IDW-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen ESRS
05.08.2022
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat im April 2022 ihre Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu diesen nun seine Stellungnahme veröffentlicht.
Das im April 2022 von EFRAG veröffentlichte Konsultationspaket umfasst zum einen 13 Standardentwürfe und zum anderen ein einführendes Begleitpapier mit Anhängen sowie weitere Papiere. Grundlage für die EFRAG-Aktivitäten ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), über die am 21. Juni 2022 eine vorläufige politische Einigung zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat erzielt worden ist.
Das IDW begrüßt, dass die Europäische Union bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen weltweit eine Vorreiterrolle einnimmt und unterstützt viele der EFRAG-Vorschläge.
Das IDW hat jedoch auch Bedenken, dass viele der berichtspflichtigen Unternehmen nicht in der Lage sein werden, innerhalb der ehrgeizig gesetzten Fristen die erforderlichen internen Datenerhebungs- und Kontrollsysteme einzurichten, die für eine verlässliche Berichterstattung unerlässlich sind.
In seiner Stellungnahme empfiehlt das IDW EFRAG außerdem, dringend zu prüfen, wie der Umfang der Berichtspflichten so weit wie möglich begrenzt werden kann, um die Belastung der (unmittelbar oder mittelbar) betroffenen Unternehmen möglichst gering zu halten und dennoch die berechtigten Informationsbedürfnisse der Interessengruppen zu befriedigen.
Die Stellungnahme ist auf der Internetseite des IDW abrufbar.