Rückmeldungen zum EFRAG-Diskussionspapier zu Kryptovermögenswerten und -schulden und Empfehlungen für den IASB

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29.04.2022

Im Juli 2020 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein Disukssionspapier 'Bilanzierung von Kryptovermögenswerten (-schulden): Inhaber- und Emittentenperspektive' veröffentlicht. In dem Papier wurden verschiedene Ansätze aufgezeigt, um die bestehenden Rechnungslegungsregelungslücken in Bezug auf diese Vermögenswerte und Schulden zu adressieren. EFRAG hat nun die eingegangenen Rückmeldungen analysiert und daraus Empfehlungen für den IASB abgeleitet.

Auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen empfiehlt EFRAG, die bestehenden Standards in zwei Schritten zu klären oder zu ändern. In einem ersten Schritt empfiehlt EFRAG, die Rechnungslegungsvorschriften für Inhaber von Krypto-Vermögenswerten durch eine Änderung von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte anzugehen, um die Bewertung von Krypto-Vermögenswerten oder anderen immateriellen Vermögenswerten im Anwendungsbereich des Standards zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu ermöglichen und Angabenvorschriften für Emittenten zu entwickeln. In einem zweiten Schritt ist es nach Ansicht von EFRAG wichtig, auch die Rechnungslegung der Emittenten eingehender zu behandeln und angemessene Vorschriften für Emittenten festzulegen, da sich aus der Unklarheit über die Art der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Emission der neuartigen und schnelllebigen Krypto-Transaktionen Herausforderungen ergeben.

Die Zusammenfassung der Rückmeldungen und Empfehlungen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

 

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