August

Jährlicher ECON-Meinungsaustausch mit der IFRS-Stiftung

31.08.2022

Nach einer zweijährigen Unterbrechung aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurde heute Nachmittag der jährliche Meinungsaustausch zwischen dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) und Vertretern der IFRS-Stiftung wieder aufgenommen. Erkki Liikanen, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow und der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber beantworteten die Fragen der Parlamentarier.

Liikanen führte in die Sitzung ein und erläuterte, wie es als Ergebnis der fünfjährigen Strategieüberprüfung der IFRS-Stiftung zur Gründung des ISSB kam, da die Konsultation der Stiftung zur Frage, ob ein internationales Standardsetzungsgremium für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlich sei und ob es innerhalb der Governance-Struktur der IFRS-Stiftung angesiedelt werden solle, auf überwältigende Zustimmung stieß. Daher verfügt die Stiftung nun über zwei Standardsetzungsgremien: den International Accounting Standards Board (IASB) und den International Sustainability Standards Board (ISSB).

Barckow erläuterte dann die jüngste Agendakonsultation des IASB, die unter anderem dazu führte, dass ein Projekt über klimabedingte Risiken in die Standardpflegepipeline des Boards aufgenommen wurde. Er merkte an, dass die Adressaten zwar erwarten könnten, dass dieses Thema eher in den Zuständigkeitsbereich des ISSB falle, dass aber die Konnektivität sehr wichtig sei und der IASB ein großes Interesse daran habe, sicherzustellen, dass die im Rahmen der ISSB-Standards erstellten Informationen nahtlos an die im Rahmen der Vorschriften des IASB erstellten Informationen anknüpfen.

Faber sprach dann über die globale Bedeutung von Klimafragen und warum eine globale Grundlinie so wichtig ist. Er wies auf die Fortschritte bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung in vielen Rechtskreisen und insbesondere in der EU hin und räumte ein, dass dies bei der Entwicklung globaler Standards zu Komplexitäten führe. Er betonte jedoch, dass der ISSB sehr aktiv mit den Initiativen der Rechtskreise zusammenarbeite und ihnen zuhöre und ihre Beiträge und die Kooperation schätze.

