CSRD im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht

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16.12.2022

Nachdem das Europäische Parlament die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) am 10. November 2022 angenommen hat und der Rat der Europäischen Union am 28. November 2022 das endgültige grüne Licht gab, ist jetzt die CSRD im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.

Sie ist somit in allen Amtssprachen der EU verfügbar. Den deutschsprachigen Text finden Sie hier im Amtsblatt.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) stellt auf ihrer Internetseite außerdem eine Lesefassung der CSRD zur Verfügung. Die Lesefassung gibt die durch die Richtlinie geänderten Vorschriften der

  • Bilanzrichtlinie,
  • Transparenzrichtlinie,
  • Abschlussprüferrichtlinie und der
  • Abschlussprüferverordnung

im Änderungsmodus wieder. Dies soll zum Verständnis der Regelungen beitragen.

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