April

EFRAG beginnt mit der Konsultation zu Entwürfen für Nachhaltigkeitsstandards

30.04.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 8. August 2022 erbeten.

Gemäß dem von der Europäischen Kommission im April 2021 vorgeschlagenen Entwurf einer Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sollen die Standards die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der geänderten Rechnungslegungsrichtlinie präzisieren. Während EFRAG seit Januar 2022 Arbeitspapiere zu den Standards veröffentlicht hat, handelt es sich nun um die endgültigen Entwürfe, zu denen um Stellungnahme gebeten wird. Die dreizehn Entwürfe entsprechen dem ersten Satz von Standards, die gemäß dem CSRD-Vorschlag erforderlich sind, und decken die folgenden Bereiche der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab:

  • Übergreifende Sachverhalte (ESRS 1 und ESRS 2)
  • Thematische Standards – Umwelt (ESRS E1 bis ESRS E5)
  • Thematische Standards – Soziales (ESRS S1 bis ESRS S4)
  • Thematische Standards – Governance (ESRS G1 und ESRS G2)

Zusätzlich zu diesen Entwürfen sind ein einführendes Begleitpaier mit Anhängen und weitere Papiere Teil des Konsultationspakets. Interessenvertreter sind aufgefordert, Stellungnahmen über einen sehr umfangreichen Internet-basierten Fragebogen abzugeben, der neben übergeordneten Fragen (z.B. zur Architektur der Standards) auch die einzelnen Angabevorschriften behandelt. Darüber hinaus können Aspekte, die nicht durch den Fragebogen behandelt werden, in zusätzlichen Stellungnahmen über den Fragebogen adressiert werden.

Der EFRAG-Board für Nachhaltigkeitsberichterstattung und sein Fachexpertenausschuss werden die Entwürfe parallel zur öffentlichen Konsultation prüfen. Zusammen mit den Beiträgen und Ergebnissen der öffentlichen Konsultation werden sie sich auf den endgültigen ersten Satz von ESRS-Entwürfen einigen, die der Europäischen Kommission bis November 2022 vorgelegt werden sollen.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Mitschnitte von der Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

29.04.2022

Am 28. und 29. April 2022 hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC per Videokonferenz getagt. Von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt Mitschnitte verfügbar.

Während seiner 5. Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • DRS 21 Kapitalflussrechnung – Ausweis von erhaltenen Zuwendungen/Zuschüssen
  • EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten

Die entsprechenden Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Aufzeichnungen der Internetseminare zu den Entwürfen des ISSB

29.04.2022

Am 28. April 2022 bot der International Sustainability Standards Board (ISSB) ein Internetseminar (in zwei Sitzungen) zu seinen vorgeschlagenen Standards für allgemeine nachhaltigkeitsbezogene Angaben und klimabezogene Angaben an.

Das von der stellvertretenden Vorsitzenden des ISSB, Sue Lloyd, geleitete Internetseminar bot einen Überblick über Entwurf ED/2022/S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und Entwurf ED/2022/S2 Klimabezogene Angaben. Es wurde erläutert, wie auf die Entwürfe reagiert werden kann, und es gab die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB und des ISSB (April 2022)

29.04.2022

Im Nachgang der IASB-Sitzung im April 2022 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Es sind jetzt auch die Projekte des ISSB mit aufgeführt.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 28. März 2022.

Standardsetzung

  • Klimabezogene Angaben dieses Projekt des ISSB wurde neu ins Arbeitsprogramm aufgenommen; die Rückmeldungen zum Entwurf solle im zweiten Halbjahr 2022 erörtert werden
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind — der IASB hat jetzt die Rückmeldungen zum Entwurf erörtert; der nächste Schritt soll eine Entscheidung über die künftige Projektausrichtung sein, die im Juni 2022 erwartet wird
  • Allgemeine Vorschriften dieses Projekt des ISSB wurde neu ins Arbeitsprogramm aufgenommen; die Rückmeldungen zum Entwurf solle im zweiten Halbjahr 2022 erörtert werden
  • Lageberichterstattung — der IASB hat jetzt die Rückmeldungen zum Entwurf erörtert; der nächste Schritt soll eine Entscheidung über die künftige Projektausrichtung sein (kein Zeitpunkt angegeben)
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU ein Entwurf wird jetzt im dritten Quartal 2022 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2022)