Die Fragen konzentrierten sich dann hauptsächlich auf den neu gegründeten ISSB und seine Interaktion mit den Entwicklungen in der EU. Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Zusammenarbeit mit der EU-Initiative. Es gibt eindeutig eine Zusammenarbeit, die insbesondere nach der Trilog-Vereinbarung über die CSRD zu einem inzwischen mindestens wöchentlichen Austausch geführt hat. Die Klimastandards sind sich inhaltlich sehr ähnlich, aber "das Schlimmste ist, sich ähnlich zu sein, ohne identisch zu sein". Die ESRS könnten als Orientierungshilfe in die ISSB-Hierarchie aufgenommen werden, wenn ein Thema noch nicht vom ISSB behandelt wurde. Der Zeitmangel ist ein Problem, wenn man versucht, eine globale Grundlinie zu entwickeln, während die Bausteine bereits in Arbeit sind.
  • Wesentlichkeit. Die Diskussion über die einfache und die doppelte Wesentlichkeit liegt eher im Narrativ als in der Realität. Die beiden Konzepte schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern sind zwei Säulen desselben Prinzips. Es gibt eine Überschneidung zwischen ihnen, und je größer die Überschneidung ist, desto einfacher wird das Leben für die Unternehmen sein. Kooperationen wie die mit GRI zielen genau darauf ab, sicherzustellen, dass die Konzepte nicht zu Konflikten führen.
  • Werden die Entwicklungen des ISSB die Souveränität der EU respektieren und werden sie den Fortschritt der EU behindern? Die EU ist völlig souverän, und der ISSB hat keinerlei Einfluss darauf, was die EU als das Beste für die EU ansieht. Die globale Angleichung ist jedoch ein Preis, auf den es sich lohnt, ein wenig zu warten (eher Wochen als Jahre). Außerdem wird der ISSB bei seinen Entwürfen ein etwas anderes Verfahren der erneuten Erörterung anwenden und sich auf die kritischsten Fragen konzentrieren, während er andere vorerst beiseite lässt. Als kritische Fragen gelten solche, für die andere Rechtskreise bereits praktikable Lösungen entwickelt haben. Eine globale Lösung muss jedoch wirklich global sein - wichtige, aber etwas langsamere Rechtskreise außen vor zu lassen, würde bedeuten, dass in Bezug auf die Idee einer globalen Grundlinie "alles verloren ist".
  • Governance der IFRS-Stiftung und Zusammenarbeit zwischen IASB und ISSB. Der ISSB wurde als Schwester-Board des IASB unter die Ägide der IFRS-Stiftung genau wegen der transparenten, vertrauenswürdigen und gut etablierten Governance der Stiftung gestellt. Und obwohl die Boards unabhängig voneinander arbeiten werden, werden sie sicherstellen, dass eine parallele und verbundene Berichterstattung ohne Konflikte möglich ist. Ein Schritt war die Ernennung eines ISSB-Vorsitzenden mit wirtschaftlichem und starkem Nachhaltigkeitshintergrund zusammen mit einer stellvertretenden Vorsitzenden des ISSB, die einen Hintergrund in der Standardsetzung hat.
  • Inklusion. Der ISSB ist in Bezug auf das Geschlechterverhältnis nahezu ausgewogen, und auch der IASB ist auf einem guten Weg. Auch der Hintergrund der Mitglieder ist vielfältig. Dies gilt nicht nur für die Boards, sondern auch für die Stäbe und die Interessengruppen, die im Rahmen der Einbindungsveranstaltungen kontaktiert werden. Ein weiterer Aspekt, den die IFRS-Stiftung berücksichtigen muss, ist die geografische Ausgewogenheit. In diesem Zusammenhang wurde auf die heutige Ernennung des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des ISSB hingewiesen, der eine besondere Verantwortung für die aufstrebenden Volkswirtschaften und den globalen Süden haben wird.
  • Weltweite Entwicklungen und insbesondere die Gegenreaktion gegen ESG-Sachverhalte in einigen Staaten der Vereinigten Staaten. Ähnlich wie in Bezug auf die EU wird die Souveränität anderer Regionen der Welt voll respektiert. Es wurde jedoch festgestellt, dass die meisten US-Unternehmen über die Fragmentierung der Welt, in der sie tätig sind, besorgt sind, da viele von ihnen global tätig sind und daher auch eine globale Lösung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen. Die Vorschläge der SEC wurden als sehr ehrgeizig anerkannt.

Eine Aufzeichnung der einstündigen Sitzung ist auf der Internetseite des Europäischen Parlaments verfügbar. Die Einführung von Liikanen beginnt um 14:35 Uhr, die von Barckow um 14:42 Uhr und die von Faber um 14:48 Uhr. Die Fragerunde beginnt um 15:01 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Audiooptionen auch eine Übersetzung in deutsche Sprache umfassen.

Sitzung des EFRAG Nachhaltigkeits-Boards diese Woche

31.08.2022

Der Nachhaltigkeits-Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 2. September 2022 per Videokonferenz tagen.

Diskutiert werden sollen die Angleichung mit der Global Reporting Initiative (GRI) und der Wesentlichkeitsansatz.

Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

IFRS-Stiftung ernennt zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des ISSB

31.08.2022

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennung von Jingdong Hua zum Boardmitglied des ISSB bekanntgegeben. Er wird auch die Rolle des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden übernehmen.

Hua ist ehemaliger Vizepräsident und Finanzleiter der Weltbank, wo er unter anderem für Initiativen für grüne Anleihen und Programme zum Aufbau von Kapazitäten für nachhaltige Finanzen zuständig war. Zuvor war er auch stellvertretender Finanzleiter der Asiatischen Entwicklungsbank und hatte Positionen beim Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Entwicklungsbank inne. In seiner Rolle als stellvertretender Vorsitzender wird Hua die Entwicklung und Umsetzung der Strategien des ISSB zur Unterstützung und Einbeziehung von Interessengruppen in Schwellen- und Entwicklungsländern sowie von kleinen und mittelgroßen Unternehmen betreuen.

Die Pressemitteilung zur Bekanntgabe der Ernennung ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

Unternehmen, Anleger und Wirtschaftsprüfer fordern eine weltweite Angleichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

31.08.2022

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat auf seiner Internetseite eine gemeinsame Erklärung von 65 Organisationen veröffentlicht, in der eine stärkere Angleichung der regulatorischen und Standardsetzungsbemühungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung gefordert werden.

