August

IFRS-Stiftung gibt drei weitere ISSB-Gründungsmitglieder bekannt

23.08.2022

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennung von Jenny Bofinger-Schuster, Hiroshi Komori und Veronika Pountcheva zu Boardmitgliedern des ISSB bekanntgegeben.

Bofinger-Schuster kommt von Siemens zum ISSB, wo sie als Senior Vice President für Nachhaltigkeit und operative Exzellenz für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens und die Umsetzung neuer Angabevorschriften verantwortlich war. Sie wurde für eine fünfjährige Amtszeit ernannt, die am 1. Dezember 2022 beginnt.

Komori war Senior Director und Leiter der Abteilung Stewardship und ESG beim Government Pension Investment Fund in Japan, wo er die Einbindung von Anlegern und die Teilnahme an internationalen Nachhaltigkeitsinitiativen entwickelte. Er wurde für eine dreijährige Amtszeit ernannt, die am 1. September 2022 beginnt.

Pountcheva kommt von METRO zum ISSB, wo sie als Senior Vice President of Corporate Responsibility und Co-Chief Executive Officer von NX Food für die Entwicklung der langfristigen Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens verantwortlich war. Sie wurde für eine fünfjährige Amtszeit ernannt, die am 1. Oktober 2022 beginnt.

Die Pressemitteilung zur Bekanntgabe der Ernennungen ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

Zusammenfassung der Sitzung der ISSB-Arbeitsgruppe von Rechtskreisvertretern im Juli 2022

17.08.2022

Im April 2022 hat der International Sustainability Standards Board (ISSB) die Bildung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Rechtskreise bekannt gegeben, die einen Dialog zur Verbesserung der Kompatibilität zwischen den Entwürfen des ISSB, die derzeit zur Stellungnahme stehen, und den laufenden Initiativen der Rechtskreise zu Nachhaltigkeitsangaben aufnehmen soll.

Die Arbeitsgruppe hielt ihre jüngste Sitzung am 18. Juli 2022 ab. Eine Zusammenfassung der Sitzung ist jetzt auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

Während der Sitzung erörterten die Teilnehmer folgende Punkte:

  • Rückmeldungen zu den Entwürfen des ISSB über allgemeine Vorschriften und klimabezogene Angaben;
  • Aktueller Stand der Diskussionen zwischen den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und dem ISSB über die Erreichung einer größeren Interoperabilität; und
  • Nächste Schritte der Arbeitsgruppe.

 

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Juli 2022

16.08.2022

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 11. und 12. Juli 2022 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung):

  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten (1–15): Die ASAF-Mitglieder erörterten zwei Alternativen im Zusammenhang mit den Bedenken der Interessengruppen in Bezug auf die vorläufigen Sichtweisen des IASB im Diskussionspapier Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung.
  • Dynamisches Risikomanagemen(16–30): Die ASAF-Mitglieder äußerten sich zu den jüngsten Verfeinerungen des Modells des dynamischen Risikomanagements und zu der Frage, ob Eigenkapital im Modell des dynamischen Risikomanagements designiert werden können sollte.
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS (31–43): Die ASAF-Mitglieder wurden über die Rückmeldungen informiert, die der IASB zu seiner Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 erhalten hat (und äußerten sich zu den vertraglichen Cashflow-Merkmalen von finanziellen Vermögenswerten und zu den Unterschieden in der Praxis in bestimmten Rechtskreisen in Bezug auf die bei der Überprüfung nach der Einführung festgestellten Anwendungsprobleme).
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (44–64): Die ASAF-Mitglieder wurden über den aktuellen Stand des Projekts informiert und äußerten sich zu den vorläufigen Entscheidungen des IASB über die Klassifizierung von Finanzinstrumenten mit bedingten Erfüllungsrückstellungen und die Auswirkungen von Gesetzen auf die Vertragsbedingungen.
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene (65–76): Die ASAF-Mitglieder legten ihre Ansichten über mögliche Vorgehensweisen für das Projekt dar und diskutierten, ob sie dem IASB vorschlagen sollten, mit den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 13 und IAS 19 fortzufahren. Darüber hinaus brachten sie die Bedeutung der digitalen Berichterstattung zum Ausdruck.
  • Primäre Abschlussbestandteile (77–102): Die ASAF-Mitglieder erhielten einen Überblick über die vorgeschlagenen Themen und den Zeitplan für die gezielte Einbindungsveranstaltung; sie wurden über den aktuellen Stand der erneuten Erörterungen in Bezug auf die Angabe der betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art im Anhang informiert und um Ratschläge für die nächsten Schritte gebeten, die derzeit geprüft werden; und sie gaben Rückmeldungen zu den jüngsten Erörterungen des IASB über Erträge und Aufwendungen mit begrenztem Wiederkehrverhalten (ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen).
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben (103–110): Die ASAF-Mitglieder gaben Rückmeldungen über die Wechselwirkung zwischen lokalen Vorschriften und dem IASB-Entwurf Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben.
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU (111–115): Die ASAF-Mitglieder wurden über den aktuellen Stand der zweiten umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU durch den IASB und den Entwurf der dritten Auflage des Standards informiert.
  • Planung der Themen für die nächste ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von der letzten ASAF-Sitzung (116–118): Die ASAF-Mitglieder stimmten zu, die vom Stab vorgeschlagenen Themen auf ihrer nächsten Sitzung am 29. September 2022 zu erörtern.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Übernahme von Änderungen an IAS 12