Standardpflege

  • IFRS 16 — Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion endgültige Änderungen werden jetzt im dritten Quartal 2022 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2022)
  • IAS 1 — Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig die Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im Juni 2022 erörtert werden (zuvor: zweites Quartal 2022)
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen die Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im Juni 2022 erörtert werden (zuvor: zweites Quartal 2022)

Forschungsprojekte

  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen — eine abschließendeZusammenfassung der bisherigen Ergebnisse des Projekts wurde im April 2022 veröffentlicht, und das Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm des IASB genommen
  • Überprüfung nach der Einführung – IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — eine Zusammenfassung der Rückmeldungen wird jetzt im Juni 2022 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2022)

Sonstige Projekte

  • keine Änderungen

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 28. März 2022 und 29. April 2022 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Rückmeldungen zum EFRAG-Diskussionspapier zu Kryptovermögenswerten und -schulden und Empfehlungen für den IASB

29.04.2022

Im Juli 2020 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein Disukssionspapier 'Bilanzierung von Kryptovermögenswerten (-schulden): Inhaber- und Emittentenperspektive' veröffentlicht. In dem Papier wurden verschiedene Ansätze aufgezeigt, um die bestehenden Rechnungslegungsregelungslücken in Bezug auf diese Vermögenswerte und Schulden zu adressieren. EFRAG hat nun die eingegangenen Rückmeldungen analysiert und daraus Empfehlungen für den IASB abgeleitet.

Auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen empfiehlt EFRAG, die bestehenden Standards in zwei Schritten zu klären oder zu ändern. In einem ersten Schritt empfiehlt EFRAG, die Rechnungslegungsvorschriften für Inhaber von Krypto-Vermögenswerten durch eine Änderung von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte anzugehen, um die Bewertung von Krypto-Vermögenswerten oder anderen immateriellen Vermögenswerten im Anwendungsbereich des Standards zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu ermöglichen und Angabenvorschriften für Emittenten zu entwickeln. In einem zweiten Schritt ist es nach Ansicht von EFRAG wichtig, auch die Rechnungslegung der Emittenten eingehender zu behandeln und angemessene Vorschriften für Emittenten festzulegen, da sich aus der Unklarheit über die Art der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Emission der neuartigen und schnelllebigen Krypto-Transaktionen Herausforderungen ergeben.

Die Zusammenfassung der Rückmeldungen und Empfehlungen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

 

ISSB richtet Arbeitsgruppe von Rechtskreisvertretern ein

27.04.2022

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat heute die Bildung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Rechtskreise bekannt gegeben, die einen Dialog zur Verbesserung der Kompatibilität zwischen den Entwürfen des ISSB, die derzeit zur Stellungnahme stehen, und den laufenden Initiativen der Rechtskreise zu Nachhaltigkeitsangaben aufnehmen soll.

Der ISSB wird im nächsten Quartal ein neues Beratungsgremium — das Sustainability Standards Advisory Forum — einrichten, um den regelmäßigen Dialog mit einer Vielzahl von Rechtskreisen und deren Beratung auf hoher Ebene zu erleichtern.

Um die rechtzeitige Entwicklung der globalen Grundlinie zu unterstützen, hat der ISSB jetzt außerdem die neue Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus Vertretern mehrerer Rechtskreise zusammensetzt, die aktiv an der Standardsetzung im Bereich der Nachhaltigkeitsangaben arbeiten. Die Arbeitsgruppe wird die Kompatibilität dieser Initiativen erörtern, um festzustellen, wie die globale Grundlinie, die and den Bedürfnissen der globalen Marktteilnehmer ausgerichtet ist, dazu beitragen kann, die Effizienz der Berichterstattung für Unternehmen in diesen Rechtskreisen zu optimieren, und wie diese Rechtskreise entsprechend ihren Bedürfnissen auf der globalen Grundlinie aufbauen können.

Mitglieder der Arbeitsgruppe sind das chinesische Finanzministerium, die Europäische Kommission, EFRAG, die japanische Finanzdienstleistungsbehörde, das Vorberietungskomitee für den kommenden japanischen Standardsetzer, die britische FCA und die US-amerikanisch SEC.

Sitzungen der Arbeitsgruppen sind im Mai und Juli angesetzt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Mitschnitte von der Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

27.04.2022

Am 26. April 2022 hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC per Videokonferenz getagt. Von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt Mitschnitte verfügbar.

