2022

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

31.12.2022

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes und friedvolles Jahr 2023.

Kommen Sie gut rüber und schauen Sie im neuen Jahr wieder bei uns vorbei. Wir werden Sie auch 2023 mit aktuellen, unabhängigen und kostenfreien deutschsprachigen Nachrichten und Hintergrundinformationen rund um die internationale Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung versorgen.

2022 — Das Jahr im Rückblick

31.12.2022

2022 war wieder ein erfolgreiches Jahr für die deutsche Seite von IAS Plus. Wir danken Ihnen, dass Sie unsere umfassende Berichterstattung zu IFRS- und sonstige Rechnungslegungsentwicklungen, die jetzt auch alle Entwicklungen rund um den ISSB beinhaltet, zu schätzen wissen, und zeigen Ihnen noch einmal, was unsere Leser 2022 besonders interessiert hat.

Insgesamt sind unsere Standardzusammenfassungen nach wie vor die beliebtesten IAS Plus-Seiten, aber auch unsere thematisch gruppierten Ressourcenseiten (hier dieses Jahr insbesondere unsere Seite zum International Sustainability Standards Board (ISSB)) und die deutschsprachigen Publikationen von Deloitte erfreuen sich großer Beliebtheit. Die 2022 am häufigsten aufgerufenen Nachrichten spiegeln die großen Entwicklungen des Jahres wider.

Beliebteste Nachrichten 2022
    1. EFRAG veröffentlicht Arbeitspapiere zu den europäischen Nachhaltigkeitberichterstattungsstandards (Januar)
    2. EFRAG beginnt mit der Konsultation zu Entwürfen für Nachhaltigkeitsstandards  (April)
    3. ISSB-Entwurf allgemeiner Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen (März)
    4. Europäisches Parlament und Europäischer Rat erzielen vorläufige Einigung über CSRD (Juni)
    5. ISSB-Entwurf zu klimabezogenen Angaben (März)
    6. Bilanz für das Jahr 2021 (Januar)
    7. IFRS-Checklisten 2022 (Juni)
    8. IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 16 (September)
    9. Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar (Januar)
    10. Rechnungslegungserwägungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine (März)

Sie können @iasplusde auch auf Twitter folgen. Zu allen Nachrichten, die wir neu auf IAS Plus zur Verfügung stellen, versenden wir einen Tweet.

Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Einrichtung einer ISSB-Präsenz in Peking

29.12.2022

Die TTreuhänder der IFRS-Stiftung haben eine Absichtserklärung mit dem chinesischen Finanzministerium unterzeichnet, nach der ein Büro des International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS-Stiftung in Peking eingerichtet werden soll.

Die Eröffnung des Büros in Peking ist für Mitte 2023 geplant. Der Stab wird sich auf die Leitung und Umsetzung der Strategie des ISSB für Schwellen- und Entwicklungsländer konzentrieren und als Drehscheibe für die Interessengruppen in Asien fungieren.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Dezember

28.12.2022

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Dezember 2022.

Wie bereits berichtet waren im Dezember die folgenden größeren Entwicklungen bei EFRAG zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen folgender Sitzungen:

  • EFRAG-Finanzberichterstattungsboard am 21. Dezember;
  • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 1. Dezember;
  • EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard am 14. Dezember; und
  • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 5.,12. und 13. Dezember 2022.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Frohe Weihnachten!

24.12.2022

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest.

Wir freuen uns darauf, Sie nach den Festtagen wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

EFRAG veröffentlicht Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 1

23.12.2022

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung im Hinblick auf 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)', 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderung an IAS 1)' und 'Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1)' herausgegeben.

Ziel des Gesamtpakets der Änderungen ist die Klarstellung der Prinzipien in IAS 1 für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig.

EFRAG ist in Bezug auf die Änderungen zu dem Schluss gekommen, dass diese die Übernahmekriterien der EU erfüllen. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 1. März 2023 erbeten.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

ESMA veröffentlicht ESEF-Taxonomie 2022 und Aktualisierung der ESEF 'Conformance Suite'

23.12.2022

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die ESEF-XBRL-Taxonomiedateien 2022 sowie eine Aktualisierung der ESEF Conformance Suite veröffentlicht, um die Umsetzung der ESEF-Verordnung zu erleichtern.

Zugang zu den aktualisierten Dateien haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von ESMA.

