam mit dem FASB wird der IASB folgende Themen erörtern:

  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
  • Agendakonsultation
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Projektmanagerin des DRSC neues TEG-Mitglied

10.07.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Dr. Ilka Canitz als neues Mitglied in den Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) berufen.

Canitz folgt damit als Länderliäson für Deutschland Prof. Dr. Sven Morich, Vizepräsident des DRSC, nach, der im Oktober 2020 in den EFRAG-Board wechselte. Ihre Amtszeit beginnt ab sofort und ist zunächst regulär befristet bis zum 30. November 2022.

Zur Berufung hat das DRSC eine Presseerklärung veröffentlicht. Die TEG-Mitgliederseite von EFRAG wurde entsprechend aktualisiert.

Drittes Anwenderforum des DRSC zur Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung

10.07.2021

Am 8. Juli 2021 fand das erste Anwenderforum des DRSC zur Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung als Video- und Telefonkonferenz statt.

Unter anderem gab es einen Impulsvortrag zur Umsetzung der Taxonomie-Verordnung in der Automobil-Industrie.

Zum den Erörterungen hat das DRSC jetzt eine kurze Mitteilung veröffentlicht, die Sie hier auf der Internetseite des DRSC einsehen können. Weitere Veranstaltungen in der Reihe sind geplant.

Zusammenfassung der Ergebnisse von der jüngsten Sitzung des Kapitalmarktbeirats und des Erstellerforums

09.07.2021

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am 10. und 11. Juni 2021 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) und dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) per Videokonferenz getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen von der gemeinsame Sitzung sowie Aufzeichnungen von den einzelnen Sitzungsteilen wurden jetzt auf der Internetseite des IASB veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Agendakonsultation
  • Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
  • Lageberichterstattung
  • Aktueller Stand der Arbeiten des IASB
  • Treuhänderinitiative zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Bericht von der Sitzung ist auf der Internetseite des IASB verfügbar. Zu den Aufzeichnungen gelangen Sie über die Sitzungsseite.

Die nächste CMAC-Sitzung ist für den 11. November 2021 und die nächste GPF-Sitzung ist für den 12. November 2021 angesetzt.

Accountancy Europe erläutert Wege zur Bewältigung der Klimakrise

09.07.2021

Accountancy Europe hat Rückmeldungen zur vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) gegeben und eine Publikation zur Zusammenarbeit bei der Standardsetzung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Zum Entwurf der CSRD merkt Accountancy Europe an, dass allgemeine Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung schnell entwickelt werden müssen, da solche europäischen Standards auch die notwendige Grundlage für die Digitalisierung und die Prüfung bilden werden. Accountancy Europe betont jedoch die Notwendigkeit der Koordination der verschiedenen Initiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:

Für die Kommission ist es wichtig, auf weltweit akzeptierten Standards aufzubauen und zur internationalen Konvergenz beizutragen, insbesondere mit den in der Entwicklung befindlichen globalen Nachhaltigkeitsberichtsstandards der IFRS-Stiftung. Letztlich wären konsolidierte globale Standards am besten geeignet, um die Bedürfnisse der Investoren und Kapitalmärkte nach Vergleichbarkeit der Informationen zu erfüllen und gleichzeitig Doppelungen und unnötige Kosten zu minimieren.

Das gleiche Argument wird in der kürzlich veröffentlichten Publikation von Accountancy Europe A constructive two-way cooperation to Sustainability reporting standard-setting vorgebracht. In der Publikation wird darauf hingewiesen, dass sich EFRAG und die IFRS-Stiftung so früh wie möglich abstimmen und zusammenarbeiten sollten, um aufeinander abgestimmte Standards zu entwickeln und Doppelungen und unnötige Kosten zu vermeiden. Es wird festgestellt:

Die Kommission, EFRAG und die IFRS-Stiftung mit ihrem International Accounting Standards Board (IASB) arbeiten seit 2002 gemeinsam an der Rechnungslegungsagenda. Da EFRAG nun die Rolle auf die Standardsetzung ausweitet, sollte diese Zusammenarbeit auch auf die Standardsetzung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgedehnt werden.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von Accountancy Europe zur Verfügung

EFRAG-Update zur Entwicklung der Entwürfe für EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

09.07.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Mitteilung über aktuelle Entwicklungen bezüglich der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht. Als eine der Entwicklungen wird genannt, dass EFRAG und die Global Reporting Initiative (GRI) eine Erklärung zur Zusammenarbeit unterzeichnet haben.

Darüber hinaus enthält die Pressemitteilung über die jüngsten Entwicklungen eine Liste der Mitglieder der Projektarbeitsgruppe für den Beginn der Entwicklung von Standards (umbenannt in PTF-ESRS) und eine Liste der Mitglieder eines Sekretariats, das eingerichtet wurde, um Fachwissen, Projektmanagement und Formulierungshilfen zu bieten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

EFRAG veröffentlicht endgültige Übernahmeempfehlungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

09.07.2021

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber der Europäischen Kommission positive Übernahmeempfehlungen in Bezug auf 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)' und 'Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8) ausgesprochen.

