DRSC-Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
31.01.2022
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seien Fachausschuss Finanzberichterstattung auf die Bitte des IASB um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 geantwortet.
- Art und Umfang der Anwendung der Effektivzinsmethode und des Zahlungsstromkriteriums auf bestimmte Finanzinstrumente mit ESG-Elementen,
- die Erfassung der Folgebewertung von Eigenkapitalinstrumenten in der Kategorie Fair Value through OCI (insbesondere das Recycling-Verbot) sowie
- die unklaren Regelungen zu Modifikationen und deren Zusammenspiel mit den Wertminderungs- und Ausbuchungsvorschriften.
Bei einigen Aspekten weist das DRSC auch auf die unterschiedlichen Erfahrungen und Herausforderungen bei der IFRS 9-Anwendung in verschiedenen Branchen hin. Bezüglich der Finanzinstrumente mit ESG-Elementen regt das DRSC eine separate beschleunigte Befassung durch den IASB an.
Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.