12.08.2022

Die Europäische Union hat die Änderung 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen', die der IASB im Mai 2021 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa übernommen.

Der IASB hat die Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern herausgegeben, um klarzustellen, wie Unternehmen latente Steuern auf Transaktionen wie Leasingverhältnisse und Stilllegungspflichten bilanzieren.

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 12. August 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

Ergebnisse der jüngsten Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

11.08.2022

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite Ergebnisberichte der Sitzungen des Gemeinsamen Fachausschusses am 22. Juni, des Fachausschusses Finanzberichterstattung am 23. Juni und 21. Juli und des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung am 23. Juni und am 7. Juli 2022 zur Verfügung.

Während seiner 28. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • ESRS-Umsetzung der CSRD-Prinzipien
  • IASB-Entwurf ED/2022/S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen

Während seiner 7. Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • Vorbereitung der ASAF-Sitzung im Juli 2022
  • EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten

Während seiner 7. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • ISSB-Entwurf ED/2022/S2 Klimabezogene Angaben
  • ESRS 2
  • ESRS S1-4
  • ESRS E1
  • ESRS E2-5
  • ESRS G1-2
  • Priorisierung

Den Ergebnisbericht von allen drei Sitzungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 8. Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • Ergebnisse der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
  • DRS 21 Zuwendungen/Zuschüsse

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 8. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • ISSB-Entwurf ED/2022/S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen
  • ESRS E2-5
  • ESRS S2-4
  • ESRS 1 und ESRS 2/ ESRS G1 und ESRS G2/ Architektur der ESRS

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung erneut aktualisiert

11.08.2022

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seinen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung erneut aktualisiert und ausgeweitet.

In der nun vorliegenden nun vorliegenden Fassung werden weitere Themen adressiert, die sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Verhältnis sanktionsrechtlicher Meldepflichten zur berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht und dem Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen, einschließlich Abschlussprüfung, für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen ergeben können.

Zugang zum aktualisierten fachlichen Hinweis auf der Internetseite des IDW haben Sie hier.

Stellungnahme von Deloitte zu den vorgeschlagenen ESRS

10.08.2022

Wir haben eine Stellungnahme zu den Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) eingereicht, die von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) entwickelt und im April 2022 zur Kommentierung gestellt wurden.

Deloitte unterstützt eine konsistente Berichterstattung über qualitativ hochwertige, relevante, zuverlässige und vergleichbare Informationen, die es Anlegern und anderen relevanten Interessengruppen ermöglichen, Entscheidungen zu treffen, die den Übergang zu einer grünen und integrativen Wirtschaft unterstützen. Die Entwürfe der ESRS sind umfassend und haben im Allgemeinen das Potenzial, relevante Informationen zu liefern, aber wir haben große Bedenken, dass sie Probleme für die Qualität der bereitgestellten Informationen, die wirksame Umsetzung und die Durchsetzbarkeit der Standards mit sich bringen und folglich das eigentliche Ziel nicht unterstützen werden.

