Dezember

Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung erneut aktualisiert

22.12.2022

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seinen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung erneut aktualisiert und ausgeweitet.

In der nun vorliegenden nun vorliegenden Fassung werden vier weitere Themen adressiert. Die neuen Fragen betreffen zum einen die handelsbilanziellen Auswirkungen der gestiegenen Kosten für Wärme bei Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Zum anderen werden drei Themen adressiert, die für IFRS-Bilanzierer - insbesondere auch mit Blick auf den Abschluss zum 31. Dezember 2022 - relevant sein können:

  • Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten;
  • Anwendung der sog. own use exemption bei Energiebeschaffungsverträgen; und
  • Szenariobetrachtung im Rahmen der Ermittlung von Wertminderungen nach IFRS 9 vs. Sensitivitätsangaben nach IAS 1.

Zugang zum aktualisierten fachlichen Hinweis auf der Internetseite des IDW haben Sie hier.

IASB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Dezember 2022)

21.12.2022

Das IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow und die fachliche Direktorin Nili Shah über die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Dezember 2022 sprechen.

In dem Podcast (Dauer ca. 15 Minuten) wird auf folgende Themen eingegangen:

  • Angaben zum strategischen Rahmenkonzept für die digitale Finanzberichterstattung und und entsprechende Aktivitäten;
  • Umbenennung des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderungen;
  • Umkehrung einer früheren Entscheidung im Projekt zur Equity-Methode;
  • Fortschritte im Projekt zum Mangel an Austauschbarkeit;
  • Vorschläge in den Projekten zu Preisregulierung und zu Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflich;
  • vorläufige Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital;
  • aktueller Stand des Projekts zur Lageberichterstattung; und
  • Bericht über die Rückmeldung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung.

Der Podcast kann über die entsprechende Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Mitschriften von der Dezembersitzung des ISSB

21.12.2022

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat vom 13. bis 15. Dezember 2022 in Montreal getagt. Wir haben die Mitschriften der Beobachter von Deloitte bei der Sitzung für Sie übersetzt.

Folgende Themen wurden erörtert:

Konsultation des ISSB zu Agendaprioritäten

Der ISSB hat im Rahmen seiner Beratungen zur Entwicklung seines Arbeitsprogramms mit der Arbeit an einer Bitte um Informationsübermittlung begonnen. Die Bitte um Informationsübermittlung wird zwei Hauptkomponenten umfassen: Grundlagenarbeit und potenzielle Projekte. Der Stab des ISSB hat Einbindungsveranstaltungen durchgeführt, um eine Auswahlliste potenzieller Projekte zusammenzustellen, die für die Bitte um Informationsübermittlung in Frage kommen. Die vier potenziellen Projekte, die identifiziert wurden, sind Biodiversität, einschließlich Ökosysteme, Ökosystemleistungen und andere naturbezogene Themen; Humankapital, mit einem Schwerpunkt auf Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion; Menschenrechte, insbesondere im Kontext der Wertschöpfungskette, mit einem Schwerpunkt auf Arbeitnehmer-, Arbeits- und Gemeinschaftsrechten; und Konnektivität in der Berichterstattung, Unternehmensleitung und integrierte Berichterstattung. Der ISSB stimmte für die Aufnahme dieser vier Projekte mit dem Vorbehalt, dass sie weiter ausgebaut werden, um eine erweiterte Beschreibung sowie explizite Beispiele für Unterthemen innerhalb jedes potenziellen Projekts zu enthalten.

Allgemeine Vorschriften

Der ISSB entschied, einige Klarstellungen zu den Vorschlägen vorzunehmen: den Rahmen und das Ziel von [Entwurf] S1 in Bezug auf die Beziehung zwischen Wert und Nachhaltigkeit; und die Identifizierung von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen sowie die Beurteilung von wesentlichen Informationen.