Bericht von der Stakeholderveranstaltung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Oktober 2022

22.12.2022

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben am 25. und 26. Oktober 2022 in Seoul getagt. In diesem Rahmen fand auch eine Veranstaltung mit koreanischen Stakeholdern statt.

Neben einer Begrüßungsansprache und einem weiteren Vortrag gab es auch eine Podiumsdiskussion zum Thema "Ein Jahr nach Glasgow und die Zukunft — die weltweite Übernahme der IFRS-Standards zur Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen". Den Diskussionsteilnehmern wurden zwei Fragen gestellt: (1) wie der jeweilige Rechtskreis auf die Einrichtung des ISSB und die Übernahme der Standards reagiert hat und (2) die größten Herausforderungen bei der Übernahme der Standards in ihrem jeweiligen Rechtskreis und Vorschläge, wie diese Herausforderungen überwunden werden können. Insgesamt begrüßten die Diskussionsteilnehmer die Einrichtung des ISSB, allerdings gab es einige, die Bedenken hinsichtlich der Übernahme der ISSB-Standards in Entwicklungs- und Schwellenländern hatten. Die Diskussionsteilnehmer waren sich einig, dass eine Möglichkeit, diese Bedenken auszuräumen, darin besteht, ausreichende Übergangsregelungen für die Umsetzung der Standards zu schaffen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

WPK-Stellungnahme zu den finalen ESRS-Entwürfen

22.12.2022

Am 22. November 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die aus ihrer Sicht finalen Entwürfe für einen ersten Satz European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen an die Europäische Kommission übergeben. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat sich an der öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums der Justiz zu den aktuellen Entwürfen beteiligt.

In den vorliegenden ESRS-Entwürfen sieht die WPK ein gutes Fundament, das aber einer weiteren Überarbeitung bedarf. Folgende Verbesserungsmöglichkeiten werden gesehen:

  • Stärkere Berücksichtigung der Mittelstandsperspektive in den Standardentwürfen,
  • Deutlichere Herausarbeitung des roten Fadens und Erhöhung der Handhabbarkeit der Standards,
  • Begrenzung und Klarstellung des Stakeholderkreis,
  • Stärkere Veranschaulichung des Konzeptes der Double Materiality,
  • Erhöhung der Konvergenz zwischen ESRS und den Berichtsstandards des ISSB.

Die volle Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite der WPK zur Verfügung.

EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung im Amtsblatt veröffentlicht

22.12.2022

Die EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.

Mit der Richtlinie soll gewährleistet werden, dass große Konzerne, die in der EU tätig sind, mit einem globalen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % besteuert werden. Die Vorschriften gelten für alle großen Konzerne (unabhängig davon, ob sie auf rein nationaler oder auf internationaler Ebene tätig sind), deren jährliche Umsatzerlöse mehr als 750 Mio. EUR betragen und die entweder eine Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat haben.

Mit der Richtlinie kommt die EU ihrer Zusage nach, die Vereinbarung über eine globale Steuerreform umzusetzen, die vom Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) der OECD/G20 zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung erzielt wurde (sog. Säule-2-Modellregeln der OECD zur Mindestbesteuerung).

Der IASB arbeitet mit großer Geschwindigkeit daran, mögliche negative Auswirkungen der weltweiten Einführung dieser Regeln abzumildern. Während die OECD die Regeln im Dezember 2021 veröffentlichte, hatte der IASB kaum eine andere Wahl, als die Entwicklungen zu beobachten, bis die Rechtskreise mit der Umsetzung begannen. Die Entwicklungen nahmen plötzlich an Fahrt auf und der IASB reagierte, indem er in nur einer Sitzung die erforderlichen Änderungen ganzheitlich diskutierte und Vorschläge entwickelte, die eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der OECD-Regeln der Säule 2 ergeben, sowie gezielte Angabenvorschriften für betroffene Unternehmen einführen würden. Ein Entwurf wird im Januar 2023 erwartet und der DPOC hat einer verkürzten Stellungnahmefrist von 60 Tagen zugestimmt..

Die OECD-Regeln der Säule 2 ist nun durch die EU-Richtlinie, die von allen Mitgliedstaaten angenommen wurde, rechtlich verankert. Die Richtlinie ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2023 umzusetzen. Sie ist für Geschäftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden.

Zugang zu Richtlinie im Amtsblatt vom 22. Dezember 2022 haben Sie hier.

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