EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu Schulden mit Nebenbedingungen
21.01.2022
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf 'Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)' veröffentlicht, den der IASB herausgegeben hat, um klarzustellen, wie Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum erfüllen muss, die Klassifizierung einer Schuld beeinflussen.
Im Stellungnahmeentwurf unterstützt EFRAG die Bemühungen des IASB, auf die Bedenken der Anwender einzugehen, die im Zusammenhang mit der Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee vom Dezember 2020 aufgetaucht sind, und akzeptiert, dass Schulden auf der Grundlage der Situation am Ende des Berichtszeitraums als kurzfristig oder langfristig klassifiziert werden sollten.
EFRAG weist jedoch auf die folgenden Punkte hin:
- EFRAG ist nicht einverstanden mit dem gesonderten Ausweis von als langfristig eingestuften Schulden, bei denen das Recht des Unternehmens, die Erfüllung um mindestens zwölf Monate nach dem Berichtszeitraum zu verschieben, von Bedingungen während dieses Zeitraums abhängig ist.
- EFRAG schlägt vor, die Formulierungen zu ändern, um zwischen Nebenbedingungen, die keinen Einfluss auf die Klassifizierung zum Bilanzstichtag haben, und Nebenbedingungen, die sich auf die Klassifizierung auswirken, zu differenzieren.
- EFRAG äußert Bedenken, dass der angestrebte Anwendungsbereich der Angabevorschriften in der Praxis zu weit gefasst sein könnte.
Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 9. März 2022 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Direkten Zugang zum Stellungnahmeentwurf haben Sie hier.