Klimabezogene Angaben

Der ISSB entschied, auf spezifische Rückmeldungen einzugehen, die während der Stellungnahmefrist in Bezug auf die Angabevorschriften für Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen eingegangen sind. Der Board entschied, für Scope-3-Treibhausgasemissionen einige Erleichterungen bei der Offenlegung vorzusehen, ein Rahmenkonzept für die Messung von Scope-3-Treibhausgasemissionen einzuführen, Erleichterungen in Bezug auf die Wertschöpfungskette eines Unternehmens vorzusehen und zu verlangen, dass ein Unternehmen den "Umfang" seiner nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen in seiner Wertschöpfungskette nur dann neu bewertet, wenn entweder ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, und zu bestätigen, dass keine zusätzlichen Erleichterungen in Bezug auf den Vorschlag gewährt werden, dass ein Unternehmen Informationen darüber zur Verfügung stellen muss, welche der 15 im Treibhausgas Protocol Value Chain Standard beschriebenen Kategorien von Scope-3-Treibhausgasemissionen in der Messung der Scope-3-Treibhausgasemissionen des Unternehmens enthalten sind. In Bezug auf die finanzierten Emissionen entschied der ISSB, die vorgeschlagenen Angabenvorschriften für finanzierte Emissionen für drei Branchen zu bestätigen - für die Unternehmensleitung, die Geschäftsbanken und die Versicherungen, nicht aber für die Branche Investment Banking und Brokerage. Der Board fällte außerdem Entscheidungen über noch weitere, detailliertere Änderungen.

Die vollständigen Mitschriften von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier.

IASB schließt die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung) ab

21.12.2022

Der IASB hat seine Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 'Finanzinstrumente' abgeschlossen und einen entsprechenden Abschlussbericht veröffentlicht.

Die Rückmeldungen der Interessengruppen und die im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass die Vorschriften in IFRS 9 wie beabsichtigt funktionieren und den Adressaten der Abschlüsse nützliche Informationen liefern.

Als Reaktion auf die Rückmeldungen hat der IASB auch Bereiche für Forschung und Standardsetzung identifiziert, um die Informationen für die Adressaten der Abschlüsse weiter zu verbessern.

  • Der IASB hat ein Standardsetzungsprojekt initiiert, das sich auf die Bewertung der vertraglichen Cashflow-Merkmale von finanziellen Vermögenswerten mit ESG-bezogenen Merkmalen durch ein Unternehmen und auf elektronische Bargeldtransfers als Erfüllung eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit konzentriert. Dies wird auch Folgendes beinhalten:
    • eine Klärung der Anwendung der Bewertung vertraglicher Cashflow-Merkmale auf vertraglich verknüpfte Instrumente; und
    • Verbesserungen bei den Angaben zu Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten, die ein Unternehmen im sonstigen Gesamtergebnis und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung ausweist.
    Ein Entwurf, der die vorgeschlagenen Änderungen aus diesem Projekt enthält, soll im ersten Quartal 2023 veröffentlicht werden.
  • Der IASB hat außerdem ein Forschungsprojekt in sein Arbeitsprogramm aufgenommen, um zu untersuchen, ob die Vorschriften für die Anwendung der Effektivzinsmethode auf Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und die Vorschriften für Änderungen von Finanzinstrumenten geklärt werden können.

Weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Abschlussbericht auf der Internetseite des IASB.

Häufig gestellte Fragen zur EU-Taxonomie-Verordnung

21.12.2022

Die Europäische Kommission hat zwei Entwürfe von häufig gestellten Fragen zur EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht.

Das erste Dokument mit häufig gestellten Fragen fokussiert sich auf Themen zu den technischen Bewertungskriterien der zwei klimabezogenen Umweltziele und das andere Dokument mit häufig gestellten Fragen fokussiert sich auf Themen zur Berichterstattung nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung.

Die Entwürfe sind bereits von der Europäischen Kommission grundsätzlich genehmigt und werden zu einem späteren Zeitpunkt in den EU-Amtssprachen im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Neue Entwicklungen beim DRSC

21.12.2022

Das DRSC hat Empfehlungen an EFRAG zur Erarbeitung von sektorspezifischen Standards ausgesprochen, Eckpunkte für die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU durch die entsprechende Pilotgruppe vorgelegt, und eine Arbeitsgruppe 'Steuern' gegründet.

