Februar

Bericht von der Januarsitzung der SME Implementation Group

28.02.2022

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) ist am 21. Januar 2022 zu einer virtuellen Sitzung zusammenkommen. Ein Bericht zu den Erörterungen liegt jetzt vor.

Während der zweistündigen Sitzung wurden die folgenden Themen im Zusammenhang mit der Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU erörtert:

  • Definition eines Geschäftsbetriebs und zurückerworbene Rechte in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • Vereinfachungen in Bezug auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • Kryptowährung
  • Ansatz und Bewertung von Entwicklungskosten
  • jüngsten Entscheidungen des IASB im Projekt zur Überarbeitung des IFRS für KMU

Den Bericht von der Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Erstellerforums

28.02.2022

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Freitag, den 11. März 2022 mit dem globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) per Videokonferenz tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden::

Freidtag, 11. März 2022 (11:00h-14:30h)

  • Begrüung und Einführung
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
    • Überblick über die Vorschläge im Entwurf des IASB
  • Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen
    • Überblick über die Vorschläge im Entwurf des IASB
  • Sonstiger aktueller Stand der Arbeiten des IASB und des IFRS Interpretations Committee

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Februar 2022

28.02.2022

Der IASB hat vom 21. bis 24. Februar 2022 in seinen Räumen in London getagt und neun Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Die folgenden Themen standen auf der Tagesordnung:

Dynamisches Risikomanagement

Der IASB hat bei der Entwicklung des Kernmodells für dynamisches Risikomanagement vorläufig beschlossen, dass die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts solcher Derivate im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, wenn die Derivate das Vermögensprofil mit dem Zielprofil in Einklang bringen. Die Volatilität des Eigenkapitals, die sich aus der Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Gesamtergebnis ergibt, war eine der drei wichtigsten Herausforderungen, die als entscheidend für die Tragfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Modells des dynamischen Risikomanagements identifiziert wurden. Der Stab untersucht zwei potenzielle Alternativen für die Mechanismen, die der IASB für das Modell des dynamischen Risikomanagements in Betracht ziehen könnte. Beide Ansätze zielen darauf ab, die Risikomanagementaktivitäten in den Abschlüssen besser abzubilden und die während der Einbindungsveranstaltung geäußerten Bedenken zu berücksichtigen. Der Stab wollte in dieser Sitzung die Meinung des IASB über die Richtung der zukünftigen Arbeit einholen, ohne den IASB um Entscheidungen zu bitten. Der Vorsitzende fasste die Diskussionen so zusammen, dass die IASB-Mitglieder die Weiterverfolgung der beiden Ansätze unterstützen, die nun von den Stäben weiter untersucht werden sollen.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angabevorschriften auf Standardebene

Die Stellungnahmefrist für den Entwurf ED/2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz endete im Januar. Zweck dieser Sitzung war es, eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Feldarbeit und der Rückmeldungen der Interessengruppen zu geben und den IASB zu fragen, ob er Fragen oder Anmerkungen hat. Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der Board entschied, den Vorschlag zu bestätigen, dass ein Unternehmen den endgültigen Standard auf alle regulatorischen Vermögenswerte und regulatorischen Schulden anwenden muss. Der Entwurf spezifiziert nicht, ob eine bestimmte Art von Einrichtung, wie z. B. eine Regulierungsbehörde, erforderlich ist, damit ein regulatorischer Vermögenswert oder eine regulatorische Verbindlichkeit vorliegt. Der Board entschied, dass der endgültige Standard das Vorhandensein einer Regulierungsbehörde in die Bedingungen aufnimmt, die für das Vorhandensein eines regulatorischen Vermögenswertes oder einer regulatorischen Verbindlichkeit erforderlich sind.

Finanzialinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Der IASB wurde nach vorläufigen Entscheidungen über vorgeschlagene Klarstellungen im Zusammenhang mit der Klassifizierung von Finanzinstrumenten unter Anwendung von IAS 32 gefragt, wenn die Zahlung im Ermessen der Anteilseigner des Emittenten liegt. Der Board entschied mit knapper Mehrheit, als Anwendungsleitlinien in IAS 32 Faktoren aufzunehmen, die für ein Unternehmen relevant sein können, um zu beurteilen, ob eine Entscheidung der Anteilseigner bei der Klassifizierung von Finanzinstrumenten als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital in der Verfügungsgewalt des Unternehmens liegt.

