April

Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung erneut aktualisiert

20.04.2022

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seinen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung erneut aktualisiert und ausgeweitet.

In der nun vorliegenden nun vorliegenden Fassung werden weitere Themen adressiert, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine bei betroffenen Unternehmen ergeben können.

Zugang zum aktualisierten fachlichen Hinweis auf der Internetseite des IDW haben Sie hier.

Neuer Podcast in Reihe zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee

19.04.2022

In der Reihe von vierteljährlichen Podcasts, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert, wurde jetzt die Ausgabe vom ersten Quartal 2022 freigegeben.

In dem Podcast (Dauer ca. 25 Minuten) erörtern der Vorsitzende des IFRS Interpretations Committee Bruce Mackenzie und die Stabmitarbeiterin Patrina Buchanan die folgenden Themen:

  • Sichteinlagen mit Verfügungsbeschränkungen, die sich aus einem Vertrag mit einer dritten Partei ergeben
  • TLTRO-III-Transaktionen
  • Übertragung von Versicherungsschutz aus einer Gruppe von Rentenverträgen
  • Künftige Belastungen aus nicht erreichten Schadstoffausstoßobergrenzen
  • Verzicht des Leasinggebers auf Leasingzahlungen
  • SPAC-Transaktionen - Klassifizierung von Aktien und Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb
  • Eng umrissene Projekte des IASB

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im April 2022

14.04.2022

Der IASB wird vom 25. bis 28. April 2022 in seinen Räumen in London tagen und neun Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • Agendakonsultation
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • Lageberichterstattung

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

DRSC-Stellungnahme zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee

13.04.2022

Das DRSC hat durch seinen Fachausschuss Finanzberichterstattung beim IFRS Interpretations Committee eine Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom Februar 2022 bekanntgegeben wurde und IAS 37 und künftige Belastungen aus nicht erreichten Schadstoffausstoßobergrenzen betrifft.

Das DRSC stimmt der vorläufigen Agendaentscheidung und den entsprechenden Schlussfolgerungen zu, die es für eine angemessene Auslegung der Literatur hält. Ungeachtet der Zustimmung bringt das DRSC jedoch auch einige Anmerkungen vor.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

Wir nehmen Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee

12.04.2022

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee eine Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom Februar 2022 bekanntgegeben wurde und IAS 37 betrifft.

Das IFRS Interpretations Committee hat vorläufig entschieden, eine Bitte um Klarstellung nicht auf die Agenda zu nehmen, bei der es darum geht, ob bestimmte Maßnahmen zur Förderung der Verringerung der Kohlendioxidemissionen von Fahrzeugen zu Verpflichtungen führen, die der Definition einer Verbindlichkeit in IAS 37 entsprechen.

Wir stimmen mit der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee überein, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen.

Wir stimmen zu, dass ein Unternehmen, das der in der vorläufigen Agendaentscheidung beschriebenen Regelung unterliegt und Fahrzeuge hergestellt oder importiert hat, deren durchschnittliche Kraftstoffemissionen über dem staatlichen Zielwert liegen, eine rechtliche Verpflichtung hat, die der Definition einer Verbindlichkeit in IAS 37 entspricht, wenn es keine realistische Alternative zur Erfüllung dieser Verpflichtung hat.

Wir sind jedoch besorgt über den Hinweis in der vorläufigen Agendaentscheidung, dass "ein Unternehmen keine rechtliche Verpflichtung hat, die die Definition einer Verbindlichkeit in IAS 37 erfüllt, weil die Annahme von Sanktionen eine realistische Alternative für dieses Unternehmen darstellt, was bedeutet, dass die Verpflichtung nicht rechtlich durchgesetzt werden kann". Das in der vorläufigen Agendaentscheidung dargestellte Sachverhaltsmuster ist hinsichtlich der Art der Sanktionen nicht hinreichend klar, um zu dem Schluss zu gelangen, dass die Annahme der Sanktionen bedeutet, dass die Verpflichtung nicht rechtlich durchgesetzt werden kann. Darüber hinaus kann der Begriff "Sanktion" in verschiedenen Rechtskreisen eine unterschiedliche Bedeutung haben, und je nach Fakten und Umständen können Sanktionen ein alternatives Mittel zur Verhängung einer Strafe gegen ein Unternehmen im Rahmen der Durchsetzung des Gesetzes darstellen. Dementsprechend sind wir der Meinung, dass die vorläufige Agendaentscheidung nicht implizieren sollte, dass eine Verpflichtung nicht durch Gesetz durchgesetzt werden kann, wenn die Annahme von Sanktionen eine realistische Alternative für ein Unternehmen darstellt. Stattdessen schlagen wir vor, dass die vorläufige Agendaentscheidung hervorheben sollte, dass ein Unternehmen, wenn die Annahme von Sanktionen eine realistische Alternative darstellt, prüfen sollte, ob diese realistische Alternative darauf hinweist, dass die Verpflichtung rechtlich nicht durchgesetzt werden kann, so dass das Unternehmen keine rechtliche Verpflichtung hat (in diesem Fall würde das Unternehmen, wie in der vorläufigen Agendaentscheidung angegeben, beurteilen, ob es eine faktische Verpflichtung hat), oder ob die Annahme der Sanktionen geringere Kosten für die Erfüllung der bestehenden rechtlichen Verpflichtung des Unternehmens darstellt, so dass die Alternative die Bewertung der rechtlichen Verpflichtung beeinflusst.

