Veröffentlichung von IDW ERS IFA 3 zum Ausweis von Immobilien
25.02.2022
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung 'Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS IFA 3)' veröffentlicht.
Der Verlautbarungsentwurf enthält Grundsätze zur Abgrenzung von Immobilien des Anlagevermögens von solchen des Umlaufvermögens, zum Ausweis von sogenannten Bauvorbereitungskosten sowie von Kosten, die bei der Erstellung oder umfassenden Sanierung bzw. Modernisierung von baulichen Anlagen angefallen sind. Zudem beantwortet IDW ERS IFA 3 Zweifelsfragen zum Ausweis im Rahmen der Veräußerung einer Immobilie.
Der Entwurf ist hier auf der Internetseite des IDW abrufbar. Stellungnahmen werden bis zum 30. August 2022 erbeten.