Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Überprüfung von Angabevorschriften

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27.01.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/3 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' veröffentlicht.

Der Entwurf enthältvorgeschlagene Leitlinien für den IASB selbst für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS sowie vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, die sich aus der Anwendung der vorgeschlagenen Leitlinien auf diese Standards ergeben.

In der Stellungnahme unterstützt EFRAG das Ziel des Projekts, die Relevanz von Angaben zu verbessern und eine strengere Methodik für den IASB zu entwickeln, um objektivierte Angabevorschriften zu definieren.

Auf der Grundlage der erhaltenen Rückmeldungen europäischer Interessengruppen kommt EFRAG jedoch zu dem Schluss, dass der im Entwurf vorgeschlagene Ansatz das angestrebte Ziel möglicherweise nicht erreicht. Stattdessen würde der vorgeschlagene Ansatz wahrscheinlich:

  • bei der Lösung des Angabeproblems unwirksam sein und nicht dazu führen, dass nützlichere und relevantere Informationen bereitgestellt werden, und könnte sogar dazu führen, dass relevante Informationen weggelassen werden;
  • durch die Einführung eines flexibleren Ansatzes bei den Angaben die Vergleichbarkeit für die Adressaten der Abschlüsse beeinträchtigen;
  • die Herausforderungen bei der Durchsetzung und Prüfung erhöhen; und
  • für die Ersteller und ihre Abschlussprüfer kostspieliger sein.

EFRAG schlägt einen alternativen Ansatz und eine weniger radikale Änderung vor, um das Angabeproblem zu lösen, wobei der IASB die Einführung allgemeiner und spezifischer Ziele (wie im Entwurf vorgeschlagen) mit einer Liste von Angaben, die immer erforderlich sind (vorbehaltlich einer Wesentlichkeitsprüfung), um diese Ziele zu erreichen, kombinieren würde.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort ist auch die endgültige Stellungnahme zugänglich. Außerdem bietet EFRAG einen Bericht, in dem gezeigt wird, wie die Rückmledungen zum Stellungnahmeentwurf in der endgültigen Stellungnahme berücksichtigt wurden.

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