Das DRSC hat sich an EFRAG gewendet, um Empfehlungen auf hoher Ebene zu übermitteln, um die Entwicklung des ersten Sets von sektorspezifischen Standards zu unterstützen:

  1. Klare Abgrenzung der Sektoren unter Berücksichtigung der Art und Weise, wie die Unternehmen und ihre Rechnungslegungssysteme organisiert sind, und basierend auf dem Nachhaltigkeitsprofil der Unternehmen;
  2. Fokussierung auf die für den jeweiligen Sektor relevanten Berichtsanforderungen und Beschränkung der Berichtsanforderungen auf das notwendige Minimum;
  3. Nutzung internationaler sektorspezifischer Standards und Kongruenz mit diesen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Die vom DRSC und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ins Leben gerufene Pilotgruppe für KMU-Berichterstattung hat in einem Eckpunktepapier Vorschläge für eine angemessene und handhabbare Gestaltung eines Standards und weiteren Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU erarbeitet. Zentral ist die Forderung nach im Vergleich zu den Vorgaben für große Unternehmen deutlich reduzierten, sorgfältig abgegrenzten und standardisierten Mindestberichtsanforderungen, die flexibel um weitere Nachhaltigkeitsinformationen ergänzt werden können.

Weiterführende Informationen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Vor dem Hintergrund diverser potenzieller Fragestellungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Umsetzung der Säule-2-Modellregeln der OECD zur Mindestbesteuerung hat der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC beschlossen, eine Arbeitsgruppe „Steuern“ zu gründen. Die Arbeitsgruppe soll sich sowohl mit den Fragen der Implementierung der OECD-Säule-2-Modellregeln als auch mit den Fragen der Auswirkungen der neuen Vorschriften auf die Rechnungslegung beschäftigen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Nachtrag: Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe „Steuern“ wurde am 30. Januar 2023 bekanntgegeben. Deloitte wird durch Dr. Felix Fischer vertreten.

Mitgliedschaft im SSAF bekanntgegeben

21.12.2022

Die IFRS-Stiftung hat die Mitgliedschaft im beratenden Forum für Nachhaltigkeitsstandards (Sustainability Standards Advisory Forum, SSAF) bekanntgegeben.

Das SSAF wurde eingerichtet, um die Zusammenarbeit des ISSB mit Rechtskreisen und regionalen Gremien zu formalisieren und zu fokussieren, damit ein breites Spektrum nationaler und regionaler Rückmeldungen zu wichtigen fachlichen Fragen im Zusammenhang mit der Standardsetzung des ISSB diskutiert und berücksichtigt werden kann.

13 Mitglieder stellen die Gründungsbesatzung des SSAF dar. Zu den Vertretern aus Brasilien, China, Indien, Japan, Kanada, Mexiko, Saudi-Arabien, Südkorea, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gesellen sich Vertreter von Organisationen aus Afrika, der Europäischen Union und Lateinamerika.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

 

IFRS-Stiftung ernennt fünf neue Treuhänder

21.12.2022

Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass sie fünf neue Treuhänder berufen hat: Koushik Chatterjee, Sukjoon Lee, Steven Maijoor, Isabel Saint Malo und Wencai Zhang. Die dreijährigen Amtszeiten beginnen ab dem 1. Januar 2023 und laufen bis zum 31. Dezember 2025.

Koushik Chatterjee ist Executive Director, Chief Financial Officer und Boardmitglied von Tata Steel Limited.

Sukjoon Lee verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der südkoreanischen Regierung und ist jetzt ein Seniorberater bei Shin & Kim LLC.

Steven Maijoor, ehemaliger Vorsitzender der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), ist derzeit Mitglied des Executive Board von De Nederlandsche Bank.

Isabel Saint Malo ist die ehemalige Vizepräsidentin und Außenministerin von Panama. Heute ist sie Fürsprecherin und Beraterin für die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen.

Wencai Zhang ist derzeit Vizepräsident der Export-Import Bank von China, wo er mehrere Abteilungen beaufsichtigt, darunter Finanzmanagement und Rechnungswesen.

