Wir nehmen Stellung zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

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28.01.2022

Wir haben eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung eingereicht, mit der er im September 2021 die Adressaten um Rückmeldungen gebeten, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 9 Finanzinstrumente entscheidungsnützliche Informationen bietet, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

In unsere Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung unterstützen wir die Bemühungen des Boards und sind der Ansicht, dass die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 im Allgemeinen gut und wie beabsichtigt funktioniert haben und zu entscheidungsnützlichen Informationen für die Adressaten von Abschlüssen über die Höhe, den Zeitpunkt und die Unsicherheit künftiger Cashflows geführt haben. Wir sind jedoch der Ansicht, dass es Bereiche gibt, die geändert werden könnten, um den Nutzen der Informationen zu verbessern, die sich aus der Anwendung des Standards ergeben, und um den Standard angesichts der Veränderungen im Kreditgeschäft, die sich seit der Finalisierung der Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung im Jahr 2014 ergeben haben, relevanter zu machen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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