EFRAG beginnt mit der Konsultation zu Entwürfen für Nachhaltigkeitsstandards

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30.04.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 8. August 2022 erbeten.

Gemäß dem von der Europäischen Kommission im April 2021 vorgeschlagenen Entwurf einer Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sollen die Standards die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der geänderten Rechnungslegungsrichtlinie präzisieren. Während EFRAG seit Januar 2022 Arbeitspapiere zu den Standards veröffentlicht hat, handelt es sich nun um die endgültigen Entwürfe, zu denen um Stellungnahme gebeten wird. Die dreizehn Entwürfe entsprechen dem ersten Satz von Standards, die gemäß dem CSRD-Vorschlag erforderlich sind, und decken die folgenden Bereiche der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab:

  • Übergreifende Sachverhalte (ESRS 1 und ESRS 2)
  • Thematische Standards – Umwelt (ESRS E1 bis ESRS E5)
  • Thematische Standards – Soziales (ESRS S1 bis ESRS S4)
  • Thematische Standards – Governance (ESRS G1 und ESRS G2)

Zusätzlich zu diesen Entwürfen sind ein einführendes Begleitpaier mit Anhängen und weitere Papiere Teil des Konsultationspakets. Interessenvertreter sind aufgefordert, Stellungnahmen über einen sehr umfangreichen Internet-basierten Fragebogen abzugeben, der neben übergeordneten Fragen (z.B. zur Architektur der Standards) auch die einzelnen Angabevorschriften behandelt. Darüber hinaus können Aspekte, die nicht durch den Fragebogen behandelt werden, in zusätzlichen Stellungnahmen über den Fragebogen adressiert werden.

Der EFRAG-Board für Nachhaltigkeitsberichterstattung und sein Fachexpertenausschuss werden die Entwürfe parallel zur öffentlichen Konsultation prüfen. Zusammen mit den Beiträgen und Ergebnissen der öffentlichen Konsultation werden sie sich auf den endgültigen ersten Satz von ESRS-Entwürfen einigen, die der Europäischen Kommission bis November 2022 vorgelegt werden sollen.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

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