Primäre Abschlussbestandteile

Der Board erörterte das Verhältnis zwischen dem allgemeinen Prinzip der Disaggregation für die Darstellung von Informationen in den primären Abschlussbestandteilen und den Vorschriften in IAS 1 für bestimmte Posten in diesen Abschlussbestandteilen. Der IASB unterstützte alle Empfehlungen des Stabs, mit Ausnahme des Vorschlags, in die Grundlage für Schlussfolgerungen eine Analyse der Kosten und des Nutzens der Vorschriften für bestimmte Posten aufzunehmen.

Agendakonsultation

Der IASB setzte auf dieser Sitzung die Erörterung der Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung fort, die sich auf Projekte des aktuellen Arbeitsprogramms, Querschnittsthemen (Auswirkungen auf die Kapazität, Verbindung mit dem IASB, weitere Partnerschaften mit nationalen Standardsetzern), die Priorität von Themen, die bei Überprüfungen nach der Einführung ermittelt wurden, sowie die strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Tätigkeiten des IASB von 2022 bis 2026 beziehen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Verfügbarkeit einer Erstattung: 2015 schlug der IASB eng umrissene Änderungen an IFRIC 14 vor. Der IASB entschied, das Projekt aus seinem Arbeitsprogramm zu streichen.

Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen: Der IASB hat in seinem Arbeitsprogramm ein Projekt zur gezielten Verbesserung von IAS 37 vorgesehen. Der IASB hat dieses Projekt schon seit einiger Zeit nicht mehr erörtert. Zweck dieser Sitzung war es, die Fortschrittsaussichten des Projekts zu überprüfen und zu entscheiden, ob das Projekt im Arbeitsprogramm des IASB verbleiben soll. Der IASB entschied, das Projekt in seinem Arbeitsprogramm zu belassen.

Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion: Im Dezember 2021 beschloss der IASB, seine im Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) veröffentlichten Änderungsvorschläge zu IFRS 16 mit einigen Änderungen fortzuführen. Der IASB stimmte der Empfehlung des Stabs in Bezug auf die Übergangsbestimmungen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IFRS 16 zu und entschied, ein Datum des Inkrafttretens für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, festzulegen. Ein Boardmitglied deutete an, der Veröffentlichung der Änderungen widersprechen zu wollen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

Der Stab hatte einige Themen identifiziert, die auf der Forschungsagenda mit mittlerer Priorität eingestuft werden sollten, während andere Themen an das IFRS Interpretations Committee verwiesen werden sollten. Der IASB beschloss, den Punkten der Forschungsagenda eine niedrigere Priorität zu geben und keine Angelegenheiten an das IFRS Interpretations Committee zu verweisen. Der IASB beschloss , den Stab zu beauftragen, die Zusammenfassung der Rückmledungen zur Überprüfung nach der Einführung zu erstellen.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

Der IASB hat auf dieser Sitzung weiterhin über bestimmte Abschnitte des IFRS für KMU beraten, die im Rahmen der zweiten umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU an die IFRS, Änderungen an den IFRS und IFRIC-Interpretationen angeglichen werden könnten: IFRS 9 (Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten); IFRS 15; Kryptowährungen; Ansatz und Bewertung von Entwicklungskosten; IFRS 3 (Definition eines Geschäftsbetriebs und rückerworbene Rechte); und Folgeänderungen aus der Angleichung an IFRS 3, IFRS 10 und IFRS 11). Der IASB unterstützte die Empfehlungen des Stabs, mit Ausnahme der Aktivierung von Entwicklungskosten, wobei der IASB die Aufnahme der Aktivierung von Entwicklungskosten als Wahlrecht (d.h. ein Wahlrecht der Bilanzierungsmethode) befürwortete. Es gab auch knappe Abstimmungen zu einigen Fragen im Zusammenhang mit der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und Erlösen aus Verträgen mit Kunden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Februar 2022)

28.02.2022

Im Nachgang der IASB-Sitzung im Februar 2022 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 28. Januar 2022.

