Wir nehmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee Stellung
23.08.2022
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im 'IFRIC Update' vom Juli 2022 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung, ob ein Unternehmen Wechselkursrisiken berücksichtigt, wenn es IFRS 17 anwendet, um Portfolios von Versicherungsverträgen zu identifizieren, und wie ein Unternehmen IAS 21 in Verbindung mit IFRS 17 bei der Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen anwendet, die Cashflows in mehr als einer Währung erzeugen, nicht auf die Agenda zu nehmen.
Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu, diesen Sachverhalt aus den in der vorläufigen Agendaentscheidung dargelegten Gründen nicht auf die Agenda zu nehmen. Wir bezweifeln jedoch, dass eine Aussage in der vorläufigen Agendaentscheidung mit den Vorschriften von IFRS 17 vereinbar ist.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.