Darüber hinaus wurde die Treuhänderin Maria Theofilaktidisfür eine zweite dreijährige Amtszeit, ebenfalls ab dem 1. Januar 2023, wiederbestellt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Dezember 2022

20.12.2022

Der IASB hat am Dienstag, 13., Mittwoch 14. und Donnerstag 15. Dezember 2022 in London getagt und acht Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Auf der Tagesordnung standen die folgenden Themen:

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Der IASB entschied, keine Änderungen an den Vorschriften zum Ausweis von Eigenkapitalinstrumenten in IAS 32 vorzunehmen oder speziell auf finanzielle Verbindlichkeiten einzugehen, die vertragliche Verpflichtungen zur Zahlung von Beträgen enthalten, die auf der Leistung des Unternehmens oder Änderungen des Nettovermögens des Unternehmens basieren. Der Board entschied jedoch, dass Unternehmen mit dieser Art von finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, verpflichtet werden, den Gesamtbetrag der in jeder Berichtsperiode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Gewinne oder Verluste anzugeben, die sich aus der Neubewertung dieser finanziellen Verbindlichkeiten ergeben.

Arbeitsprogramm

In der Sitzung erläuterte der Stab, dass er erwartet, dass der IASB seine Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 mit der Veröffentlichung seider Zusammenfassung der Rückmeldungen im Dezember 2022 abschließen wird. Der Stab erwartet auch, dass der IASB sein Projekt zur Angabeninitiativen - Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene - mit der Veröffentlichung seiner Projektzusammenfassung im ersten Quartal 2023 abschließen wird. Der Stab geht außerdem davon aus, dass der IASB im 2. Quartal 2023 endgültige Änderungen an den Modellregeln für die internationale Steuerreform - Säule 2 und Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen veröffentlichen wird. In diesem Sitzungsteil wurden keine Entscheidungen gefällt.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der IASB entschied, dass ein Unternehmen Inflationsanpassungen an die regulatorische Kapitalbasis nicht als regulatorischen Vermögenswert ansetzt. Der IASB hat außerdem entschieden, dass ein Unternehmen einen regulatorischen Vermögenswert (eine regulatorische Verbindlichkeit) in Bezug auf einen zulässigen Aufwand oder Leistungsanreiz, der in seiner regulatorischen Kapitalbasis enthalten ist, erfasst, wenn das Unternehmen ein einklagbares gegenwärtiges Recht (eine einklagbare gegenwärtige Verpflichtung) hat, den zulässigen Aufwand oder Leistungsanreiz zu (von) künftigen regulierten Preisen hinzuzufügen (abzuziehen) und eine direkte Beziehung zwischen der regulatorischen Kapitalbasis des Unternehmens und seinen Sachanlagen besteht. Ein Unternehmen setzt einen regulatorischen Vermögenswert (eine regulatorische Verbindlichkeit) in Bezug auf einen zulässigen Aufwand oder Leistungsanreiz, der in seiner regulatorischen Kapitalbasis enthalten ist, nicht an, wenn keine direkte Beziehung zwischen der regulatorischen Kapitalbasis des Unternehmens und seinen Sachanlagen besteht.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der IASB hat Fragen erörtert, die in den Rückmeldungen zum Entwurf zu mangelnder Umtauschbarkeit aufgeworfen wurden. Der Board entschied, seine Vorschläge im Entwurf mit einigen Änderungen weiterzuführen. Insbesondere bei den Faktoren, die bei der Beurteilung der Umtauschbarkeit zu berücksichtigen sind, entschied der Board, klarzustellen, dass ein Unternehmen bei der Beurteilung der Umtauschbarkeit keine 'inoffiziellen Märkte' berücksichtigt, sondern bei fehlender Umtauschbarkeit die Wechselkurse dieser Märkte zur Schätzung des Stichtagskurses verwenden kann, und dass alle Faktoren ganzheitlich zu betrachten sind. Zur Bestimmung des Stichtagskurses entschied der Board, die vorgeschlagene Textziffer 19A dahingehend zu ändern, dass die Zielsetzung eines Unternehmens bei der Schätzung des Stichtagskurses darin besteht, den Kurs am Bewertungsstichtag widerzuspiegeln, zu dem ein ordnungsgemäßer Tauschvorgang zwischen Marktteilnehmern unter den vorherrschenden wirtschaftlichen Bedingungen stattfinden würde.

