EFRAG-Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen IFRS mit reduzierten Angabevorschriften

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28.02.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/7 'Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben' veröffentlicht.

In der Stellungnahme bringt EFRAG Unterstützung für die Absicht hinter den Vorschlägen im Entwurf zum Ausdruck, aber erhebt auch Bedenken und unterbreitet Verbesserungsvorschläge. EFRAG:

  • erkennt die Vorteile und die Unterstützung ihrer Wählerschaft für die Vorschläge des IASB an, den in Frage kommenden Tochterunternehmen die Anwendung der IFRS-Standards mit reduzierten Angabepflichten zu gestatten;
  • nimmt zur Kenntnis, dass die europäischen Anwendern den IASB auffordern, eine Ausweitung des Anwendungsbereichs in Betracht zu ziehen, und erkennt an, dass ein breiterer Anwendungsbereich potenzielle Vorteile mit sich bringt, weist jedoch darauf hin, dass kein Konsens darüber besteht, ob und in welchem Umfang der Anwendungsbereich erweitert werden sollte und daher jede Entscheidung über die Ausweitung des Anwendungsbereichs schwierig und umstritten sein dürfte - daher befürwortet EFRAG zum gegenwärtigen Zeitpunkt, dass der IASB sein Projekt mit dem derzeitigen Anwendungsbereich fortsetzt;
  • empfiehlt EFRAG, dass der IASB vor der Veröffentlichung eines neuen Standards zu reduzierten Angaben das Konzept des treuhänderischen Haltens von Vermögenswerten klärt (da beispielsweise Versicherer sich im Allgemeinen nicht als treuhänderische Halter von Vermögenswerten betrachten) und daher die Anwendbarkeit des Entwurfs auf den Versicherungssektor untersucht;
  • ist ferner der Ansicht, dass der IASB parallel zur Finalisierung dieses Projekts die Möglichkeit prüfen sollte, die vorgeschlagenen Vorteile auf andere Arten von Unternehmen auszuweiten (assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, gemeinsame Tätigkeiten, nicht börsennotierte Banken, die Tochterunternehmen sind, Einzelabschlüsse von obersten Mutterunternehmen und alle Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht);
  • hebt hervor, dass die Vorschläge des IASB in diesem Projekt wahrscheinlich Druck auf die Definition von "zur öffentlichen Verwendung verfügbar" und "öffentliche Rechenschaftspflicht" ausüben werden, und begrüßt weitere Anwendungsleitlinien in diesem Bereich; und
  • äußert einige Bedenken und unterbreitet Vorschläge zum Ansatz des IASB für die Entwicklung des Standardentwurfs, zur vorgeschlagenen Struktur des Standardentwurfs, zur vorgeschlagenen Liste der Angabevorschriften (einschließlich der Nichtreduzierung der Angabevorschriften für IFRS 17 Versicherungsverträge) und zu einigen anderen Themen.

Die englischsprachige EFRAG-Stellungnahme steht Ihnen hier auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

EFRAG hat außerdem ein Briefing-Papier zu der Frage erarbeitet, wie die Vorschläge des IASB im Einklang mit der EU-Rechnungslegungsrichtlinie stehen. Und EFRAG stellt eine Zusammenfassung der Rückmeldungen der europäischen Anwender zur Verfügung, die sich aus einer entsprechenden EFRAG-Umfrage ergeben haben. Schließlich bietet EFRAG einen Bericht, in dem gezeigt wird, wie die Rückmledungen zum Stellungnahmeentwurf in der endgültigen Stellungnahme berücksichtigt wurden.

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