EFRAG ist sowohl in Bezug auf die Änderungen an IAS 1 (IFRS-Leitliniendokumente werden nicht für die Anwendung in Europa übernommen) als auch der Änderungen an IAS 8 zu dem Schluss gekommen, dass diese die Übernahmekriterien der EU erfüllen.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

IDW veröffentlicht Modulentwurf zu IAS 1

08.07.2021

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen weiteren Entwurf eines Moduls der IDW-IFRS-Modulverlautbarung veröffentlicht. Er ist Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen unter Berücksichtigung der im Dezember 2020 veröffentlichten Agendaentscheidung "Supply Chain Financing Arrangements - Reverse Factoring" des IFRS Interpretations Committee gewidmet.

Die Kommentierungsfrist endet am 10. September 2021. Sie können den Entwurf hier von der Internetseite des IDW herunterladen.

Das neue Modul IAS 1-M1 von IDW RS HFA 50 soll die entsprechenden Abschnitte zum Thema Reverse-Factoring-Transaktionen in IDW RS HFA 48 und in IDW RS HFA 9 vollständig ersetzen.

FSR-Fahrplan für die Adressierung von klimabedingten Finanzrisiken

08.07.2021

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat den Finanzministern und Zentralbankgouverneuren der G20 einen umfassenden Fahrplan zur Adressierung klimabedingter Finanzrisiken zur Billigung vorgelegt. Der Fahrplan skizziert die laufenden und noch zu leistenden Arbeiten von Standardisierungsgremien und anderen internationalen Organisationen über einen mehrjährigen Zeitraum.

Der Fahrplan, der von mehreren Dokumenten begleitet wird, darunter ein Bericht über die Förderung klimabezogener Angaben, stellt fest, dass das Ziel internationaler Initiativen im Bereich der Finanzangaben darin bestehen muss, weltweit konsistente, vergleichbare und entscheidungsnützliche öffentliche Angaben von Unternehmen über ihre klimabezogenen Finanzrisiken zu erreichen. Um dieses übergeordnete Ziel zu fördern, ist es wichtig, internationale Standards zu etablieren, einschließlich der Berücksichtigung der Interoperabilität zwischen einer globalen Basis von internationalen Standards und nationalen und regionalen rechtskreisspezifischen Vorschriften. Daher begrüßt der FSR das Arbeitsprogramm der IFRS-Stiftung zur Entwicklung eines grundlegenden globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter robuster Governance und öffentlicher Aufsicht, der auf dem TCFD-Rahmenwerk und der Arbeit der Allianz von Nachhaltigkeitsstandardsetzern aufbaut und diese sowie ein breiteres Spektrum von Interessengruppen, einschließlich nationaler und regionaler Behörden, eng einbezieht.

Der FSR hat seine Mitglieder in der ersten Jahreshälfte 2021 befragt, um die (aktuellen oder geplanten) nationalen/regionalen Praktiken der Finanzbehörden zur Förderung klimabezogener Angaben zu untersuchen. Die Antworten auf die Umfrage zeigten, dass die meisten Länder die Entwicklung einer gemeinsamen globalen Grundlinie internationaler Rechnungslegungsstandards zum Thema Klima nachdrücklich unterstützen, wobei viele auf die laufende Arbeit der IFRS-Stiftung verwiesen. Sie signalisierten auch, dass eine internationale Koordination der Vorschriften für klimabezogene Angaben von entscheidender Bedeutung ist und dass eine regulatorische und aufsichtsrechtliche Fragmentierung verhindert werden muss.

Im Fahrplan wird darauf hingewiesen, dass der FSR eine wichtige Rolle bei der globalen Koordinierung spielen kann, einschließlich der Förderung der Übernahme der vom ISSB erwarteten internationalen Berichterstattungsstandards, sobald diese entwickelt und als globale Grundlinie anerkannt sind. Solche international vereinbarten Angabestandards als globale Grundlinie würden die einzelnen Rechtskreise nicht daran hindern, in ihren Zuständigkeiten weiter oder schneller vorzugehen. Der FSR erklärt, dass er weiterhin als internationales Forum für den länderübergreifenden Erfahrungsaustausch und die Förderung von bester ausgeübter Praxis fungieren und einen Beitrag zu den Diskussionen in anderen internationalen Foren leisten wird (z. B. im Rahmen der COP26 und der G7-/G20-Treffen). Der FSR wird weiterhin die Arbeit der IFRS-Stiftung zur Entwicklung eines Vorschlags für eine globale Grundlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter robuster Governance und öffentlicher Aufsicht unterstützen. Als Teil dieser Arbeit ermutigt der FSR die IFRS-Stiftung, die Verbindung zwischen den vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsberichtsstandards, die vom ISSB entwickelt werden sollen, und den bestehenden Rechnungslegungsstandards zu adressieren. Vorbehaltlich der Übernahme dieses Standards wird der FSR die Mitgliedsländer des FSR ermutigen, den Standard des ISSB für grenzüberschreitende Zwecke und bei der Festlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Angabevorschriften zu berücksichtigen, und zwar im Rahmen der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen der einzelnen Länder und in einer Weise, die konsistente und vergleichbare Nachhaltigkeitsangaben in allen Ländern fördert.

Die einzelnen Maßnahmen und Ziele sind im Fahrplan detailliert beschrieben. Ein vorläufiger Zeitplan für jede dieser Maßnahmen und Ziele ist in Tabellenform beginnend ab Seite 12 des Dokuments zu finden. Die folgenden zusätzlichen Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FSR zur Verfügung:

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