Standardsetzung

  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind — die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf wird jetzt im April 2022 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2022)
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene — die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf wird jetzt im Mai 2022 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2022)
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU — ein Entwurf wird jetzt im zweiten Halbjahr 2022 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)

Standardpflege

  • IFRIC 14 —Verfügbarkeit einer Erstattung — das Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, da der Board bei der Februarsitzung entschieden hat, dieses Projekt nicht fortzusetzen
  • IFRS 16 —Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion — endgültige Änderungen werden jetzt im zweiten Halbjahr 2022 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen — obwohl der Board bei seiner Februarsitzung entschieden hat, dieses Projekt fortzusetzen, ist als nächster Schritt immer noch eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung angegeben

Forschungsprojekte

  • Rohstoffindustrien — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im dritten Quartal 2022 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2022)
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen — eine Projektzusammenfassung wird jetzt im April 2022 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2022)

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2 und den Änderungen an IAS 8 aus dem Arbeitsprogramm genommen, da die endgültigen Änderungen am 15. Februar 2022 veröffentlicht wurden
  • Agendakonsultation — eine Zusammenfassung der Rückmeldungen wird jetzt im dritten Quartal 2022 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2022)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 28. Januar 2022 und 28. Februar 2022 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

    Sitzung des EFRAG-Boards diese Woche

    28.02.2022

    Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 2. März 2022 per Videokonferenz tagen.

    Während der Sitzung soll das EFRAG-Projekt zu Kryptowährungen erörtert werden.

    Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

    Ergebnisse der jüngsten Sitzung des DRSC-Fachausschusses Finanzberichterstattung

    28.02.2022

    Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC ist am 10. und 11. Februar per Videokonferenz zu seiner dritten Sitzung zusammengekommen. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar. Während der Sitzung wurde der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard N. 12 (DRÄS 12) 'Änderungen des DRS 20 'Konzernlagebericht'' verabschiedet.

    Während der Sitzung hat der Fachausschuss insgesamt die folgenden Themen besprochen:

    • Einheitlicher europäischer Zugangspunkt (European Single Access Point, ESAP)
    • IASB-Entwurf ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)
    • IASB-Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)
    • E-DRÄS 12 - Änderungen an DRS 20 aufgrund FüPoG II

    Den Bericht von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Tagesordnung und Papiere für die morgige DPOC-Sitzung

    28.02.2022

    Die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) wird morgen früh im Rahmen der Treuhändersitzung in Frankfurt stattfinden.

    Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

    Dienstag, 1. März 2022 (9:15h–11:00h)

    • Einführung und Rückblick auf die Sitzung am 19. Oktober 2021
    • Überwachung der Einhaltung des Konsultationsprozesses:
      • Fachliche Aktivitäten des IASB und des IFRS Interpretations Committee
    • ISSB
      • Anfänglicher Konsultationsprozess des ISSB
      • Prozess für die Weiterentwicklung der Empfehlungen der sogenannten Technical Readiness Working Group (TRWG)
    • DPOC-Angelegenheiten: Korrespondenz
    • Zusammenfassung

    Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    Internetseminar zum EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten

    28.02.2022

    Im August 2021 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein Diskussionspapier mit dem Titel 'Bessere Informationen über immaterielle Werte – was ist der beste Weg vorwärts?' veröffentlicht. Am 29. März 2022 wird EFRAG in Zusammenarbeit mit dem europäischen Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS) ein Internetseminar anbieten, um die Wünsche der Adressaten nach besseren Informationen über immaterielle Vermögenswerte zu diskutieren.

    Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Ein Programm für die Veranstaltung finden Sie hier.

    Im Nachgang der Veranstaltung hat EFRAG einen zusammenfassenden Bericht zu den Ergebnissen der Veranstlatung veröffentlicht.

    DRSC mahnt Vereinbarkeit der europäischen Nachhaltigkeitsstandards mit den Standards des ISSB an

    28.02.2022

    Der DRSC-Fachausschuss für Nachhaltigkeitsberichterstattung hat in einem Brief an die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine erste Einschätzung in Bezug auf die Ende Januar 2022 von der Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlichten Arbeitspapiere abgegeben.

    Obwohl die Papiere ausdrücklich nicht als Konsultationsdokumente bezeichnet wurden, hält der Fachausschuss eine frühzeitige Kommentierung dieser Arbeitspapiere für erforderlich, weil EFRAG die Entwürfe bereits im Juni 2022 an die Europäische Kommission übergeben soll. 