In der Erklärung wird festgehalten, dass der International Sustainability Standards Board (ISSB), die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) und die Europäische Kommission zusammen mit der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die Unternehmensberichterstattung so zu verbessern und weiterzuentwickeln, dass sie Nachhaltigkeitsinformationen enthält und berücksichtigt. Die derzeitigen Entwürfe für Standards und Initiativen sind jedoch in Bezug auf Konzepte, Terminologien und Messgrößen technisch nicht kompatibel. Daher fordern führende Finanzmarktteilnehmer die Finanzmarktregulierungsbehörden auf, eine regulatorische und standardsetzende Fragmentierung zu vermeiden, indem sie sich auf Schlüsselkonzepte, Terminologien und Messgrößen einigen, auf denen die Angabenvorschriften aufgebaut sind.

Die vollständige Erklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von IFAC.

Tagesordnungen für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

30.08.2022

Die Fachausschüsse des DRSC werden Mitte September wie folgt tagen: Gemeinsamer Fachausschuss am 12. September, Fachausschusse Finanzberichterstattung am 13. September und Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenfalls am 13. September 2022. Für alle Sitzungen stehen jetzt Tagesordnungen zur Verfügung.

Während seiner 29. Sitzung wird der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Immaterielle Vermögenswerte
  • ESAP
  • IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 9. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Vorbereitung der ASAF-Sitzung im September 2022
  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland
  • DRS 21 Zuwendungen/Zuschüsse

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 9. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Aktueller Stand der Aktivitäten des ISSB
  • Aktueller Stand der Aktivitäten von EFRAG (Nachhaltigkeits-Board)
  • Aktueller Stand der Aktivitäten von EFRAG (Nachhaltigkeits-TEG)

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Aktualisierte Übersicht zur Angleichung von IPSAS und IFRS

29.08.2022

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), der für die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zuständig ist, hat eine aktualisierte Übersicht zur Verfügung gestellt, die zeigt, inwieweit einzelne IPSAS im Einklang mit den entsprechenden IFRS stehen.

Zugang zur Übersicht, die für die Junisitzung des IPSASB aktualisiert wurde, haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

DRSC äußert sich zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

29.08.2022

Der IASB hat im Juni 2022 seine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' abgeschlossen und einen entsprechenden Abschlussbericht veröffentlicht. Das DRSC hat sich jetzt noch einmal zu den Ergebnissen der Überprüfung geäußert.

In seinem Schreiben stimmt das DRSC zwar dem IASB zu, dass IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 grundsätzlich wie beabsichtigt funktionieren. Zugleich wird der Überzeugung Ausdruck verliehen, dass für bestimmte übergreifende Fragestellungen weiterhin Anwendungsleitlinien in den IFRS fehlen.

Das englischsprachige Schreiben steht auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Sitzung des EFRAG Nachhaltigkeits-Boards diese Woche

25.08.2022

Der Nachhaltigkeits-Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 26. August 2022 per Videokonferenz tagen.

Längster Tagesordnungspunkt (allerdings auch nur mit einer Länge von 25 Minuten) soll die Angleichung der ESRS und der Standardentwürfe des ISSB sein.

Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

ESMA aktualisiert ESEF-Berichtshandbuch

25.08.2022

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die jährliche Aktualisierung ihres Berichtshandbuchs zum neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) veröffentlicht.

Besonders hervorzuheben sind in diesem Jahr die neuen Leitlinien in Bezug auf die Vorschrift, den Anhang des IFRS-Konzernabschlusses nach dem "Block Tagging"-Ansatz zu etikettieren.

Das aktualisierte Berichtshandbuch steht Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

Wir nehmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee Stellung

23.08.2022

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im 'IFRIC Update' vom Juli 2022 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung, ob ein Unternehmen Wechselkursrisiken berücksichtigt, wenn es IFRS 17 anwendet, um Portfolios von Versicherungsverträgen zu identifizieren, und wie ein Unternehmen IAS 21 in Verbindung mit IFRS 17 bei der Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen anwendet, die Cashflows in mehr als einer Währung erzeugen, nicht auf die Agenda zu nehmen.

Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu, diesen Sachverhalt aus den in der vorläufigen Agendaentscheidung dargelegten Gründen nicht auf die Agenda zu nehmen. Wir bezweifeln jedoch, dass eine Aussage in der vorläufigen Agendaentscheidung mit den Vorschriften von IFRS 17 vereinbar ist.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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