Gestaffelter Ansatz bei der Benennung der ISSB-Mitglieder

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16.02.2022

Die IFRS-Stiftung hat angekündigt, dass sie bei der Ernennung der Mitglieder des International Sustainability Standards Board (ISSB) einen gestuften Ansatz verfolgen wird.

Während die Satzung der IFRS-Stiftung dem ISSB die Möglichkeit einräumt, Entwürfe zur öffentlichen Stellungnahme zu veröffentlichen, wenn der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende dies genehmigen und der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) dies überwacht, ist ein Quorum von acht Mitgliedern erforderlich, damit der ISSB über die Rückmeldungen zu den Entwürfen beraten und die endgültigen Vorschriften veröffentlichen kann. Nachdem der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende bereits ernannt wurden, werden sich die Treuhänder nun darauf konzentrieren, aus den bisher eingegangenen Bewerbungen eine erste Gruppe von sechs ISSB-Mitgliedern zu ernennen. In der Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass weitere Bewerbungen willkommen sind, die dann in der nächsten Ernennungsrunde berücksichtigt werden sollen.

Die Treuhänder weisen darauf hin, dass dieser Ansatz (a) es dem ISSB ermöglichen wird, seine Arbeit aufzunehmen und mit dem von den Interessengruppen geforderten Tempo voranzukommen, und (b) es ihnen ermöglichen wird, bei jedem Schritt die Vielfalt und Breite der Profile und Fachkenntnisse des ISSB weiter auszubauen.

In der Pressemitteilung heißt es, dass ein ähnlicher Ansatz bei der Bestimmung der Mitgliedschaft in zwei wichtigen Beratungsgremien des ISSB verfolgt wird: dem Sustainability Consultative Committee und dem Sustainability Standards Advisory Forum.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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