Während seiner 5. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • ESRS 1
  • ESRS G1-G3
  • ESRS S1-S4
  • ESRS E2-E5
  • Klimaberichterstattung

Die entsprechenden Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IASB schließt Forschungsprojekt zu Pensionsleistungen mit Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse ab

26.04.2022

Im Anschluss an die Agendakonsultation 2015 nahm der Board ein Projekt in seine Forschungspipeline auf, um zu prüfen, ob Vorschläge für eine eng umrissene Änderung von IAS 19 für Pensionsleistungen, die von der Rendite eines bestimmten Pools von Vermögenswerten abhängen, erarbeitet werden sollen. Dieses Projekt wird nun eingestellt.

Bei der Anwendung von IAS 19 verwendet ein Unternehmen Annahmen über die erwartete Rendite des Referenzvermögens, um die Höhe der an die Arbeitnehmer zu zahlenden Pensionsleistungen zu schätzen, und wendet einen Abzinsungssatz an, um den Barwert der geschätzten Pensionsleistungen zu bestimmen.

Die erwartete Rendite des Referenzvermögens, die zur Schätzung des Betrags der an die Arbeitnehmer zu zahlenden Versorgungsleistungen verwendet wird, spiegelt die dem Referenzvermögen innewohnende Variabilität wider. IAS 19 schreibt einen Abzinsungssatz vor, der unter Bezugnahme auf die Marktrenditen hochwertiger Unternehmensanleihen am Ende des Berichtszeitraums ermittelt wird. Wenn die Arbeitnehmer nur an den realisierten Renditen des Referenzvermögens teilhaben können, kann die Anwendung des Abzinsungssatzes nach IAS 19 zu einer Überbewertung der Pensionsverpflichtung führen. Dies führt zweifellos zu Informationen, die für die Adressaten der Abschlüsse nicht relevant sind.

Ziel des Forschungsprojekts war es, zu beurteilen, ob es möglich ist, die Überbewertung der Pensionsverpflichtung zu beseitigen, indem eng umrissene Änderungen an IAS 19 entwickelt werden, ohne andere Aspekte von IAS 19 zu beeinflussen.

Der Board identifizierte zwar eine Lösung (ein gedeckelter Ansatz), um das Problem anzugehen (auch wenn sie als konzeptionell mangelhaft eingestuft wurde), kam aber zu dem Schluss, dass aber die Kosten für den Abschluss des Projekts den Nutzen überwiegen würden.

Der Board hat deshalb im Oktober 2021 entschieden, das Projekt nicht weiterzuführen, und als Abschluss des Projekts heute eine Projektzusammenfassung veröffentlicht. Projektzusammenfassungen sind Übersichten über Informationen, die der Öffentlichkeit bereits durch Sitzungsunterlagen des IASB zur Verfügung stehen. Sie enthalten kein neues Material und sind nicht Teil der IFRS.

Zugang zur englischsprachigen Projektzusammenfassung haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Informationen in Bezug auf die Türkei

26.04.2022

Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ), die den Status 'hochinflationärer' Länder beobachtet, hat neue Informationen zur Situation in der Türkei veröffentlicht.

Der Nachtrag, der vom 16. März 2022 datiert, spiegelt wesentliche Änderungen der Inflationsraten in der Türkei seit der Veröffentlichung der Gesamtliste wider, die vom 6. November 2021 datiert.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unseren kürzlich veröffentlichten iGAAP in Focus-Newsletter, der sich mit Fragen befasst, die sich im Zusammenhang mit der inflationären Situation in der Türkei ergeben, und Hinweise zur Anwendung von IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern in diesem Zusammenhang gibt.

DRSC-Diskussionsveranstaltung zu immateriellen Werten

25.04.2022

Am 4. Mai 2022 bietet das DRSC eine öffentliche Diskussionsveranstaltung zur künftigen Berichterstattung über immaterielle Werte an.

Diskutiert werden sollen die sich abzeichnenden europäischen Vorgaben zu einer vermehrten Berichterstattung über immaterielle Werte, die voraussichtliche Befassung des IASB im Hinblick auf künftige Änderungen am IFRS-Regelwerk zur verbesserten Berichterstattung über immaterielle Werte sowie die verschiedenen Aktivitäten nationaler Standardsetzer. Ein wesentlicher Punkt der Diskussionen wird das EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten sein.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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