Wir stellen fest, dass das Committee in seiner Schlussfolgerung darauf hinweist, dass "die Aktivität, die zu einer Verpflichtung führen kann, die Produktion oder der Import von Fahrzeugen ist" und dass, wenn "ein Unternehmen Fahrzeuge produziert oder importiert hat, deren durchschnittliche Treibstoffemissionen am Ende des Berichtszeitraums über dem staatlichen Zielwert liegen, diese Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen entstanden ist" [Hervorhebung hinzugefügt], während sich das Faktenmuster auf die Tatsache bezieht, dass die staatlichen Maßnahmen auf dem Kalenderjahr basieren. Diese Sätze können dahingehend gelesen werden, dass das Unternehmen die Rückstellung, falls vorhanden, im Laufe der Zeit und nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt erfassen würde. Wir sind nicht der Ansicht, dass der dargestellte Sachverhalt ausreichend detailliert ist, um eine solche Schlussfolgerung zuzulassen. Dementsprechend schlagen wir vor, den Verweis auf das "Ende der Berichtsperiode" in "Ende des Kalenderjahres" zu ändern und einen separaten Satz hinzuzufügen, der darauf hinweist, dass das Unternehmen unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen des Plans beurteilt, ob die Verpflichtung progressiv oder zu einem bestimmten Zeitpunkt entsteht.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

IDW fordert globale Nachhaltigkeitsstandards

12.04.2022

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat eine Presseerklärung veröffentlicht, in der eine Harmonisierung globaler Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gefordert werden.

Nach Meinung des IDW sollte ein Nebeneinander europäischer und internationaler Standards vermieden werden, und weltweit tätige Unternehmen bräuchten internationale Standards. Das IDW regt an, die Standards des ISSB mit dem gleichen Endossierungsmechanismus wie für die IFRS für die Anwendung in Europa zu übernehmen.

Die Presseerklärung finden Sie hier auf der Internetseite des IDW.

Sitzung des EFRAG Nachhaltigkeits-Boards diese Woche

12.04.2022

Der Nachhaltigkeits-Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 13. April 2022 per Videokonferenz tagen.

Während der Sitzung soll mit der Vorbereitung der Konsultation zu den EFRAG-Entwürfen von Nachhaltigkeitsstandards begonnen werden.

Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Internetseminar zu den Entwürfen des ISSB

12.04.2022

Am 28. April 2022 bietet der International Sustainability Standards Board (ISSB) ein Internetseminar zu seinen vorgeschlagenen Standards für allgemeine nachhaltigkeitsbezogene Angaben und klimabezogene Angaben an.

Das von der stellvertretenden Vorsitzenden des ISSB, Sue Lloyd, geleitete Internetseminar bietet einen Überblick über Entwurf ED/2022/S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und Entwurf ED/2022/S2 Klimabezogene Angaben, und wird die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.

Um den Interessengruppen in verschiedenen Zeitzonen entgegenzukommen, wird es zwei Runden des Internetseminars geben, eine um 9:00h britischer Sommerzeit und eine um 17:00h britischer Sommerzeit.

Die Anmeldung für das Internetseminar ist ab sofort auf der Internetseite der IFRS-Stiftung möglich.

TEG-Sitzung diese Woche

11.04.2022

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 12. und 13. April 2022 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Papiere verfügbar.

Unter anderem soll das erste IFRS 17-Thema erörtert werden, das beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurden.

Die Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Die Papiere für die Sitzung sind unter der entsprechenden Verknüpfung ebenfalls verfügbar. Als Beobachter anmelden können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Deutsche und französische Unternehmen fordern Vereinfachung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards

11.04.2022

In einem gemeinsamen Schreiben an Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, haben die im Deutschen Aktieninstitut und in dessen französischer Partnerorganisation AFEP vertretenen Unternehmen die Sorge geäußert, dass die Komplexität der EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ihre Wirksamkeit untergraben könnte.

Die Unternehmen äußern sich sehr besorgt über die bisher von der EFRAG-Projekt-Taskforce für europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (PTF-ESRS) veröffentlichten Arbeitsdokumente. Die Vorschläge seien in ihrer jetzigen Form übermäßig komplex, zu umfangreich und ließen eine Priorisierung vermissen. Außerdem könnten sie die Freigabe wirtschaftlich sensibler Informationen zum Nachteil der europäischen Unternehmen erfordern. Wenn sie nicht radikal vereinfacht würden, könnten die geplanten Angabevorschriften die Wirksamkeit der künftigen EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) in Frage stellen.

In dem Schreiben wird auch darauf verwiesen, dass die Berücksichtigung der internationalen Dimension der Nachhaltigkeitsberichterstattung entscheidend und unverzichtbar sei. Konkret heißt es:

Sowohl für die Ersteller als auch für die Adressaten von Nachhaltigkeitsberichten ist es von entscheidender Bedeutung, dass die EU-Standards im Einklang mit international anerkannten Standards stehen. Der neu gegründete International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS-Stiftung wird Standards entwerfen, die als globale Grundlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards auf der Grundlage der finanziellen Wesentlichkeit dienen werden. Wir fordern EFRAG und die EU-Kommission daher nachdrücklich auf, auf den künftigen ISSB-Standards aufzubauen und nur die unbedingt erforderlichen Angabenvorschriften hinzuzufügen, die die doppelte Wesentlichkeitsperspektive der EU widerspiegeln. Anleger, einschließlich der in der EU tätigen, sind international, und die Annahme unterschiedlicher Ansätze zur Erfüllung der finanziellen Wesentlichkeit wird zu Verwirrung und Komplexität führen und somit die Qualität der Informationen untergraben. Deutsche und französische Emittenten unterstützen die Arbeit des ISSB voll und ganz und lehnen abweichende Vorschriften zu ESG-bezogenen, finanziell wesentlichen Sachverhalten ab.

Zugang zu dem englischsprachigen Schreiben haben Sie auf der Internetseite des Deutschen Aktieninstituts.

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