DRSC-Stellungnahme zur EFRAG-Konsultation der ESRS

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08.08.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte im April 2022 ihre Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat nun seine Stellungnahme zur EFRAG-Konsultation der ESRS veröffentlicht.

Das im April 2022 von EFRAG veröffentlichte Konsultationspaket umfasst zum einen 13 Standardentwürfe und zum anderen ein einführendes Begleitpapier mit Anhängen sowie weitere Papiere. Grundlage für die EFRAG-Aktivitäten ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), über die am 21. Juni 2022 eine vorläufige politische Einigung zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat erzielt worden ist.

Das DRSC hat seine Stellungnahme mit Hilfe der beiden von EFRAG zur Verfügung gestellten, sehr umfassenden Fragebögen abgegeben und den ausgefüllten Fragebögen ein Anschreiben an EFRAG vorangestellt, in dem auf die wesentlichen Kritikpunkte hingewiesen wird.

Das DRSC betont in seiner Stellungnahme insbesondere die Notwendigkeit einer Komplexitätsreduktion der noch sehr von Granularität geprägten Standardentwürfe und die Sicherstellung des Einklangs mit international anerkannten Mindeststandards. Darüber hinaus seien die Möglichkeiten einer optionalen integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung zu prüfen und Erleichterungen bei der Einführung der ESRS vorzusehen.

Wie das DRSC ebenfalls betont, werden die finalen ESRS eine erhebliche Praxisrelevanz in Deutschland entfalten und voraussichtlich von ca. 15.000 Unternehmen verpflichtend anzuwenden sein.

Die Pressemitteilung des DRSC sowie die Stellungnahme des DRSC sind auf der Internetseite des DRSC abrufbar.

 

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