    Vier Punkte hebt der Fachausschuss besonders hervor:

    • Die europäischen Nachhaltigkeitsstandards sollten im Einklang mit den globalen Leitlinien stehen.
    • Die in den Arbeitspapieren vorgesehenen Anforderungen an die Berichterstattung sind zu umfangreich und detailliert.
    • Der bisher verfolgte regelbasierte Ansatz sollte durch einen prinzipienbasierten Ansatz ersetzt werden.
    • Eine enge Verzahnung von Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung ist notwendig.

    Das DRSC hat zu seiner Einschätzung eine Presseerklärung veröffentlicht, die auch eine Verknüpfung auf das englischsprachige Schreiben an EFRAG enthält.

    EFRAG-Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen IFRS mit reduzierten Angabevorschriften

    28.02.2022

    Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/7 'Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben' veröffentlicht.

    In der Stellungnahme bringt EFRAG Unterstützung für die Absicht hinter den Vorschlägen im Entwurf zum Ausdruck, aber erhebt auch Bedenken und unterbreitet Verbesserungsvorschläge. EFRAG:

    • erkennt die Vorteile und die Unterstützung ihrer Wählerschaft für die Vorschläge des IASB an, den in Frage kommenden Tochterunternehmen die Anwendung der IFRS-Standards mit reduzierten Angabepflichten zu gestatten;
    • nimmt zur Kenntnis, dass die europäischen Anwendern den IASB auffordern, eine Ausweitung des Anwendungsbereichs in Betracht zu ziehen, und erkennt an, dass ein breiterer Anwendungsbereich potenzielle Vorteile mit sich bringt, weist jedoch darauf hin, dass kein Konsens darüber besteht, ob und in welchem Umfang der Anwendungsbereich erweitert werden sollte und daher jede Entscheidung über die Ausweitung des Anwendungsbereichs schwierig und umstritten sein dürfte - daher befürwortet EFRAG zum gegenwärtigen Zeitpunkt, dass der IASB sein Projekt mit dem derzeitigen Anwendungsbereich fortsetzt;
    • empfiehlt EFRAG, dass der IASB vor der Veröffentlichung eines neuen Standards zu reduzierten Angaben das Konzept des treuhänderischen Haltens von Vermögenswerten klärt (da beispielsweise Versicherer sich im Allgemeinen nicht als treuhänderische Halter von Vermögenswerten betrachten) und daher die Anwendbarkeit des Entwurfs auf den Versicherungssektor untersucht;
    • ist ferner der Ansicht, dass der IASB parallel zur Finalisierung dieses Projekts die Möglichkeit prüfen sollte, die vorgeschlagenen Vorteile auf andere Arten von Unternehmen auszuweiten (assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, gemeinsame Tätigkeiten, nicht börsennotierte Banken, die Tochterunternehmen sind, Einzelabschlüsse von obersten Mutterunternehmen und alle Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht);
    • hebt hervor, dass die Vorschläge des IASB in diesem Projekt wahrscheinlich Druck auf die Definition von "zur öffentlichen Verwendung verfügbar" und "öffentliche Rechenschaftspflicht" ausüben werden, und begrüßt weitere Anwendungsleitlinien in diesem Bereich; und
    • äußert einige Bedenken und unterbreitet Vorschläge zum Ansatz des IASB für die Entwicklung des Standardentwurfs, zur vorgeschlagenen Struktur des Standardentwurfs, zur vorgeschlagenen Liste der Angabevorschriften (einschließlich der Nichtreduzierung der Angabevorschriften für IFRS 17 Versicherungsverträge) und zu einigen anderen Themen.

    Die englischsprachige EFRAG-Stellungnahme steht Ihnen hier auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

    EFRAG hat außerdem ein Briefing-Papier zu der Frage erarbeitet, wie die Vorschläge des IASB im Einklang mit der EU-Rechnungslegungsrichtlinie stehen. Und EFRAG stellt eine Zusammenfassung der Rückmeldungen der europäischen Anwender zur Verfügung, die sich aus einer entsprechenden EFRAG-Umfrage ergeben haben. Schließlich bietet EFRAG einen Bericht, in dem gezeigt wird, wie die Rückmledungen zum Stellungnahmeentwurf in der endgültigen Stellungnahme berücksichtigt wurden.

    Correction list for hyphenation

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