DPOC genehmigt verkürzte Stellungnahmefrist für Vorschläge zur OECD-Säule 2

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01.12.2022

In einer zusätzlichen Sitzung hat der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) heute eine mögliche verkürzte Stellungnahmefrist für einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 12 'Ertragsteuern' erörtert, der eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der OECD-Regeln zu Säule 2 ergeben, sowie gezielte Angabenvorgaben für betroffene Unternehmen vorsieht. Der IASB geht davon aus, dass er im Januar 2023 einen Entwurf veröffentlichen wird.

Obwohl die Zustimmung letztlich einstimmig war, fragten die DPOC-Mitglieder unter anderem, ob der IASB bei der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Änderung langsam gewesen sei und welchen Zeitrahmen der IASB im Auge habe, wenn er die vorgeschlagene Ausnahmeregelung als "vorübergehend" deklariere.

Der IASB-Vorsitzende erklärte, dass der IASB nicht langsam reagiert habe, sondern im Gegenteil so schnell wie möglich gewesen sei. Während die OECD die Regeln im Dezember 2021 veröffentlichte, blieb dem IASB nichts anderes übrig, als die Entwicklungen zu beobachten, bis die Rechtskreise mit der Umsetzung begannen. Die Entwicklungen nahmen plötzlich Fahrt auf, und der IASB reagierte, indem er in nur einer Sitzung die erforderlichen Änderungen ganzheitlich diskutierte und die Vorschläge ausarbeitete.

Die Abhängigkeit von externen Entwicklungen wurde auch in der Antwort auf die Frage nach der Bedeutung von "vorübergehend" deutlich - solange die Rechtskreise die Umsetzung der Vorschriften nicht abgeschlossen haben, kann der IASB die Auswirkungen nicht beurteilen. Der IASB-Vorsitzende räumte jedoch ein, dass es eine gute Idee sei, bei der Finalisierung der Änderungen im Zusammenhang mit der vorübergehenden Ausnahmeregelung die Aufnahme einer Überprüfungsklausel in Betracht zu ziehen, um das wahrgenommene "Informationsvakuum" so kurz wie möglich zu halten.

Während die DPOC-Mitglieder schließlich der Verkürzung der Stellungnahmefrist von 120 auf 60 Tage zustimmten ("eine kurze, aber ausreichende Frist für Stellungnahmen"), betonten sie auch, dass ihre Entscheidung durch die Tatsache gestützt wurde, dass die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen der OECD dabei helfen würden, die Regeln der Säule 2 in den Rechtskreisen umzusetzen.

Eine Aufzeichnung der Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

 

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