Wir sind der Ansicht, dass diese Fragen vor der Finalisierung und Veröffentlichung der ESRS geklärt werden müssen und fordern EFRAG auf

  • weiterhin eng mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) zusammenzuarbeiten, um die Konvergenz voranzutreiben und eine globale Grundlinie für Nachhaltigkeitsinformationen zu erreichen, wobei das derzeitige Zeitfenster für eine Angleichung genutzt werden sollte, bevor die jeweiligen Standards finalisiert werden;
  • den Gesamtumfang der geforderten Angaben im vorgeschlagenen ESRS-Paket adressiert und sicherstellt, dass sie für die Unternehmen praktisch umsetzbar und für die Adressaten unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen relevant sind, insbesondere in den ersten Jahren; und
  • einen vernünftigeren Zeitplan für die Finalisierung der Standards und die Einhaltung des Konsultationsprozesses zulässt.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

 

Stellungnahme von AFRAC zu den vorgeschlagenen ESRS

08.08.2022

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat Stellungnahmen zu den Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) eingereicht, die von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) entwickelt und im April 2022 zur Kommentierung gestellt wurden.

AFRAC begrüßt die Bemühungen von EFRAG bei der Erarbeitung der Entwürfe der ESRS im Allgemeinen. AFRAC hebt in den Stellungnahmen jedoch hervor, dass die Offenlegungsverpflichtungen der ESRS zu detailliert seien. AFRAC schlägt vor, einen prinzipienbasierten anstelle eines regelbasierten Zugangs bei den Offenlegungsverpflichtungen anzuwenden, um damit die Erstanwendung für die berichtspflichtigen Unternehmen zu vereinfachen.

Die Stellungnahme auf der Internetseite von AFRAC ist in zwei Abschnitte unterteilt:

DRSC-Stellungnahme zur EFRAG-Konsultation der ESRS

08.08.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte im April 2022 ihre Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat nun seine Stellungnahme zur EFRAG-Konsultation der ESRS veröffentlicht.

Das im April 2022 von EFRAG veröffentlichte Konsultationspaket umfasst zum einen 13 Standardentwürfe und zum anderen ein einführendes Begleitpapier mit Anhängen sowie weitere Papiere. Grundlage für die EFRAG-Aktivitäten ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), über die am 21. Juni 2022 eine vorläufige politische Einigung zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat erzielt worden ist.

Das DRSC hat seine Stellungnahme mit Hilfe der beiden von EFRAG zur Verfügung gestellten, sehr umfassenden Fragebögen abgegeben und den ausgefüllten Fragebögen ein Anschreiben an EFRAG vorangestellt, in dem auf die wesentlichen Kritikpunkte hingewiesen wird.

Das DRSC betont in seiner Stellungnahme insbesondere die Notwendigkeit einer Komplexitätsreduktion der noch sehr von Granularität geprägten Standardentwürfe und die Sicherstellung des Einklangs mit international anerkannten Mindeststandards. Darüber hinaus seien die Möglichkeiten einer optionalen integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung zu prüfen und Erleichterungen bei der Einführung der ESRS vorzusehen.

Wie das DRSC ebenfalls betont, werden die finalen ESRS eine erhebliche Praxisrelevanz in Deutschland entfalten und voraussichtlich von ca. 15.000 Unternehmen verpflichtend anzuwenden sein.

Die Pressemitteilung des DRSC sowie die Stellungnahme des DRSC sind auf der Internetseite des DRSC abrufbar.

 

ESMA-Stellungnahme zu den ESRS

08.08.2022

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA), die Regulierungsbehörde der EU für die Wertpapiermärkte, hat eine Stellungnahme zu den Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) eingereicht, die von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) entwickelt wurden.

ESMA unterstreicht die Unterstützung für eine strenge Wesentlichkeitsprüfung, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich des vorgeschlagenen Ansatzes der "widerlegbaren Vermutung". ESMA ermutigt EFRAG außerdem, weiterhin mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) zusammenzuarbeiten, um eine weitere Angleichung der ESRS und der IFRS-Nachhaltigkeitsstandards zu gewährleisten, von der sowohl die Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch die Unternehmen, die die Berichte erstellen, profitieren. Im Schreiben heißt es:

[W]ährend sowohl EFRAG als auch der ISSB auf der TCFD-Struktur aufbauen, hat EFRAG beschlossen, davon abzuweichen und eine komplexere Architektur zu entwickeln. Wenn diese Architektur beibehalten wird, wird die Abstimmung zwischen den ISSB-Standards und den ESRS nicht nahtlos sein, was sich zum Nachteil der Adressaten und Ersteller auswirken kann. ESMA ermutigt EFRAG, die notwendigen Arbeiten durchzuführen, um die Unterschiede in der Architektur zu minimieren, wenn auch dabei die Tatsache zu berücksichtigen, dass die TCFD-Struktur ursprünglich für finanziell wesentliche Informationen zu klimabezogenen Themen entwickelt wurde und daher möglicherweise Anpassungen erforderlich sind, um den europäischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von ESMA.

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