Mitschriften von der IASB-Sitzung im Januar 2022

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28.01.2022

Der IASB hat am 25. Januar 2022 in seinen Räumen in London getagt und fünf Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Die folgenden Themen standen auf der Tagesordnung:

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Im April 2021 hat der IASB den Entwurf ED/2021/4 Mangel an Umtauschbarkeit (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21) veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endete im September 2021. Der Zweck dieser Sitzung war es, dem IASB eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Entwurf zu geben. Die Vorschläge wurden allgemein befürwortet, wobei einige weitere Vorschläge gemacht wurden. Der IASB wurde nicht gebeten, bei dieser Sitzung irgendwelche Entscheidungen zu treffen.

Die Mitglieder des IASB hatten keine Anmerkungen zur jüngsten Sitzung des IFRS Interpretations Committee.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Der Board hat sein Diskussionspapier Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle im November 2020 veröffentlicht. Der Zweck dieser Sitzung war es, dem IASB detaillierte Zusammenfassungen der Rückmeldungen zu den verbleibenden Themen des Diskussionspapiers zu geben: wie die einzelnen Bewertungsmethoden (d.h. die Erwerbsmethode und die Buchwertmethode) anzuwenden sind und die Angaben. Die Rückmeldungen waren gemischt. Der IASB erklärte sich auch mit der Planung für die erneuten Erörterungen der vorläufigen Sichtweisen im Diskussionspapier einverstanden.

Arbeitsprogramm des IASB

Der Stab hat dem IASB einen Überblick über seine fachlichen Projekte gegeben, um Entscheidungen über die Hinzufügung oder Streichung von Projekten zu unterstützen, wie sie in einzelnen Projektpapieren erörtert werden können, sowie eine Bewertung des Gesamtfortschritts des Arbeitsprogramms, einschließlich der Festlegung von Projektprioritäten und des Zeitplans. In dem Papier wurden die seit der letzten Aktualisierung abgeschlossenen Projekte aufgeführt, die zur Konsultation stehenden Projekte aufgelistet und darauf hingewiesen, dass in den nächsten sechs Monaten keine Dokumente zwecks Konsultation veröffentlicht werden sollten. (Hinweis: Diese Schlussfolgerung bezieht sich nur auf den IASB. Wir gehen davon aus, dass der neue ISSB in den nächsten sechs Monaten Konsultationsdokumente veröffentlichen wird). Dieses Papier wurde nicht erörtert.

Ansatz in Bezug auf die Priorisierung von Fragen, die sich aus den Überprüfungen nach der Einführung ergeben

Der Stab hat Vorschläge ausgearbeitet, um einen einheitlicheren Ansatz für die Prioritätensetzung bei den Überprüfungen nach der Einführung zu schaffen. Der Board unterstützte die Empfehlungen, die sich mit der Art der gesammelten Erkenntnisse, mit der Frage, welche Faktoren zu weiteren Maßnahmen führen sollten, und mit der Frage, wie Projekte priorisiert werden können, befassen.

Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2021 in Bezug auf die Änderung IFRS 17 in Bezug auf Vergleichsinformationen

Der Stab gab einen mündlichen Überblick über die Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2021 hinsichtlich der Änderung von IFRS 17 in Bezug auf Vergleichsinformationen. Es gingen nur zwei Stellungnahmen ein, und der Stab geht davon aus, dass die Finalisierung der Aktualisierung der Taxonomie im März erfolgen kann. 

Primäre Abschlusbestandteile

Der IASB hat beschlossen, die Vorschrift zu bestätigen, dass ein Unternehmen folgende Angaben machen muss: Angabe einer Beschreibung, warum eine von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl die Sichtweise der Unternehmensleitung auf die Unternehmensleistung vermittelt, einschließlich einer Erläuterung, wie die von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl berechnet wird und wie die Kennzahl entscheidungsnützliche Informationen über die Leistung des Unternehmens liefert; eine Überleitungsrechnung zwischen einer von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl und der am ehesten vergleichbaren Zwischensumme oder dem am ehesten vergleichbaren Gesamtbetrag gemäß den Standards anzugeben; eine Vorschrift hinzuzufügen, nach der ein Unternehmen für jeden Posten, der eine von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl auf die am ehesten vergleichbare Zwischensumme oder den am ehesten vergleichbaren Gesamtbetrag gemäß den IFRS überleitet, den Betrag bzw. die Beträge anzugeben hat, der bzw. die sich auf jeden einzelnen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung bezieht bzw. beziehen. Der IASB hat beschlossen, nicht zu spezifizieren, dass eine Möglichkeit, diese Vorschrift zu erfüllen, darin besteht, ein spaltenförmiges Format für die Überleitungsrechnung zu verwenden, sondern wird ein erläuterndes Beispiel unter Verwendung der spaltenförmigen Angaben zur Verfügung stellen.

Der Stab empfahl dem IASB, die vorgeschlagenen Vorschriften beizubehalten, wonach die ertragsteuerlichen Auswirkungen und die Auswirkung auf nicht beherrschende Anteile für jeden in einer Überleitungsrechnung angegebenen Posten zwischen einer von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl und der am ehesten vergleichbaren, nach IFRS angegebenen Zwischensumme oder Gesamtsumme anzugeben sind und wie das Unternehmen die ertragsteuerlichen Auswirkungen ermittelt hat. Der Board entschied, nicht über dieses Papier abzustimmen, bevor der Stab weitere Untersuchungen durchgeführt hat.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Zugehörige Themen

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