Bilanzierung nach der Equity-Methode

Der IASB hat in dieser Sitzung die Anwendung des bevorzugten Ansatzes nach dem Erwerb eines zusätzlichen Anteils an einem assoziierten Unternehmen sowie zwei Anwendungsfragen diskutiert. Der Board entschied, davon auszugehen, dass ein Anleger eine einzelne Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen bewertet und nicht mehrere Schichten der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen. Der Board entschied auch, dass ein Anleger, der seinen Anteil an einem assoziierten Unternehmen auf Null reduziert hat, die nicht erfassten Verluste aus den Anschaffungskosten des zusätzlichen Anteils an dem assoziierten Unternehmen nicht erfasst. Schließlich entschied der Board, dass ein Anleger seinen Anteil am Gesamtergebnis so lange erfasst, bis sein Anteil an dem assoziierten Unternehmen auf Null reduziert ist.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der Board entschied, das Projekt vom Forschungsprogramm in das Standardsetzungsprogramm zu verschieben. Der IASB beschloss, seine vorläufige Sichtweise beizubehalten und daher keine Änderungen an den Ansatzkriterien in IFRS 3 für identifizierbare immaterielle Vermögenswerte vorzunehmen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden. Der IASB beschloss, seine vorläufige Sichtweise, wonach ein Unternehmen den Betrag des gesamten Eigenkapitals ohne Geschäfts- oder Firmenwert als separaten Posten in seiner Bilanz ausweisen muss, nicht weiter zu verfolgen. Der IASB hat beschlossen, zusätzliche Themen, die von Stellungnehmenden in diesem Projekt vorgeschlagen wurden, nicht zu berücksichtigen, mit Ausnahme von zwei Themen, die sich auf mögliche Verbesserungen der Effektivität der Werthaltigkeitsprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, beziehen.

Strategie für die digitale Finanzberichterstattung

Der Board erörterte ein strategisches Rahmenkonzept, das eine strategische Richtung und Grenzen vorgeben soll, um mögliche Aktivitäten des IASB im Bereich der digitalen Finanzberichterstattung zu identifizieren und eine einheitliche Sprache für die Kommunikation der Strategie für die digitale Finanzberichterstattung bereitzustellen. Er fällte keine Entscheidungen.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der IASB bestätigte seine Vorschläge im Standardentwurf, dass die Anwendung der Angabevorschriften in IFRS 8, IFRS 17 und IAS 33 für ein Tochterunternehmen, das den Standard anwendet, anwendbar bleibt und dass es einem Unternehmen gestattet ist, reduzierte Angabevorschriften für IAS 34 im Standard anzuwenden. Der IASB hat außerdem beschlossen, seinen Vorschlag beizubehalten, wonach ein Tochterunternehmen, das den neuen Standard anwendet, verpflichtet ist, die Anwendung des Standards in der gleichen Anhangangabe anzugeben wie die ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung über die Einhaltung der IFRS-Rechnungslegungsstandards.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (Dezember 2022)

19.12.2022

Im Nachgang der IASB-Sitzung und der ISSB-Sitzung im Dezember 2022 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 28. November 2022.

Stan­dardsetzung

  • Unternehmenszusammenschlüsse: Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung — dieses Projekt ist das Projekt, das zuvor als Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten bezeichnet wurde — es wurde von der Forschungsagenda auf die Standardsetzungsagenda des IASB verschoben; der nächste Meilenstein des Projekts wird die Veröffentlichung eines Entwurfs sein (kein Zeitpunkt angegeben).

Standardpflege

  • Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten — ein Entwurf wird jetzt im ersten Quartal 2023 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2023)
  • Mangel an Umtauschbarkeit — nach der Entscheidung über die weitere Projektausrichtung werden jetzt als nächster Projektschritt endgültige Änderungen an IAS 21 erwartet (erstes Halbjahr 2023)
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen — endgültige Änderungen sollen jetzt im zweiten Quartal herausgegeben werden (zuvor: erstes Halbjahr 2023)

Forschungsprojekte

  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung — eine Bitte um Informationsübermittlung wird jetzt im zweiten Quartal erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2023)

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Allgemeine Verbesserungen und Praxisergänzungen 2022 — Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Aktualisierung sollen jetzt im Februar 2023 erörtert werden (zuvor: erstes Quartal 2023)
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IFRS 16 und IAS 1 — Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Aktualisierung sollen jetzt im Januar 2023 erörtert werden (zuvor: erstes Quartal 2023)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 28. November 2022 und 19. Dezember 2022 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Correction list for hyphenation

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