DRSC-Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

  • DRSC Image

31.01.2022

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seien Fachausschuss Finanzberichterstattung auf die Bitte des IASB um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 geantwortet.

In der Stellungnahme äußert sich das DRSC grundsätzlich positiv zur bisherigen Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsregeln in IFRS 9. Allerdings hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung einige Schwerpunkte identifiziert, bei denen die Anwendung herausfordernd ist oder Klarstellungs- und Anpassungsbedarf zu bestehen scheint:
  • Art und Umfang der Anwendung der Effektivzinsmethode und des Zahlungsstromkriteriums auf bestimmte Finanzinstrumente mit ESG-Elementen,
  • die Erfassung der Folgebewertung von Eigenkapitalinstrumenten in der Kategorie Fair Value through OCI (insbesondere das Recycling-Verbot) sowie
  • die unklaren Regelungen zu Modifikationen und deren Zusammenspiel mit den Wertminderungs- und Ausbuchungsvorschriften.

Bei einigen Aspekten weist das DRSC auch auf die unterschiedlichen Erfahrungen und Herausforderungen bei der IFRS 9-Anwendung in verschiedenen Branchen hin. Bezüglich der Finanzinstrumente mit ESG-Elementen regt das DRSC eine separate beschleunigte Befassung durch den IASB an.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.